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kann mir jemand helfen, würde gern wissen was passiert wenn ein gefangener einen Werter eine kleppt

gefragt von nanu25 am 29.05.2009 um 16:46 Uhr

4 wochen vor der Entlassung, kommt er da trotzdem raus zum Entlassungstermin, oder muss er da noch länger sitzen??? Wäre lieb wenn ich eine Antwort bekommen würde

lg


Support
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Liebe/r nanu25,

gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform. Reine Wissensfragen sind hier eigentlich fehl am Platz. Ich möchte Dich deshalb bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen zu beachten. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Oliver vom gutefrage.net-Support

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terraq
beantwortet von terraq am 29. Mai 2009 16:47
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au das is stark abhängig von der einzelnen Situation, wenn er pech hat wird ein neues verfahren eröffnet und neue strafe verhängt.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 29. Mai 2009 16:47
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Wenn die Körperverletzung bestraft wird, könnte, auch nachdem der Häftling auf freien Fuß gesetzt wurde, die Bewährung für die eventuell erlassene Reststrafe widerrufen werden. Dann muss er die nachträglich doch noch absitzen, zuzüglich der Strafe für die KV.


anonym
beantwortet von kafrmefr am 31. Mai 2009 12:39
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Wenn es eine Anzeige gegeben hat, wird es natürlich strafrechtlich verfolgt. Es müßte dann vom Richter ein neuer Haftbefehl ergehen. Von sich aus kann die JVA niemanden über seinen Endstrafenzeitpunkt in Haft behalten. Das wäre Freiheitsberaubung.

Kommentar von nanu25 am 31. Mai 2009 13:48

Danke kafrmefr für Deine Antwort, würde gerne mehr darüber wissen. Er erzählte, das Gefängnis hätte Anzeige erstattet, der Werter selbst nicht, er sollte am 01.06.2009 entlassen werden, nun hat er am Freitag wie er sagt einen ÜBERHAFTBEFEHL bekommen, wobei ich sagen muss das habe ich noch nie gehört...Verstehe die ganze Situation nicht wirklich, weil es bereits das zweite mal zu einer Entlassung kommen sollte. Das erste mal kam auch etwas dazwischen, und er mußte ein halbes Jahr länger sitzen...Ich Danke allen für die Antworten, auch wenn manche wahrscheinlich nicht wissen warum sie Atworten, oder merkwürdige Kommentare von sich geben müssen, obwohl man nur um hilfe bittet... schließlich geht es ja hier darum...merci

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 31. Mai 2009 14:15

Was genau steht denn in dem Schreiben, in dem begründet wird, weshalb er länger brummen muss?

Kommentar von kafrmefr am 31. Mai 2009 18:47

der Überhaftbefehl deutet daraufhin, daß es ein Ermittlungsverfahren wegen der Angriffs bzw. der Körperverletzung eines Bediensteten gibt. 01.06. war Endstrafe oder, dann war der Zeitpunkt davor sicherlich eine vorzeitige Entlassung aufgrund von 2/3 oder Reststrafe. Das kann man beantragen, dem muss aber nicht stattgegeben werden. Er wird wissen, warum er jetzt in Überhaft sitzt. Ich wünsche Dir viel Kraft, denn Du scheinst von der ganzen Situation mitbetroffen zu sein. Aber einen Bediensteten in der JVA anzugreifen, dass ist wahrlich nicht ohne und er scheint Probleme mit der Beherrschung zuhaben.

Kommentar von nanu25 am 1. Juni 2009 13:19

Naja es geht nicht um meinen Freund, mache mir nur sorgen um meine Schwester, sie musste jetzt ein halbes Jahr länger warten weil angeblich der Bund bei ihm im Gefängnis war und wollten ihn wieder haben, da er noch bis zum 01.06 Wehrdienst leisten sollte, hab auch Freunde beim Bund und die sind der Meinung das kein Bund einen Menschen wieder haben möchte der schon einmal schwere Körperverletztung begangen hat, und da er verweigert hat musste er von Dezember bis 01.06 das im Gefängnis absitzen. Und jetzt das noch, mache mir nur sorgen das er sie hinhalten will und eigentlich länger sitzen muss. Und sie wartet und wartet und es kommt immer wieder was neues kurz vor dem Entlassungstermin.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. Mai 2009 16:49
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Kannst du die Frage auch auf deutsch stellen, oder bist du damit überfordert?


anonym
beantwortet von mig112 am 29. Mai 2009 16:49
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Er muß 100 Stunden Deutschunterricht nachsitzen, was übrigens für den Fragesteller auch nicht das Schlechteste wäre...



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