Ich möchte in nächster Zeit mit meiner neuen Familie umziehen und dann wäre meine Tochter weiter weg von meinem Ex-Mann,was er seither nicht tolerieren wollte.Da das Ganze auch mit einem Schulwechsel verbunden sein wird, wird er evt. auf dieser Schiene versuchen, einen Umzug als "umzumutbar" für unsere Tochter zu bezeichnen. Zudem bin ich berufstätig und er hat jetzt eine neue Freundin, die zu Hause wäre. Da er sowas schonmal angedeutet hat, könnte er versuchen, sie zu sich zu holen. Hat er hier eine rechtliche Chance?

Du schreibst, Du möchtest mit deiner neuen Familie umziehen? Heisst also, Du bist nicht allein erziehend. Es hängt unter Anderem sehr viel davon ab, wo Deine Tochter lieber sein mag: Bei Dir, oder bei Deinem Ex. Sollte der Vater tatsächlich ein Verfahren anstrengen, wird Deine Tochter mit Sicherheit vom Familiengericht gefragt werden. Wenn die soziale Stellung für Dich und Deine Tochter gesichert ist, Du eine neue Familie hast, die auch Deine Tochter angenommen hat, dann hast Du m. E. sehr gute Chancen. Dein Ex-Mann kann nicht so einfach ein Verbot aussprechen, dafür müßte er schon handfeste Beweise haben, das es zum massiven Nachteil für Deine Tochter wäre. Durch den Umzug wird ihm ja das Sorgerecht nicht genommen.
Du hast doch sicher einen Anwalt. ich würde ihn mal auf diese Problematik ansprechen.
Sprich am besten mit Deiner Tochter, Anwalt und Jugendamt. Bin selbst vor einem halben Jahr mit meinen beiden Töchtern ausgezogen. Ab 12 Jahren dürfen Kinder selbst entscheiden, wo sie lieber leben wollen. Deshalb ist meine Große nun wieder zu ihm gezogen, da sie von mir aus länger zur Schule usw. fahren müßte. War sogar vor Gericht, aber man kann nichts machen, da sie selbst entscheiden kann. Leider steht sie zu sehr unter seinem Einfluß. Weiß ja nicht wie es mit Deiner Tochter aussieht. Alles Gute!
Meine Tochter ist 6 Jahre alt. Ich habe gehört, dass die Befragung der Kinder erst ab 8 Jahren stattfindet. Stimmt das? Ich habe mal (auch von einem Anwalt) gehört, dass derjenige, bei dem die Kinder leben, im Grunde machen kann, was er will - auch z.B. nach USA auswandern. Er muss dem anderen nur sein "Umgangsrecht" lassen. Aber ich weiß nicht mehr, ob das noch zu Zeiten des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts war.
Vielleicht hilft Dir ja folgender Link ein wenig weiter (würde mich freuen):
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?siteid=5&pageid=282
Super Link gris1su, besonder der Satz sondern vielmehr ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen sollte wish2007 zum Nachdenken anregen