Kann mir jemand den Unterschied zwischen öffentlichen und freien Trägern leicht erklären?

5 Antworten

Öffentliche Träger unterliegen dem öffentlichen Recht, sind also i.d.R. Staatlich. Dazu zählen Bund, Länder und Kommunen und deren Einrichtungen und Behörden aber auch Einrichtungen, die vom Staat mit hoheitlichen Rechten beliehen sind, wie die Rundfunkanstalten.

Freie Träger unterliegen dagegen dem Privatrecht. Sie können Aufträge aus öffentlicher Hand annehmen, müssen aber nicht.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es dir um den Bereich des Sozialrechts geht?

Hier sind die öffentlichen Träger die Träger, welche gesetzlich zu einer Leistung verpflichtet sind. Z.B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Arbeitsagentur, das Jobcenter etc.

Die öffentlichen Träger können diese Aufgaben selbst wahrnehmen, z.B. durch städtische KiTas oder freie Träger damit beauftragen, das für sie zu tun.

Der öffentliche Träger erstattet dem freien Träger dann die Kosten.

Beispiel wäre z.B. ein Kindergarten des Roten Kreuzes, welcher vom örtlichen Jugendamt finanziert wird (+Elternbeiträge natürlich)

Freie Träger können gemeinnützig sein, dann sind es häufig Vereine oder gGmbHs, also Einrichtungen, die keine Gewinnabsichten haben, sie können aber auch kommerziell sein, also ihre Tätigkeit auf Gewinnmaximierung auslegen.

Wenn es freie Träger gibt, die eine Aufgabe übernehmen können, so ist diesen der Vorrang vor öffentlichen Trägern zu geben. Soll heißen wenn die Diakonie schon einen Kindergarten betreibt darf die Stadt nur dann einen eigenen betreiben, wenn der Diakonie dadurch keine Konkurrenz gemacht wird.

So, das war jetzt doch ein recht langer Text, ich hoffe es ist alles verständlich für dich.

Danke, sehr hilfreich! Ich weiß nicht ob ich es übersehen habe, aber wie werden freie Träger denn finanziert? Durch Spenden? Mitgliederbeiträge?

@Cookie3000

Kommt auf das Arbeitsfeld an. Spenden, Mitgliedsbeiträge, selbst erwirtschaftete Gelder (z.B. Vermietungen), aber auch öffentliche Zuschüsse.

Bei den Hilfen zur Erziehung fließen z.B. die meisten Mittel vom Jugendamt. Abgerechnet wird nach Fachleistungsstunde. D.h. es git einen Vertrag mit dem Jugendamt, der festlegt wie viel Geld es für eine Stunde Klientenkontakt gibt. Das muss dann so gerechnet sein, dass der Träger auf seine Kosten kommt.

Andere Leistungen müssen komplett selbst finanziert werden oder es gibt nur geringe Zuschüsse.

Bei Kindergärten ist es eine Mischfinanzierung. Einen Teil bezahlt das Jugendamt, den Rest die Eltern mit ihren Beiträgen.

Gibt für alle Leistungen eine Gesetzesgrundlage, die regelt was der öffentliche Träger dem freien Träger zu bezahlen hat und wo es im Ermessen der Behörde liegt.

Öffentliche Träger finanzieren sich aus öffentlichen Mitteln, freie Träger nicht. 

Stimmt nicht. Im sozialen Bereich fließt ein großer Teil der Mittel der freien Träger aus öffentlicher Hand. In der Kinder- und Jugendhilfe teilweise fast alles.

@kindgottes92

Also, stimmt es doch. Die öffentlichen Zuschüsse sind niemals völlig kostendeckend. 

@Tuehpi

Wenn nach Fachleistungsstunde bezahlt wird ist das meistens ziemlich kostendeckend. Kommt aufs Arbeitsfeld an.

Ich habe mich darauf bezogen, dass du geschrieben hast dass freie Träger nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Das ist einfach von Fall zu Fall verschieden und kein Unterscheidungskriterium.

Öffentliche Träger finanzieren sich aus Steuermitteln; freie Träger aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Spenden, Mitgliedsbeiträgen, anderen Eigenmitteln und auch viel öffentliche Zuwendungen, also indirekt auch Steuermittel.

einfach öffentlich Träger wie Bund, Gemeinde, also Staat.... freie Träger eher privatgewerblich...