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Kann mir ein verwandter seine Schadensfreiheitsklasse schenken/übertragen?

gefragt von schwib1976 am 26.05.2008 um 0:10 Uhr
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Auto x 22.859 Versicherung x 5.628 Verwandte x 42 Schadensfreiheitsklasse x 10

Marple
beantwortet von Marple am 26. Mai 2008 00:11
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ja - aber die meisten Versicherungen stufen einige SF Klassen zurück.

aber immer noch besser als von vorne anzufangen!

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 26. Mai 2008 00:12

es muss übrigens nicht mal ein Verwandter sein, kann jeder übertragen!

Kommentar von Simple_avatar3smallanonym11 am 26. Mai 2008 01:02

DH, stimmt muss kein Verwandter sein...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Mai 2008 00:48
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die Überschreibung einer SF-Klasse ist möglich, allerding kannst du nur

UND DAS IST DAS WICHTIGSTE

das erhalten, was du dir selber hättest erfahren können

was bedeudet, dass Opa mit SF 18 seinem Enkel als Fahranfänger zwar die SF übertragen kann, der Enkel aber nicht gleichzeitig die ca. 30 % Beitrag erhält.... für Nachfragen dieses Problems stehe ich gerne zur Verfügung


anonym
beantwortet von carlosanz am 26. Mai 2008 11:45
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Es muss kein Verwandter sein, das kommt auf die Versicherung an wie sie das handhabt. Einfach bei der Versicherung nachfragen. Ansonsten gibt es noch einige Aspekte, die man berücksichtigen muss. Diese findest Du unter http://www.kfz-versicherungen.cc/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html. Dort kannst Du Dir dann auch zusammenreimen, weshalb man oftmals eine Rückstufung erleiden muss, da die Übertragung nicht immer 1:1 möglich ist.


anonym
beantwortet von ibag661 am 26. Mai 2008 00:36
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Meine Versicherung hat mir damals angeboten, eine zusätzliche Unfallversicherung über sie abzuschließen (ca. €5/Monat) - damit wurde der Beitrag nochmal halbiert; einfach nachfragen, ob's sowas bei der Versicherung Deines Vertrauens auch gibt!


anonym11
beantwortet von anonym11 am 26. Mai 2008 00:26
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ja das geht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Mai 2008 00:13
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bei den meisten versicherungen ist das möglich, auch als erbschaft von oma und opa.


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