Sandy19 am 01.06.2009 um 23:22 Uhr
SGB II § 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages 1.c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen
sollte danach googln........ bekam ich als Antwort auf meine Frage ob ich die Ausbildung annehmen muss oder nicht
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Musst Du nicht, aber dann gibts weniger oder gar kein ALGII / Hartz 4 mehr.

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/Leitfaden_Jugendliche.pdf Da steht alles, was du wissen solltest.
bei mir würde gar kein geld zutreffen, da ich unter 25 bin