Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind.
Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Neben Ziervögeln und Zierfischen gehören zu diesen Kleintieren Hamster, Schildkröten etc., also Tiere, die ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.
Der Vermieter kann derartige Kleintiere weder verbieten, noch hängt die Haltung von seiner Erlaubnis ab.
(http://www.welt.de/finanzen/article1422602/DuerfenVermieterTiereinWohnungen_verbieten.html)
Wenn es normale im Terrarium gehaltene sind, nicht.
RBMannheim am 6. März 2008 10:52 Kritisch wird's evtl., wenn es mehrere Riesenschildkröten sind und die Statik des Hauses nicht so verläßlich ist (grins)!
Taraa am 6. März 2008 10:53 lol
Hätte doch mal was, morgens beim Frühstück ne Riesenschildkröte von oben aud den Schoß zu kriegen. ;-)

Terrarientiere sind i.d.R. nicht zu verbieten.
Außer vielleicht, es sind extrem gefährliche...wozu Schildkröten nunmal nicht gehören ;-)

Kann er nicht, es sei denn, es sind freilaufende Kampfschildkröten!!!

Bei schriftlicher fixierung des vERBOTS VON tIEREN; SIND ALLE GEMEINT1111
Kabark am 6. März 2008 11:02 Schau' Dir doch mal Auskunfts Link an 11111
Indy72 am 6. März 2008 11:20 Lieber Wolfgang, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass Tierhaltung verboten ist
Indy72 am 6. März 2008 11:21 Lieber valvetvipe, solche pauschalten Tierhaltungsverbote hat neulich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) für NICHTIG erklärt. Auch eine pauschale Verbietung von Hunden oder Katzen ist juristisch nicht endgültig.
ok