LisaMarie am 27.04.2007 um 14:29 Uhr
Sitze mal wieder mit meiner kleinen Schwester über den Hausaufgaben. Diesen Satz hier kriege ich aber auch nicht hin:
Civibus ius rebus utendi, non ab-utendi est.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ius ist Nominativ= das Recht; civibus rebus ist Dativ Plural= bürgerliche Dinge, Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit betreffen o.Ä; uti wird mit dem Dativ konstruiert. Der Satz lautet also, etwas freier übersetzt: Das Recht ist bei Angelgenheiten, die die Bürger betreffen, (richtig) zu gebrauchen/anzuwenden und nicht zu missbrauchen, also falsch anzuwenden.
Salve LisaMarie,
und nochmal in Übersetzungsform:
"Das Recht ist bei bürgerlichen Belangen anzuwenden, es darf nicht mißbraucht werden."
Die Bildung eine Gerunds mit "non" -hier: non abutendi - wird normalerweise mit "nicht dürfen" übersetzt.
Vale, soror discipulae
Larmid
Bene traduxisti!
Habe vergessen, mich vor Beantwortung der Frage einzuloggen. Daher zur Sicherheit noch einmal die richtige Übersetzung: "Die Bürger haben das Recht, Dinge zu gebrauchen, nicht (sie) zu missbrauchen." (Wörtlich: "Den Bürgern ist das Recht des Gebrauchens von Dingen, nicht des Missbrauchens.") Zur Grammatik: "Utendi" ist der Genetiv des Gerundiums d.h. des hauptwörtl. gebrauchten Zeitwortes. "Uti" wird übrigens nicht mit dem Dativ verbunden, sondern mit dem Ablativ. Nichts für ungut! Hannes Frei

Civis res verstehe ich nicht ganz ...
Mein Versuch: "Der Staat soll das Gesetz gebrauchen, aber nicht missbrauchen."
dieser satz ist echt nicht ganz leicht:also ich würde sagen....Das Recht ist bei bürgerlichen Belangen notwendig,es darf nur nicht ausgenutzt werden!!!so ist meine Form der Übersetzung...Viel spaß noch xDD
LG Kaddi
Mit "ist notwendig" ist "utendi .. est" nicht vollständig übersetzt, dies ist Gerundivum von "uti" und bedeutet "muß benutzt/gebraucht/angewendet werden". Der Satz ist doch gestern schon richtig übersetzt worden.
Respekt!
Bene! Sic est!
Quid?