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Kann mir der Vermieter kündigen wenn ich mich an Vereinbarungen(Haustiere) nicht halte?

gefragt von Pelzer am 22.05.2008 um 18:17 Uhr

Obwohl er es mir eigentlich erlaubt hat, hat er nun was dagegen!! Das Haustiere verboten sind hat er mir vor Jahren schon gesagt, nach einem Gespräch hat er es dann aber erlaubt. Nun ist es soweit und er hat wieder was dagegen.Kann mir gekündigt werden? Schriftlich existiert nichts.


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Reply


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 22. Mai 2008 18:18
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Was für tiere hast du denn? bei kleinviechern geht das glaube ich nicht


JuleNO
beantwortet von JuleNO am 22. Mai 2008 18:25
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Das NEIN betrifft auf jeden Fall keine Kleintiere wie Kaninchen, Hamster etc. Hast Du nichts Schriftliches was seine Meinungsänderung betrifft oder besser noch einen Zeugen, kann er es Dir verbieten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Mai 2008 18:19
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Was steht im Mietvertrag? Wenn da Tierhaltung untersagt ist und Du keine schriftliche Erlaubnis hast, kann er Dir kündigen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 23. Mai 2008 13:32

Kleintiere, Katzen und sogar kleine Hunde (Fußhupen) sind erlaubt. Aktuelles BGH-Urteil.


tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Mai 2008 18:28
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Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich als Ergänzung zum (Miet-)Vertrag niederzuschreiben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. Mai 2008 18:31
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So einfach kann er normalerweise nicht kündigen.

Wenn im Mietvertrag nichts zu Tierhaltung steht, darfst du Tiere halten; egal was er anschließend sagt.

Auch wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung pauschal verboten ist, darfst Du Tiere halten, da diese Klausel nach ständiger Rechtsprechung unwirksam ist.

Kleintierhaltung kann nicht verboten werden. Die Haltung von Hunden und Katzen kann explizit im Mietvertrag verboten werden; allerdings nicht nachträglich.





anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Mai 2008 22:03
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Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung ist auch Hunde- und Katzenhaltung nicht ausschliesslich vom Willen und Wollen des Vermieters abhängig. Es ist in jedem Fall zwischen den Mieter- und Vermieterinteressen abzuwägen. Folglich wäre eine Kündigung nur möglich, wenn die Sache vor Gericht ausgestritten ist, der Mieter unterlegen war und trotzdem gegen das Verbot verstösst. Der Vermieter kann jedenfalls seine Meinung nicht zum Massstab aller Dinge machen und darauf eine Kündigung stützten.




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