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Kann Nießbrauch bei Zwangsversteigerung erlöschen?

gefragt von Linder6049 am 21.06.2009 um 22:33 Uhr

Bekomme das Haus meiner Mutter überschrieben,meine Mutte bekommt das Nießbrauch für ihre Wohnung.im Überlassungsvertrag steht das im falle der Zwangsversteigerung das Nießbrauch ersatzlos erlöschen kann .Was soll dann der Nießbrauch bringen und was ich sonst noch nicht verstehe der Nießbrauch soll erst in 4ter Stelle im Grundbuch eingetragen werden.Meine Mutter will nun einen Rückzieher machen,weil es ja so nichts bringt.Kann mir da jemand tipps geben.


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Smash
beantwortet von Smash am 21. Juni 2009 22:49
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Im Falle einer Zwangsversteigerung, was ja doch als unwahrscheinlich anzunehmen ist, tritt dann ein Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlöse in Form einer Rente. Also unnütz wäre der Nießbrauch nicht.

Wenn das Nießbrauchrecht höher als die Hypotheken im Grundbuch steht, dann würde es nach einer Zwangsversteigerung bestehen bleiben.

Diese Fragen solltet Ihr aber mit einem Notar klären, der kann das sicher verständlicher erklären.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 21. Juni 2009 23:09
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Lebenslanges Wohnrecht würde im Falle einer Zwangsversteigerung die Weiternutzung der Wohnung sichern, ist aber kein Nießbrauch.



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