Hallo! Ich habe mir vor 2 Monaten in einem Modegeschäft einen Pulli gekauft. Leider war das ein Fehlkauf. Ich habe die Ware gegen einen Gutschrift (so die Regelung) zurückgegeben. Seit dem komme ich fast jede Woche vorbei, in der Hofftung, was passendes zu finden. Heute aus Frust habe ich eine Kundin, die gerade was kaufen wollte, an der Kasse höflich angesprochen, meinen Gutschrift einzulösen. Sie war auch bereit. Das wurde aber vom Verkäufer strikt untersagt und mir wurde auf die Tür gezeigt, ich solle besser gehen. Ich wäre fast in Tränen ausgebrochen. So unhöflich und unfair fand ich seine Reaktion. Er meinte, als Filialleiter könne er mir sogar Hausverbot aussprechen, wenn ich versuchen werde, andere Kunden mit meinem Gutschrft zu belästigen. Meine Frage: Kann er mir das wirklich verbieten, andere Kunden danach zu fragen bzw. von anderen Kunden meinen Gutschrift einlösen zu lassen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das darf. Er will sich wohl eher vor dem Einlösen des Gutscheines drücken.

Na gut, an der Kasse hätte ich es bestimmt nicht gemacht. Vielleicht findest Du noch einen Freund/Bekannten, der Dir hilft!
ich denke er kann es nicht. Das Geld hat er nämlich bereits. Ihm entgeht damit auch kein Geschäft. Ich würde vielleicht vor dem Laden einen hereingehenden Kunden ansprechen und ihm anbieten seinen Einkauf mit dem Gutschein zu tätigen. Sagen wir der Gutschein ist über 20 Euro, dann machst Du 15 draus. Ist ein Anreiz. Und dann kaufst Du da nie wieder ein und erzählst jedem den Du kennst davon und warnst vor Einkauf in diesem Geschäft. Ich hatte mal was ähnliches in einer großen Kette erlebt und warnte viele Bekannte und Freunde, die seither ihre Lebensmittel woanders kaufen. Hochgerechnet mehrere zehntausend Euro, die denen in den nächsten Jahren entgehen werden. In Geschäften die kein Geld rückerstatten kaufe ich prinzipiell nicht ein.

Es kann schon sein, dass er juristisch gesehen "im Recht" ist, wenn er diese Regel in "seinem Geschäft" für gültig erklärt. Ich würde allerdings, statt eine Auseinandersetzung mit so einem Menschen zu riskieren, eher in eine andere Filiale gehen (falls es in Deiner Nähe noch eine gibt) und freundlich fragen, ob der Gutschein übertragbar ist. Und dann vielleicht die andere Kundin schon bei den Umkleidekabinen ansprechen statt erst an der Kasse. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, dann versuch doch mal, die überregionale Geschäftsleitung zu kontaktieren und zu fragen wegen der Sache (googel einfach das Geschäft und schau bei "Kontakt" oder "wir über uns", o.ä. und lass Dich durchstellen). Ich kann Dein Anliegen gut nachvollziehen, bin auch immer total vor den Kopf gestossen oder gekränkt, wenn Verkäufer oder Geschäftsführer mir komisch kommen. Ich finde die Idee klasse, wenigstens noch jemand Anderem was Gutes zu tun, wenn es Dir schon verwehrt bleibt! DH!
ps. einfacher wäre natürlich, einem/einer Bekannten den Gutschein zu schenken...!

Bei Betreten eines Geschäftes ist es fast wie mit der Auffahrt vom heimischen Hof auf öffentliche Straßen. Es herschen dort Gesetze, die der Kunde oftmals garnicht kennt. Darunter fällt im allgemeinen auch die Diskretion (gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern...). Der Filialleiter hat das Hausrecht und hat tatsächlich das Recht dich ohne Angaben von Gründen des Hauses zu verweisen (Hausfriedensbruch). Sicherlich ist das spießig, aber gerade in einem Modegeschäft will der Kunde ja exklusiv vom Verkäufer behandelt werden und nicht etwa von anderen Kunden, die nicht um ihre Reputation fürchten müssen. Vor dem Geschäft kannst du natürlich den Kunden ansprechen und ihn um alles mögliche bitten, falls das nicht als "Sittenwidrig" gilt. Glaube ich.
im entfernten ist es Hehlerei...ähnlich dem Schwarzmarkt.. man darf Gutscheine nicht in Geld umwandeln. Du würdest Dich fast strafbar machen. aber das nächste Mal solltest Du es nicht direkt vor dem Filialleiter machen ;o)
Schwachsinn!
wenn auf den gutschein nicht dein name steht dann sicher nicht, vielleicht findest du irgendwo eine andere filiale oder du verschenkst ihn an jemanden den du eigentlich "nicht magst"
glaub ich nicht, wenn sich die kunden nicht beschweren?
Recht des Verkäufers hin oder her. Es spielt keine Rolle ob ein gültiger Gutschein an der Kasse oder auf einer öffentlichen Toilette zum oder als Wechsel angeboten wird. Der Gutschein ist gültig und der Verkäufer hat seinen Vertrag über den Gutschein anerkannt. Er muss ihn einlösen. Das Vertragsverhältnis besteht nicht in Bezug zur Person sondern nur zur Sache. Da kann kein Verkäufer den Kunden hineinreden. Wo kommen wir denn da hin wenn das was der Verkäufer gemacht hat rechtens sein soll?