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Kann mir mein Vermieter verbieten Schildkröten in der Wohnung zu halten?

gefragt von gaboxy am 06.03.2008 um 10:49 Uhr
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Wohnung x 4.649 Vermieter x 1.342 Schildkröten x 263 Verbieten x 24

anonym
beantwortet von Auskunft am 6. März 2008 10:56
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Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind.

Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

Neben Ziervögeln und Zierfischen gehören zu diesen Kleintieren Hamster, Schildkröten etc., also Tiere, die ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Der Vermieter kann derartige Kleintiere weder verbieten, noch hängt die Haltung von seiner Erlaubnis ab.

(http://www.welt.de/finanzen/article1422602/DuerfenVermieterTiereinWohnungen_verbieten.html)


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 6. März 2008 10:51
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Wenn es normale im Terrarium gehaltene sind, nicht.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 6. März 2008 10:52

Kritisch wird's evtl., wenn es mehrere Riesenschildkröten sind und die Statik des Hauses nicht so verläßlich ist (grins)!

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 6. März 2008 10:53

lol

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 6. März 2008 10:55

Hätte doch mal was, morgens beim Frühstück ne Riesenschildkröte von oben aud den Schoß zu kriegen. ;-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. März 2008 10:50
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Terrarientiere sind i.d.R. nicht zu verbieten.

Kommentar von Boldtbregu am 6. März 2008 11:23

Außer vielleicht, es sind extrem gefährliche...wozu Schildkröten nunmal nicht gehören ;-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. März 2008 23:08
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Nein.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 6. März 2008 11:41
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Kann er nicht, es sei denn, es sind freilaufende Kampfschildkröten!!!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. März 2008 10:52
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Bei schriftlicher fixierung des vERBOTS VON tIEREN; SIND ALLE GEMEINT1111

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. März 2008 11:02

Schau' Dir doch mal Auskunfts Link an 11111

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 11:20

Lieber Wolfgang, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 6. März 2008 10:51
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Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass Tierhaltung verboten ist

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 11:21

Lieber valvetvipe, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 6. März 2008 11:28

ok


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