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Kann mir mein Chef eine Nebentätigkeit verbieten?

gefragt von luzillchen33 am 16.07.2008 um 21:26 Uhr

Ich würde gerne am Wochenende nebenbei durch Kellner ein bißchen Geld dazu verdienen. Ins unserer Firma heißt es aber, dass keiner nebenher arbeiten soll. Darf man mir das verbieten?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Juli 2008 21:29
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Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich diesbezüglich auf seine Grundrechte aus Art. 12 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG berufen.

Eine Nebenbeschäftigung ist jedoch dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein "berechtigtes Interesse" an deren Unterlassung darlegen kann, Schwarzarbeit vorliegt oder die Nebentätigkeit während des Urlaubs geleistet wird. Auch die arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Nebentätigkeitsverbotes ist möglich. Dieses ist aber nur wirksam, wenn der Arbeitgeber wiederum ein "berechtigtes Interesse" daran hat.

Ein "berechtigtes Interesse" liegt immer dann vor, wenn die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird. Nicht zulässig ist dagegen ein generelles Verbot.

Auch die Anzeige der Nebentätigkeit ist nur dann notwendig, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind.

Kontrollieren Sie daher zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Bei einer Nebentätigkeit von nur 1 Stunde wöchentlich bzw. eherenamtlichen Vereinstätigkeiten in der Freizeit dürfte jedoch eine Beeinträchtigung der Hauttätigkeit in jedem Fall ausscheiden.

Hinsichtlich der zeitlichen Ausweitung der Nebentätigkeit müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Arbeitszeit im Hauptarbeitsverhältnis und in der Nebentätigkeit zusammengenommen die gesetzlichen zulässigen Grenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz) nicht überschreiten. Außerdem könnte bei erheblicher Mehrbelastung doch noch eine Beeinträchtigung des Hauptarbeitsverhältnisses eintreten mit der Folge, dass Sanktionen drohen. Feste Grenzen lassen sich hier jedoch nicht ziehen.

google

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 17. Juli 2008 00:35

So ist es richtig


anonym
beantwortet von Tomgiraffe am 16. Juli 2008 21:32
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Auch wenn er es Dir verbieten darf, ich würde zu Ihm gehen und schlüssig erklären das Du nicht aus Spaß Dir Geld dazu verdienen willst sondern es dringend brauchst oder statt dessen auch eine Lohnerhöhung gerne nehmen würdest ;-)


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Juli 2008 21:26
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Ja.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 16. Juli 2008 21:26
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Eindeutig JA.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 16. Juli 2008 21:27
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Ja.





valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 16. Juli 2008 21:27
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ja das darf der Chef, wenn es zu Lasten Deiner Arbeitskraft geht

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 16. Juli 2008 21:27

ich glaube, das muss er nicht mal begründen. Oder, Wolf Richter??? :-))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juli 2008 22:24

Gut, umfassend und verständlich wird das alles beantwortet in dem link aus meiner Antwort von 21:37 Uhr (welche - wie bereits erwähnt - von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht stammt).


anonym
beantwortet von doka12 am 16. Juli 2008 21:27
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Schaue am besten in dein Arbeitsvertrag


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Juli 2008 21:27
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Wenn er befürchten muß, dass der Nebenjob die Leistungen in Deinem Hauptjob verringern, dann kann er Dir den Nebenjob untersagen, dazu ist er berechtigt.


betzia
beantwortet von betzia am 16. Juli 2008 21:27
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ja, in der Regel muß der Arbeitgeber gefragt werden und einer Nebenbeschäftigung zustimmen


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 16. Juli 2008 21:28
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Ja das darf er!!

LG


anonym
beantwortet von Pflaumen am 16. Juli 2008 21:30
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Ja! wenn du eine Vollzeitstelle hast!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. Juli 2008 21:31
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Ja, er kann das verbieten, Du solltest vorher die Erlaubnis einholen, meist hat da niemand was dagegen


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Juli 2008 21:37
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Hier die Antwort eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dazu http://kuerzer.de/Pk6UDhdqA

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 17. Juli 2008 00:35

DH


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 16. Juli 2008 21:28
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Ja. Ich darf das auch nicht, muß für meinen Chef immer verfügbar sein. L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juli 2008 22:25

''muß für meinen Chef immer verfügbar sein''

Wenn ihr das so vereinbart habt. Ansonsten geht eine Dauerbereitschaft gar nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 16. Juli 2008 22:39

Geht mir auch so, ich feier Überstunden ab, und kann nicht mal zum Arzt, weil gleich ein Einsatz kommen könnte, und morgen ein Termin? Ob ich den einhalten kann? Ich suche auch.... L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Juli 2008 23:49

Kommt drauf an, ob du auf Abruf eingestellt bist oder für feste Arbeitszeiten. Wenn du Überstunden abbummelst, kannst du - eigentlich - nicht in Bereitschaft sein. Lass dir nicht irgendwelche Bären vom Arbeitgeber aufbinden.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 16. Juli 2008 21:28
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Ja , im Unternehmen gleichen Wettbewerbes sowieso und sonst brauchst du sein Einverständnis





RamsesII
beantwortet von RamsesII am 16. Juli 2008 21:28
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Wenn es so in Deinem Arbeitsvertrag steht ja.


marbeja
beantwortet von marbeja am 16. Juli 2008 21:29
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Ja und wenn Du dabei erwischt wirst dann kannst Du Deinen Job verlieren


anonym
beantwortet von Fritz64 am 16. Juli 2008 23:24
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Wenn du damit zur Konkurenz gest, oder wenn du durch die Nebentätigkeit nicht mehr in der Lage bist deine normale Arbeit richtig zu machen, oder wenn du Kunden vom deiner hauptarbeit zu deiner Nebentätigkeit "umleitest". Dies zu mindest in der Schweiz. Ansonsten nein. Im übrigen kann es auch so sein, dass dein Arbeitgeber seine Kundschaft zu deiner Nebentätigkeit weiterleitet. Beispiel du arbeitest bei einem Arzt und machst nebenberuflich auch Massagen, dann könnte dein Chef manche Patienten an dich weiterempfehlen.


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