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Kann mir jemand mit der STVO helfen????

gefragt von sebcinsebcin am 08.04.2009 um 17:07 Uhr

Hallo. Ich hab da mal eine Frage, und zwar fahren wir einen Ford Mustang. Wir haben ihn im Februar 2009 gekauft und er kam im November 2008 nach Deutschland. Jedenfall haben wir heute einen Brief von der Polizei erhalten, ohne das wir je angehalten wurden o. ä. in dem Schreiben steht folgendes: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat Nur wissen wir nicht, woran das liegen könnte. Bei uns sind die Vorderen Scheiben getönt, was aber auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Ob die Tönung schonn beim Import war, wissen wir nicht...aber sie sind eben eingetragen. Nur kann die Polizei uns ja nicht irgendwelche Dinge vorwerfen, wenn sie uns nicht mal angehalten haben um nachzusehen, ob es eingetragen ist. Kann mir jemand helfen??? ich wäre sehr dankbar über eine schnelle antwort.


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so sieht er aus...
so sieht er a...


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Gesetz x 2.087 Polizei x 1.968 Stvo x 280 Mustang x 30 Scheibentönung x 4

PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 8. April 2009 19:19
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Ob Du angehalten wurdest oder nicht spielt keine Rolle.

Wenn alles am Fahrzeug ordnungsgemäß eingetragen ist und auch sonst alles in Ordnung ist, könnt ihr ja einfach Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Ihr werdet dann zu dem Vorwurf angehört und könnt Euch äußern, dann wird die zuständige Bußgeldbehörde die Entscheidung ändern oder dabei bleiben. Wenn ihr mit dem Ergebnis dann immernoch nicht zufrieden seid, könnt ihr eine sog. Anfechtungsklage anstreben.


anonym
beantwortet von espressionant am 8. April 2009 19:00
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sind einfach getönte Scheiben eingetragen? Oder welche die nicht hinreichend Lichtdurchlässig sind? Hat das Auto eine Einzelabnahme erfahren? Ich glaube nicht, das dermassen schwarze Scheiben in DE erlaubt sind. Eventuell liegt hier ein Fehler der Zulassungsbehörde vor, eventuell wurde aber nur angegeben, dass die Scheiben getönt sind. Eine leichte Tönung ist ja auch zulässig, aber eben keine starke!

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 20:08

so nun mal auf deinen kommi zu antworten... diese Scheiben wurden nach dem Import so eingetragen und in Deutschland zugelassen. Denn wir haben ja auch TÜV drauf bekommen. Ja das Auto hat nach dem Import auch eine Einzelabnahme erfahren, deswegen haben wir ja auch die Ausnahmegenehmigung dafür bekommen. Denn das einzige was geändert wurde, sind die Blinklichter hinten, die sind auf EU umgebaut worden. Alles andere wurde genehmigt. Das ist ja das was ich irgendwie nicht verstehe. Deswegen hab ich ja hier um Rat gefragt. Denn wenn ich es vom TÜV abgenommen bekommen habe, versteh ich nicht weshalb ich jetzt belangt werde. Ich hab heute bei der Polizeidienststelle angerufen,was an meinem Auto denn nicht in Ordnung sei und die meinten, das sie mir das jetzt aus der Ferne nicht sagen können. Ich meine die haben ja das Aktenzeichen und müssen doch wissen, was sie rausschicken und vorallem warum! verstehst was ich meine??

Kommentar von espressionant am 8. April 2009 20:39

generell gelten mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit als Minimum. Ich finde es erstaunlich, dass für Dein Auto vielleicht 25% zulässig sein sollten. Es mag ja sein, dass der TÜV-Prüfer einen Fehler gemacht hat, trotzdem gilt, DU bist für Dein Fahrzeug verantwortlich und wenn du einen Mangel kennst (und da Du Scheiben hier ja explizit erwähnst, kennst Du ihn ja) dann heisst es halt, diesen Mangel abzustellen. Weniger als 70% sind (sehr sinnvollerweise) nicht zulässig.
Dass bei der Polizei oft mal Vorwürfe verdreht und verändert werden oder auch mal eine Anzeige verloren geht, ist nichts besonderes, da musst Du Dich nicht drüber aufregen. Allerdings wenn Dich demnächst mal ein anderer Polizist anhält und feststellt, dass Deine Eintragung so nicht ok ist, dann kannst Du ganz schön Ärger bekommen. Bei einem Unfall noch mehr! Deswegen rate ich Dir informiere Dich mal ob wirklich mattschwarze Tafeln als Ersatz für Front und Seitenscheibe eingetragen sind.
ich habe mir im Netz noch mal den Ablauf durchgelesen, offenbar werden US-Kfz nicht per Untersuchung sondern anhand einer Bescheinigung der US-Zulassung und den Einbau der notwendigen Änderungen zugelassen. Eventuell hast Du (oder der Importeur) getönte Scheiben angegeben, aber vielleicht nicht auf die Stärke der Tönung hingewiesen, denn wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Scheiben zulassungfähig sind, zumal auch der Umbau auf neue Scheiben nicht so extrem teuer ist.
Ich habe im übrigen auch wenig Mitleid mit Dir und finde es gut, wenn Du weniger getönte Scheiben einbauen musst. Ich habe Kinder und weiss wie schwer es ist die schon durch normale Scheiben zu sehen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. April 2009 17:10
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Du warst mit deinen Papieren bei der Zulassungsstelle und wenn die dir die Erlaubnis gegeben haben, ist es ordnungsgemäß zugelassen.

Oder fahrt Ihr ohne Zulassung. Dann hättet Ihr ja kein TÜV-Siegel und keine Zulassungsplakette.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:14

nein wir haben das Pony ordnungsgemäß angemeldet und die Ausnahmebescheinigung haben wir ja auch...

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 8. April 2009 17:21

Dann leg die Unterlagen der Polizei vor und die werden dir sagen, was weiter zu tun ist.


soedergren
beantwortet von soedergren am 8. April 2009 17:10
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Wenn ihr deutsche Papiere (mit allen nötigen Ausnahmegenehmigungen) habt, ist das Fahrzeug für den Straßenverkehr hierzulande zugelassen. Getönte Scheiben in US-Fahrzeugen sind in Deutschland kein Problem, wenn man denn die Ausnahmegenehmigung hat - und ohne die bekommt man gar keine deutschen Papiere.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 8. April 2009 17:10
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Zur Polizei gehen und beweisen, daß das von der Zulassungsstelle offiziell zugelassen ist.

Dann ist zumindest kein Bußgeld fällig - auch wenn die Zulassung evtl. aufgrund neuerer Erkenntnisse zurückgezogen wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 8. April 2009 17:19

Kann aber eigentlcih nciht sein, daß die Zulassung zurückgezogen wird.

Die aufgeführten §§ geben nicht her, gegen was du konkret verstoßen hast. Als auf Jeden Fall einspruch einlegen, denn ein Verstoß gegen die Gesetze ist mit den von Dir aufgeführten §§ nicht nachgewiesen! In der StVZO gibt es keinen Hinweis darauf, daß die scheiben nciht getönt sein dürfen!

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 8. April 2009 17:26

Kann höchstens sein, daß etwas anderes nicht stimmt: Du hast nicht die richtige Bereifung oder abgefahrene Reifen usw. Auf jeden Fall müssen Sie Dir konkret benennen können gegen welche Bstimmung Du genau verstoßen hast und auch noch NACHWEISEN, daß das zu dem Zeitpunkt, als der Strafzettel ausgestellt wurde auch schon so war, d.h. die dürfen nciht kommen und das Auto jetzt anschauen und dann begründen, sondern sie müssen das begründen können, ohn edas auto noch einmal gesehen zu haben!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 8. April 2009 17:09
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Du musst doch wissen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist. Dann würd ich mal bei der Polizei nachfragen, was Euch genau vorgeworfen wird.


hattemathe
beantwortet von hattemathe am 8. April 2009 17:08
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Vielleicht hat eine Politesse das Auto mal kontrolliert, als es irgendwo geparkt war.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:11

nein an diesem Tag wie angegeben, waren wir bei der AMI in Leipzig und zu der Uhrzeit die auf dem Brief steht, sind wir auf dem Heimweg gewesen, also muss es ja nur einer gesehen haben und sich das Kennzeichen gemerkt haben..jedenfall kam der Brief auch nicht vom Ordnungsamt sondern direkt von der Polizei

Kommentar von 491a833981b9090cb6c8b27e3a1bb75bsmallhattemathe am 8. April 2009 17:13

Dann würde ich da einfach mal anrufen oder hinschreiben und um eine genaue Erklärung bitten.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:19

ja angerufen hab ich schon, nur konnten die mir nicht am telefon sagen, was es genau ist. wir sollen eine stellungnahme schreiben... naja da bin ich ja mal gespannt,was dabei raus kommt. ich melde mich dann irgendwann nochmal,wenn ich mehr von denen weiß.

Kommentar von 491a833981b9090cb6c8b27e3a1bb75bsmallhattemathe am 8. April 2009 17:31

Ich drück dir die Daumen.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:55

danke


Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 8. April 2009 18:50
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Bei der Einfuhr etwas falschgemacht ? Nochmal dem Tüv vorführen , möglicherweise müssen diverse änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden .


anonym
beantwortet von Larissa888 am 8. April 2009 17:26
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Es sind Paragraphen in verschiedenen Gesetzbüchern aufgeführt. Hast du sie dir mal durchgelesen? § 3 Abs. 1, § 48 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ; § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetzes); 175 BKat. Vielleicht hilft das, um selbst festzustellen, was genau euch vorgeworfen wird. 175 BKat bedeutet einfach gesagt, die schlagen hier 50 € und drei Punkte zu Buche und es wird als A-Verstoß gewertet. Die Polizei muss euch nicht anhalten, um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Strafbestand festzustellen.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:29

das hat damit nichts zu tun, denn wir haben die ausnahmebescheinigung und da können die uns nicht irgenwas unterstellen,was nicht so ist!!

Kommentar von Larissa888 am 8. April 2009 17:46

Wenn du doch so gut Bescheid weißt, warum fragst du dann?? Du kannst Ausnahmegenehmigungen haben wie viele du willst, wenn es gegen das Gesetz verstößt, bringen die nichts. Les dir doch die Gesetze durch, daraus kannst du vielleicht schließen, was euch vorgeworfen wird. Wenn du meinst, dass alles ok ist, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Oder?

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:51

wenn du meinst ...


Teify
beantwortet von Teify am 8. April 2009 17:10
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Soweit ich das kenne,dürfen in Deutschland die vorderen Scheiben nicht getönt sein.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:14

ja das weiss ich selber..aber in der Zulassungsbescheinigung ist es eingetragen... sonst würden wir ja nicht damit rumfahren. ich meine wir haben ja auch die Sondergenehmigung dafür...

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 8. April 2009 17:29

Wo steht denn das eigentlich? in der StVZO sind etliche Sachen aufgeführt, die alle da sein müssen und nicht da sein dürfen - von getönten Scheiben steht da nirgends etwas!

Kommentar von espressionant am 8. April 2009 19:54

wie wärs mit §40 StVZO?


holsch
beantwortet von holsch am 8. April 2009 17:09
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so was ist in deutschland nicht erlaubt...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 8. April 2009 17:15

Das stimmt so allgemein nicht, denn es gibt Ausnahmegenehmigungen, mit denen auf deutschen Strassen wirkich tausende von US Fahrzeugen herumfahren. Ohne diese Ausnahmegenehmigung erhält man gar keine Zulassung in Deutschland.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:15

ja aber das ist ein Importfahrzeug... und die genehmigung haben wir ja auch...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 8. April 2009 17:19

Eben. Wir haben zwei davon, daher kenn ich das ganz gut. Wenn ihr die Genehmigungen alle habt, war da nur ein übereifriger Polizist am Werke, der von den Ausnahmen (und damit von seinem Job) keine Ahnung hat.

Kommentar von Fe973e5a583ea4abd1d30d13155ed519smallsebcin am 8. April 2009 17:21

ja das hab ich auch gesagt... kaum haben wir das Pony und schon haben wir ständig die bullen am Ar...! ist echt zum brechen...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 8. April 2009 17:25

;-) Den Bullen haben aber wir (Taurus) ... schickt denen 'ne Stellungnahme samt Fotokopie der Zulassung. Und dann dürfen die sich noch nett entschuldigen.

Kommentar von espressionant am 8. April 2009 20:41

Ein Kumpel in den USA hat auch mal so einen Mustang tiefergelgt, breite Reifen und schwarz. Der war auch ein Cop-Magnet. Meinen Redneckkombi haben sie selbst bei 20 drüber noch in Ruhe gelassen ;-)


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