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Kann mir jemand sagen, wie lange ein ausgestelltes Rezept des Arztes seine Gültigkeit behält?

gefragt von justikajustika am 13.03.2008 um 9:19 Uhr

Meine Oma hat ein Rezept für Massagen erhalten. Sie war der Meinung, dass dieses nur 10 Tage Gültigkeit behält. Kennt vielleicht jemand die Gültigkeit für die Einlösung des Rezeptes in Tagen/Wochen/Monaten? Vielen Dank schon mal!


Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 13. März 2008 09:23
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Als ich noch in einer med. Massagepraxis gearbeitet habe war ein Rezept 14 Tage gültig. Mach mich mal kurz schlau.....

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 13. März 2008 09:29

Das habe ich gefunden, es hat sich doch eine kleine aber feine Änderung ergeben:

  1. Wie lange ist mein Rezept gültig ? Für Kassen-Patienten gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 8 Werk-Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.

Quelle: http://www.physio-ritter.de/Fragen.htm

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 13. März 2008 09:36

Danke, danke, danke!

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 13. März 2008 10:04

Das ist konkret!! DH! Damit kann man arbeiten, vielen Dank für die Info.


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 13. März 2008 09:22
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Ich kenne auch die Regelung, dass Heilmittelverordnungen (und dazu zählen auch Krankengymnastik und Massagen) innerhalb von 10 Tagen eingelöst werden müssen - sie haben ja einen entsprechend dringenden Grund.
M.E. müsste auf der Verordnung etwas vermerkt sein, schau doch mal, ansonsten mit dem Arzt oder der Krankenkasse sprechen. Wenn ihr erst am 11. Tag Zeit habt, regelt dass mit der Praxis, wo ihr die Heilmittelverornung einlöst, da läßt sich bestimmt etwa machen.
Im äußersten Notfall mit der nicht eingelösten Heilmittelverordnung zum ausstellenden Arzt ud eine neue holen.


miccy
beantwortet von miccy am 13. März 2008 09:23
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4 Wochen bei einem Kassenrezept und 6 Wochen bei einem Privatrezept,so hab ich es mal gehört.


anonym
beantwortet von kleinefamilie am 13. März 2008 09:21
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Ich glaube ein Quatal. Aber frag doch mal bei einem Physio nach. Der kann dir das genau sagen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. März 2008 09:22
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Längstens bis zum Ende des aktuellen Quartals, da dann eine neue Abrechnungsperiode beginnt. Das gilt genauso für Überweisungen! Bei einem Privatrezept dürfte das allerdings egal sein, da man die Kosten eh selbst trägt und es somit nichts zum Abrechnen gibt!





░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 13. März 2008 11:26
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Das Rezept ist innerhalb des Abrechnungsmonats einzulösen, hat mir mal meine Apotheke gesagt.

Überweisungen gelten für das jeweilige Quartal.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. März 2008 23:35
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Bis zum Ende des laufenden Quartals.


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