Ich versteh das nämlich einfach nicht. Was genau ist das? Und was kann damit das Problem werden, wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt? Hat da jemadn ne Ahnung von?

Ich glaube, einfacher als Wikipedia kann man es nicht erklären:
Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.
Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück eingestuft.
Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen (Hypothekendarlehen) als Hypothek bezeichnet.
Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.
Wenn du z.B. einen Kredit bei der Bank aufnimmst und du hast keine Sicherheiten, dann sagen deine Eltern, sie nehmen auf ihr Haus eine Hypothek für Dich auf. Kannst Du Deine Schulden nicht bezahlen, Müssen Deine Eltern das Haus verkaufen, und deine Schulden bezahlen.

In der heutigen Zeit werden kaum noch Hypotheken aufgenommen bzw. von den Banken gewährt. Heute läuft das alles über sog. Grundschulden - Eintragung im Grundbuch als grundpfandrechtlich gesicherter Kredit (Grundschuld).
Eine Grundschuld lässt sich im Bankenverkehr und im Umgang mit dem Kunden viel einfacher händeln, vor allem muss nicht unbedingt ein Grundschuldbrief ausgestellt werden während bei der Hypothek zwingend ein Hypothekenbrief erforderlich ist. Grundschulden lassen sich einfacher kündigen wenn der Schuldner nicht bezahlt und es wird ihm die sog. 2. Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Damit hat der Gläubiger alle Wege offen die Immobilie zu verwerten und zu verwalten.
Hypotheken unterscheiden sich von der Grundschuld vor allem durch die Rückzahlung.
Für eine Hypothek zahlt man für die vereinbarte Laufzeit Zinsen und die Hypothek am Ende der Laufzeit in einer Summe zurück.
Grundschulden werden meist mit einer anfänglichen Tilgung von 1% zusätzlich zu den Zinsen zurück gezahlt. Daraus ergibt sich dann automatisch eine bestimmte Laufzeit bis der Kredit getilgt ist.
Wolfi0410 am 2. Februar 2009 20:29 Nachtrag:
Das Problem bei Scheidung ist eben, dass meistens einer allein nicht die Raten bezahlen kann, den anderen auch noch abfinden muss über den Zugewinnausgleich und damit die Bude dann meistens versteigert wird.
Ob zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft oder von Bankseite verwertet um möglichst viel vom gewährten Kredit zurück zu bekommen sei dahin gestellt.
Und den Rest des Kredites (nach Versteigerung) haben beide dann noch an der Backe weil jeder gesamtschuldnerisch für die gesamte Summe haftet.

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht; das heisst man sichert ein Darlehen, das man von der Bank bekommen hat, mit der Eintragung einer Hypothek im Grundbuch; die Hypothek ist streng akzessorisch, das heisst sie ist vom Bestehen der Hauptforderung abhängig; hat man also z.b. die Hälfte der Schuld an die Bank zurückgezahlt, dann ist auch die Hyppothek zur Hälfte erloschen; ein Grundpfandrecht zu haben bedeutet für die Bank, dass sie sich im Falle der Nichtzahlung der Darlehensschuld aus dem Wert des Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung absichern darf; wird also das Grundstück versteigert, dann wird aus dem Erlös den der Erwerber bezahlt, zuerst die Schuld bei der Bank beglichen; dafür gibt es eine Rangfolge im Grundbuch; die Bank die an erster Stelle steht, bekommt auch zuerst ihr Geld; wenn es noch für die weiteren Hypothekengläubiger reicht, bekommen die auch was, wenn nicht, dann gehen sie leer aus; deshalb ist eine "erstrangige" Hypothek immer das beste Sicherungsmittel;