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Kann Mittagsruhe unterschiedlich ausgelegt werden?

gefragt von crittercritter am 18.04.2008 um 12:46 Uhr

Lt. Mietvertrag ist von den Bewohnern Mittagsruhe einzuhalten, und alle achten auch darauf. Die neue Hausverwaltung rattert jedoch in der Mittagszeit mit allen möglichen lärmenden Geräten rund ums Haus. Hat die HV nicht auch die Mittagsruhe einzuhalten? Oder gelten da Ausnahmen?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. April 2008 12:53
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Wenn die Hausverwaltung auf der Mittagsruhe besteht, dann muss sie sie auch einhalten. Damit sind die Arbeiten in und am Haus gemeint.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. April 2008 12:57

Ich würde es wünschen! Denn was nutzt die angeordnete Mittagsruhe für die Bewohner, wenn's draußen schrecklich lärmt. Es kann doch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Gestern war die HV ewig lang bei uns unterwegs mit diesen schrillen Geräten, die das Unkraut an Rändern wegsäbelt. Das Zeug flog mir durch die offenen Fenster in die Zimmer. Mit sich reden ließen die Leute nicht (ist Fremdfirma).

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 18. April 2008 12:58

wie ich schon sagte....für Firmen gilt die Mittagsruhe nicht

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. April 2008 13:02

Ganz so ist es nicht. Die Mittagsruhe und die Ruhezeiten an sich gelten in einer Wohnanlage sowohl fpr die Bewohner als auch für eigene und Fremdfirmen. Ausnahme: Notdienste. Ansonsten müssen Ruhestörungen schriftlich und rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben werden, damit man ggf. Widersprechen kann.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. April 2008 13:08

Vielen Dank, Indy72. Bei der nächsten Ruhestörung - sie kommt bestimmt - werde ich die HV mal kontaktieren. Die Fremdfirma war gestern das 1. Mal aktiv, vorher machte es ein Hausbewohner im Auftrag der HV.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 18. April 2008 12:50
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Die Mittagsruhe gilt, soweit ich weiß nicht für Handwerksfirmen usw. also nur für die Bewohner des Hauses. Wenn die Hausverwaltung selbst z.B. den Rasen mäht, dann müßten m.E. auch sie die Mittagsruhe einhalten.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 18. April 2008 13:20
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Es kommt darauf an, wo man wohnt. Im reinen Wohngebiet müssen auch Handwerker die Mittagsruhe einhalten. Im Gewerbgebiet und Mischgebiet nicht unbedingt. Was für ein Gebiet es ist (und manchmal auch, wie die Ruhezeiten einzuhalten sind) regelt die jeweilige Gemeindesatzung.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. April 2008 14:50

Danke!


anonym
beantwortet von Nemo48 am 18. April 2008 13:21
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Also die gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht mehr, aber trotzdem ist es wiedersprüchlich von der HV!

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. April 2008 14:50

Danke! Ja, man blickt wirklich nicht mehr durch.


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