Obsorgeverfahren was ich fragen möchte ist kann ein gerichtlich beeideter sachverständiger sein gutachten selbst anzweifeln und nochmals im selben fall ein neues gutachten erstellen??? für mich nach hausverstand nicht ganz nachvollziehbar aber so heute geschehen.

Zum österreichischen Recht fragst du vielleicht doch besser hier http://kuerzer.de/0eL1GyzgK
danke für die schnelle auskunft.werde es dort versuchen. nochmals danke