justika am 13.03.2008 um 9:19 Uhr
Meine Oma hat ein Rezept für Massagen erhalten. Sie war der Meinung, dass dieses nur 10 Tage Gültigkeit behält. Kennt vielleicht jemand die Gültigkeit für die Einlösung des Rezeptes in Tagen/Wochen/Monaten? Vielen Dank schon mal!

Als ich noch in einer med. Massagepraxis gearbeitet habe war ein Rezept 14 Tage gültig. Mach mich mal kurz schlau.....
Ich kenne auch die Regelung, dass Heilmittelverordnungen (und dazu zählen auch Krankengymnastik und Massagen) innerhalb von 10 Tagen eingelöst werden müssen - sie haben ja einen entsprechend dringenden Grund.
M.E. müsste auf der Verordnung etwas vermerkt sein, schau doch mal, ansonsten mit dem Arzt oder der Krankenkasse sprechen. Wenn ihr erst am 11. Tag Zeit habt, regelt dass mit der Praxis, wo ihr die Heilmittelverornung einlöst, da läßt sich bestimmt etwa machen.
Im äußersten Notfall mit der nicht eingelösten Heilmittelverordnung zum ausstellenden Arzt ud eine neue holen.

4 Wochen bei einem Kassenrezept und 6 Wochen bei einem Privatrezept,so hab ich es mal gehört.
Ich glaube ein Quatal. Aber frag doch mal bei einem Physio nach. Der kann dir das genau sagen.

Längstens bis zum Ende des aktuellen Quartals, da dann eine neue Abrechnungsperiode beginnt. Das gilt genauso für Überweisungen! Bei einem Privatrezept dürfte das allerdings egal sein, da man die Kosten eh selbst trägt und es somit nichts zum Abrechnen gibt!

Das Rezept ist innerhalb des Abrechnungsmonats einzulösen, hat mir mal meine Apotheke gesagt.
Überweisungen gelten für das jeweilige Quartal.
Das habe ich gefunden, es hat sich doch eine kleine aber feine Änderung ergeben:
Quelle: http://www.physio-ritter.de/Fragen.htm
Danke, danke, danke!
Das ist konkret!! DH! Damit kann man arbeiten, vielen Dank für die Info.