critter am 18.04.2008 um 12:46 Uhr
Lt. Mietvertrag ist von den Bewohnern Mittagsruhe einzuhalten, und alle achten auch darauf. Die neue Hausverwaltung rattert jedoch in der Mittagszeit mit allen möglichen lärmenden Geräten rund ums Haus. Hat die HV nicht auch die Mittagsruhe einzuhalten? Oder gelten da Ausnahmen?

Wenn die Hausverwaltung auf der Mittagsruhe besteht, dann muss sie sie auch einhalten. Damit sind die Arbeiten in und am Haus gemeint.

Die Mittagsruhe gilt, soweit ich weiß nicht für Handwerksfirmen usw. also nur für die Bewohner des Hauses. Wenn die Hausverwaltung selbst z.B. den Rasen mäht, dann müßten m.E. auch sie die Mittagsruhe einhalten.

Es kommt darauf an, wo man wohnt. Im reinen Wohngebiet müssen auch Handwerker die Mittagsruhe einhalten. Im Gewerbgebiet und Mischgebiet nicht unbedingt. Was für ein Gebiet es ist (und manchmal auch, wie die Ruhezeiten einzuhalten sind) regelt die jeweilige Gemeindesatzung.
critter am 18. April 2008 14:50 Danke!
Ich würde es wünschen! Denn was nutzt die angeordnete Mittagsruhe für die Bewohner, wenn's draußen schrecklich lärmt. Es kann doch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Gestern war die HV ewig lang bei uns unterwegs mit diesen schrillen Geräten, die das Unkraut an Rändern wegsäbelt. Das Zeug flog mir durch die offenen Fenster in die Zimmer. Mit sich reden ließen die Leute nicht (ist Fremdfirma).
wie ich schon sagte....für Firmen gilt die Mittagsruhe nicht
Ganz so ist es nicht. Die Mittagsruhe und die Ruhezeiten an sich gelten in einer Wohnanlage sowohl fpr die Bewohner als auch für eigene und Fremdfirmen. Ausnahme: Notdienste. Ansonsten müssen Ruhestörungen schriftlich und rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben werden, damit man ggf. Widersprechen kann.
Vielen Dank, Indy72. Bei der nächsten Ruhestörung - sie kommt bestimmt - werde ich die HV mal kontaktieren. Die Fremdfirma war gestern das 1. Mal aktiv, vorher machte es ein Hausbewohner im Auftrag der HV.