Ich würde gerne am Wochenende nebenbei durch Kellner ein bißchen Geld dazu verdienen. Ins unserer Firma heißt es aber, dass keiner nebenher arbeiten soll. Darf man mir das verbieten?
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich diesbezüglich auf seine Grundrechte aus Art. 12 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG berufen.
Eine Nebenbeschäftigung ist jedoch dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein "berechtigtes Interesse" an deren Unterlassung darlegen kann, Schwarzarbeit vorliegt oder die Nebentätigkeit während des Urlaubs geleistet wird. Auch die arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Nebentätigkeitsverbotes ist möglich. Dieses ist aber nur wirksam, wenn der Arbeitgeber wiederum ein "berechtigtes Interesse" daran hat.
Ein "berechtigtes Interesse" liegt immer dann vor, wenn die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird. Nicht zulässig ist dagegen ein generelles Verbot.
Auch die Anzeige der Nebentätigkeit ist nur dann notwendig, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind.
Kontrollieren Sie daher zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Bei einer Nebentätigkeit von nur 1 Stunde wöchentlich bzw. eherenamtlichen Vereinstätigkeiten in der Freizeit dürfte jedoch eine Beeinträchtigung der Hauttätigkeit in jedem Fall ausscheiden.
Hinsichtlich der zeitlichen Ausweitung der Nebentätigkeit müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Arbeitszeit im Hauptarbeitsverhältnis und in der Nebentätigkeit zusammengenommen die gesetzlichen zulässigen Grenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz) nicht überschreiten. Außerdem könnte bei erheblicher Mehrbelastung doch noch eine Beeinträchtigung des Hauptarbeitsverhältnisses eintreten mit der Folge, dass Sanktionen drohen. Feste Grenzen lassen sich hier jedoch nicht ziehen.
Auch wenn er es Dir verbieten darf, ich würde zu Ihm gehen und schlüssig erklären das Du nicht aus Spaß Dir Geld dazu verdienen willst sondern es dringend brauchst oder statt dessen auch eine Lohnerhöhung gerne nehmen würdest ;-)
ja das darf der Chef, wenn es zu Lasten Deiner Arbeitskraft geht
simoneFN am 16. Juli 2008 21:27 ich glaube, das muss er nicht mal begründen. Oder, Wolf Richter??? :-))
bitmap am 16. Juli 2008 22:24 Gut, umfassend und verständlich wird das alles beantwortet in dem link aus meiner Antwort von 21:37 Uhr (welche - wie bereits erwähnt - von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht stammt).

Wenn er befürchten muß, dass der Nebenjob die Leistungen in Deinem Hauptjob verringern, dann kann er Dir den Nebenjob untersagen, dazu ist er berechtigt.

ja, in der Regel muß der Arbeitgeber gefragt werden und einer Nebenbeschäftigung zustimmen

Ja, er kann das verbieten, Du solltest vorher die Erlaubnis einholen, meist hat da niemand was dagegen

Hier die Antwort eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dazu http://kuerzer.de/Pk6UDhdqA
vollyhn am 17. Juli 2008 00:35 DH
Ja. Ich darf das auch nicht, muß für meinen Chef immer verfügbar sein. L.G.
bitmap am 16. Juli 2008 22:25 ''muß für meinen Chef immer verfügbar sein''
Wenn ihr das so vereinbart habt. Ansonsten geht eine Dauerbereitschaft gar nicht.
Geht mir auch so, ich feier Überstunden ab, und kann nicht mal zum Arzt, weil gleich ein Einsatz kommen könnte, und morgen ein Termin? Ob ich den einhalten kann? Ich suche auch.... L.G.
bitmap am 16. Juli 2008 23:49 Kommt drauf an, ob du auf Abruf eingestellt bist oder für feste Arbeitszeiten. Wenn du Überstunden abbummelst, kannst du - eigentlich - nicht in Bereitschaft sein. Lass dir nicht irgendwelche Bären vom Arbeitgeber aufbinden.

Ja , im Unternehmen gleichen Wettbewerbes sowieso und sonst brauchst du sein Einverständnis
Ja und wenn Du dabei erwischt wirst dann kannst Du Deinen Job verlieren
Wenn du damit zur Konkurenz gest, oder wenn du durch die Nebentätigkeit nicht mehr in der Lage bist deine normale Arbeit richtig zu machen, oder wenn du Kunden vom deiner hauptarbeit zu deiner Nebentätigkeit "umleitest". Dies zu mindest in der Schweiz. Ansonsten nein. Im übrigen kann es auch so sein, dass dein Arbeitgeber seine Kundschaft zu deiner Nebentätigkeit weiterleitet. Beispiel du arbeitest bei einem Arzt und machst nebenberuflich auch Massagen, dann könnte dein Chef manche Patienten an dich weiterempfehlen.
So ist es richtig