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kann mir jemand bei einer frage zu hartz iv helfen ??

gefragt von megahazi am 11.09.2007 um 22:22 Uhr

ich beziehe hartz iv habe aber bevor ich hartz iv bezogen habe ein haus besessen das habe ich aber veräussert da ich privat verschuldet war ich habe geld gekriegt und das arbeitsamt will mir jetzt mein geld komplett cutten habe einspruch eingelgt ich beziehe aber schon seit 6 monaten fast hartz 4 die wollen mir den fortsetzungs antrag nicht genhmigen haben die überhaupt das recht dazu .

mfg

wäre sehr verbunden wenn mir jemand helfen könnte


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angel000
beantwortet von angel000 am 11. September 2007 22:24
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ja solange du noch guthaben hast, welches du ja vielleicht noch durch den hausverkauft hast, musst du das erst aufbrauchen, erst dann hast du wieder anrecht auf harz4. hart4 besagt, das mein keine geldreserven haben darf, sonst muss man die erst aufbrauchen

Kommentar von megahazi am 11. September 2007 22:41

habe aber private schulden wegen dem haus gehabt u habe die damit bezahlt

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 11. September 2007 22:49

hast nichts mehr über??? Schulden interessiert das a amt leider nicht, die sind denen sogar egal. ei denen zählt nur was du an plus hast- sorry aber so ist das keider. unser deutschland, irgendwie läuft das hier alles ungerecht. ich kenne das , mein mann war auch mal in der situation kein geld zu bekommen

Kommentar von 85c6343d946cfb3900a694492ea0897dsmallMarah am 12. September 2007 00:32

Wenn Du Schulden mit dem Geld bezahlt hast, musst Du das nachweisen und dann gibt es wieder Geld.Ein Kontoauszug reicht!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 12. September 2007 06:56
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Du hast einen Freibetrag von 150,- Euro pro Lebensjahr. Soviel Bares darfst Du behalten. Dann darfst Du noch einen PKW bis zu einem Wert von 7500,- Euro (neues Urteil) haben. Hast Du mehr Bares musst Du erstmal davon leben bevor Du wieder ALG 2 bekommst. Siehe auch hier: http://www.hartzkampagne.de/


anonym
beantwortet von Lissa am 11. September 2007 22:23
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Frag lieber mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


chieren
beantwortet von chieren am 12. September 2007 06:37
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Das ist leider unsere "Deutsche Gesetzgebung" solange du was besitzt muß dies erst aufgebraucht werden-egal ob du das für`s Alter gespart hast oder nicht....Notfalls sogar die Lebensversicherung mit Verlust verkaufen....Traurig--Traurig...aber die Intressiert das nicht!!......außer du würdest aus einem anderen Land kommen......!?


Netti
beantwortet von Netti am 12. September 2007 08:21
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Wenn Du belegen kannst und zwar eindeutig, dass Du das Geld ausgegeben hast werden sie den Antrag verlängern. Es könnte allerdings sein, dass sie Dir eine Sperre über eien bestimmten Prozentsatz kürzen, vor allem wenn Du nach Empfinden des Amtes das Geld rausgehauen hast - ist eine heikle Angelegenheit. Wenn es bei Dir in der Stadt einen Allgemeinen Sozial Dienst gibt, der nicht gleichzeitig Leistungsträger ist geh da mal hin und lass Dich beraten.


jesreel
beantwortet von jesreel am 14. September 2007 00:11
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Alg II ist keine Versicherungsleistung, sondern der Nachfolger der Sozialhilfe, also eine steuerfinanzierte Grundsicherung für diejenigen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Sie ist nachrangig. Tatsächlich muss, ehe die (steuerzahlenden) Allgemeinheit für jemand aufkommt, erst die Selbsthilfe einsetzen. Auch wenn es schwer fällt, den "Notgroschen" oder das Ersparte einzusetzen, welches man gerne erhalten (und für anderes ausgeben) möchte. Allerdings: wenn du den Verkaufsertrag zur Entschuldung eingesetzt hast, kannst du das ganz einfach nachweisen, dass keine Eigenmittel mehr vorhanden sind (die über die alterssichernden Freibeträge hinausreichen). Dann darf die Agentur keine fiktiven Zahlen ansetzen! Hier heisst es mit Vehemenz sich wehren. Wenn allerdings der Eindruck zu belegen ist, dass die Mittellosigkeit absichtlich herbeigeführt wurde (um Geld zu verschieben) dann verwirkt man ggf. sogar den Anspruch auf die Hilfe der Allgemeinheit. Aber das muss HIeb- und Stichfest sein. Vielleicht für dich nicht mehr relevant, aber in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen: Immobilienbesitz, der "angemessen" ist (also nicht das Mehrfamilienhaus, die Villa) kann selbstverständlich geschützt werden und muss überhaupt nicht verkauft werden!!! Im Gegenteil: es kann sogar die Belastung durch Zins (=Miete) und NK/HZ ganz normal angesetzt werden und wird bezuschusst wie eine Mietwohnung auch. Nur die Tilgung (Mehrung des Vermögens) wird nicht übernommen, klar.


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