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Kann mir jemand erklären was ne einkommensteuer ist? Was wird da gemacht?

gefragt von soldner am 12.06.2009 um 8:16 Uhr

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anonym
beantwortet von ElvanL am 12. Juni 2009 08:21
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eine Steuer auf dein Einkommen. eigendlich logisch... wenn ich gerade mal darüber nachdenke. Jeder Betrag denn du als Einkommen geltend machst wird versteuert. sogar Zinsen die du bekommst. Es gibt zwar hier und da frei beträge aber so grundsätzlich...


odemtann
beantwortet von odemtann am 12. Juni 2009 08:17
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elenore
beantwortet von elenore am 12. Juni 2009 09:21
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Die Steuererklärung macht ein Arbeitnehmerimmer für das zurückliegende Kalenderjahr. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der sollte das dennoch tun, denn Arbeitnehmer, die nicht freiwillig eine Steuererklärung machen, schenken oft dem FinanzamtGeld. Die Steuererklärung bietet die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Das gilt besonders für Arbeitnehmer, die Belastungen geltend machen können, die die Pauschbeträge übersteigen. Mithilfe der Steuererklärung kann die richtige Höhe der Steuerfestgestellt werden. Dazu gibt es bei den Finanzämtern entsprechende Vordrucke und die Steuererklärung kann heute bereits in elektronischer Form an das Finanzamtübermittelt werden. Mithilfe der Steuererklärung beantragt der Arbeitnehmer, dass er zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Im Normalfall muss die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Etwas mehr Zeit bekommen die Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberateroder über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Hier ist die Frist in der Regel das Jahresende des Folgejahres. Bei den Arbeitnehmern gibt es die so genannte Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung. Bei der Pflichtveranlagung ist der Arbeitnehmerverpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist immer dann der Fall, wenn beispielsweise bei Ehepaaren die Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde oder wenn es Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeldgab. Die Antragsveranlagung ist hingegen freiwillig, der Arbeitnehmerist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es ist nachgewiesen, dass die deutschen Arbeitnehmer Jahr für Jahr Millionen an gezahlten Steuergeldern nicht zurückfordern, weil ihnen der Aufwand mit der Steuererklärung zu hoch erscheint oder weil die Frage der Steuernfür sie ein Buch mit sieben Siegeln ist. Das muss nicht sein.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Juni 2009 23:55
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Meinst Du die Einkommensteuer-Erklärung?

Dazu gibt es hier Lesestoff: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php


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