Ein Freund von mir hat behauptet, es kann die Farbe des Hauses in der baugenehmigung vorgeschrieben werden. Ich kann das gar nicht glauben. Ist das wahr?
Doch, das ist wohl so, meinen Eltern wurde damals auch die Farbe der Dachziegel vorgeschrieben, und bei den Klinkersteinen gab´s nur zwei Farben zur Auswahl.
ja ist es
Auch die Höhe und Fassadengestaltung kann vorgeschrieben werden. Nur so ist es möglich, ein einheitliches Orts- bzw. Straßenbild zu erhalten.

Wenn es für die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Getsaltungssatzung gibt, ist alles darin vorgeschrieben. Farbe, Form, Fenster, Balkon, Dachgauben... Alles, was anders ein soll, braucht eine Ausnahmegenehmigung, die natürlich kostet :-)

§ 2 Ziel der Satzung
Ziel der Satzung ist es, das Erscheinungsbild der Siedlung zu erhalten und Veränderungen zu vermeiden, die das charakteristische Bild der Siedlung beeinträchtigen würden; jedoch dabei notwendige bauliche Veränderungen im Interesse der Bewohner zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnwertes zu ermöglichen. Deshalb müssen sich alle baulichen und gestalterischen Maßnahmen hinsichtlich Konstruktion, Werkstoffwahl und Farbgebung nach den Vorschriften dieser Satzung in das Erscheinungsbild der gesamten Siedlung einfügen.
Lies mal hier: http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=143&stichtag=2008-02-28
ich denke schon,weil ich kann mir nicht vorstellen das mann in ner schönen wohn gegend ein haus gift grün streichen dürfte...
schaut net so toll aus ;)
Ich weiß von Bekannten die durften ihr Haus nicht in der gewünschten Farbe streichen, wegen des Landschaftsbildes.
man sollte sich schon an die örtlichen Gegebenheiten halten denn sonst könnte es schlimmsten falls wie im Legoland aussehen
ist in manchen fällen möglich zb denkmalschutz oder was auch der fall sein kann ans strassenbild apassen wen die farbe etwas zu ungewöhnlich ist aber üblicherweise kann man das selbst entscheiden wird niemand gross interesse dran haben