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Kann mir das bitte mal jemand genauer erklären???

gefragt von Sandy19Sandy19 am 01.06.2009 um 23:22 Uhr

SGB II § 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages 1.c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen

sollte danach googln........ bekam ich als Antwort auf meine Frage ob ich die Ausbildung annehmen muss oder nicht


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anonym
beantwortet von docbde am 1. Juni 2009 23:24
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Musst Du nicht, aber dann gibts weniger oder gar kein ALGII / Hartz 4 mehr.

Kommentar von A871b66b18d1c8ecca98158e35ac672dsmallSandy19 am 1. Juni 2009 23:25

bei mir würde gar kein geld zutreffen, da ich unter 25 bin


mops09
beantwortet von mops09 am 1. Juni 2009 23:29
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