Habe am 29.Juni bei der Niederlassung Mercedes in Anwesenheit meiner Ehefrau ein Kaufvertrag für den Kauf neuen Mercedes A-150 unterzeichnet, mit der Auslieferung des neuen Wagen im August und einer Zusatzvereinbarung dieÜbernahme meines gebrauchten Mercedes . Die Kaufverträge und Wertschätzung meines Gebrauchten Mercedes A-140 wurden auch schriftlich in Zusatztvereinbarung auf 6 000 Euro festgelegt .Die unterzeichneten Unterlagen von dem Verkäufer der Mercedes Niederlasung Kaufvertrag und Zusatzvereinbarung zur Bestellung Mercedes - Benz PKW habe ich natürlich bei mir zu Hause. Allerdings bekamm ich heute auf mein Anrufbeantworter eine Nachricht vom Vorgesetzten des Mercedes Verkäufers der mit mir zustzlichen Klärungsgespräch bezüglich der Höhe der Wertschätzung meines Gebrauchtwagen / 6000 Euro / führen möchte, da der Verkäufer sich jetzt im Urlaub befinde. Muss ich mich überhaupt nach Unterzeichnug des Kauvertrages mit allen Details noch auf ein Gespräch einigen und den Vorausichtlichen Kompromis auf den schon Vereibarten Kaufpreis meines Gebrauchrwagen einigen ? Kann mir die Niederlassung Mercedes den unterzeichneten Kaufvertrag kündigen ?

Nein, ein solcher Kaufvertrag ist grundsätzlich für beide Parteien bindend! Dabei gehe ich davon aus, dass Mercedes-Benz seine Fahrzeuge noch nicht im Rahmen von Haustürgeschäften verkaufen muss...
Wenn die Schätzung / Verträge auf 6000,- Euro belaufen, brauchst du dich nicht Runterhandeln lassen. Wenn er dir kein neues Auto vrkaufen will, geh zu einem anderen Händler oder sage du hast von einem Haus anderer Automarke 7500,- angeboten bekommen.
DonBrush am 8. Juli 2009 23:02 Die sind nicht blöd. Die Preise werden hart kalkuliert, da bietet niemand einfach so 1500 Euro mehr. Der wird bloss lächeln bei so einer Aussage...
Ja, da der Kaufvertrag noch keine 14 Tage zurück liegt. Dies ist glaube ich die Zeit in der sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Kauf zurücktreten können.
bitmap am 8. Juli 2009 23:00 ''Dies ist glaube ich die Zeit in der sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Kauf zurücktreten können.''
Aber nicht bei Direktkauf.
Gerd2 am 8. Juli 2009 23:01 muss ja niemand anwesend sein um den AB abzuhören. Wenn es von Belang sein sollte so nur schriftlich.