fourseasons am 30.06.2007 um 15:19 Uhr
Wann muß KESt gezahlt werden? Gibt es Freibeträge? Schonfristen? Wie kann man sie sich sparen? Oder minimieren?
Gibt evtl. es ein Internetseite mit einer verständlichen Erklärung? Ich verstehe nichts mehr! Habe jetzt einen Aktienfond mit Verlust verkauft und mir würde von der Bank KESt. einbehalten.
hier gibt es Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer#KapitalertragsteuerinDeutschland

In Deutschland liegt der Steuersatz bei 20% für Gewinnanteile (Dividenden), 30% für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35% für Tafelgeschäfte, jeweils zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Darüber hinaus gibt es noch weitere Steuersätze wie z.B. 25% für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag), die in §43a EStG [[1]] aufgeführt sind. Die KapESt ist als Steuer-Vorauszahlung zu sehen. Die Zinserträge werden im Veranlagungsverfahren dem individuellen Steuersatz des Empfängers unterworfen und die gezahlte Kapitalertragsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet.
Die KapESt wird nicht erhoben, soweit ein Freistellungsauftrag reicht oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Der Freistellungsauftrag ist dabei an die Höchstbeträge des Sparerfreibetrags gebunden und kann auf verschiedene Bankinstitute verteilt werden.
Die Bezeichnung „Zinsabschlagsteuer“, die sich bei Laien eingebürgert hat, wird im Einkommensteuergesetz nicht verwendet.
Die KapESt wurde 1993 in Deutschland eingeführt.

Bei Aktienfonds ist der Kursgewinn nach 12 Monaten Haltedauer immer noch steuerfrei. Das aändert sich ab 2009. Was bisher schon immer besteuert wurde waren Dividenden und Zinserträge. Auch wenn dein Aktienfonds Verluste gemacht hat, können doch solche Erträge zugeflossen sein. Denn die Dividenden der Aktiengesellschaften gehören den Anteilseignern ebenso die Zinsen.