jefferson am 23.02.2008 um 0:14 Uhr
wen betrifft sie? was wird genau besteuert?

Abgeltungssteuer
Ab 2009 beginnt für die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Abgeltungssteuer startet. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent und greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, Banken und Sparkassen zweigen von sämtlichen Kapitalerträgen künftig sofort 25 Prozent für den Fiskus ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten; er muss grundsätzlich nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Anleger mit Niedrigem Einkommen und daher mit niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz dürfen sich aber in Zukunft freiwillig veranlagen lassen. Der Fiskus führt eine so genannte Günstigerprüfung durch.
Der Vollständigkeithalber: Spekulative Altverluste verfallen!!! vgl. http://futures.xii-ing.de

Zur Abgeltungssteuer von 25% kommt noch der Soli und eventuell die Kirchensteuer, macht dann knapp 30% Abgaben auf die Kapitalerträge.
@ brajo 25% Abgeltungssteuer ist kein Geschenk für die Reichen. Es fliessen zur Zeit wohl wieder Unsummen von Geld ins Ausland, um dieser Steuer zu entgehen.
Niklaus am 23. Februar 2008 09:52 Kein Geschenk für die Reichen???? Gerade die profitieren davon. Wer verliert sind die vielen kleinen tausende Investmentfondssparer.
Heraus kommt damit also ein Geschenk für die Reichen, die bisher über 25% Steuer zahlen mußten. Die zahlen jetzt nur noch die 25% Abgeltungssteuer und die Sache ist erledigt.
Diejenigen, die weniger als 25% Steuer zahlen, geben nach wie vor ihre Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung an und bekommen dann den von der Bank zuviel abgezogenen Betrag vom Finanzamt zurück. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wie will Steinbrück denn da über die Runden kommen? Das dürfte doch zu Mindereinnahmen führen!
Niklaus am 23. Februar 2008 09:54 Du hast da etwas Mißverstanden. Es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Denn auch diue Kursgewinne von Aktien und Aktienfonds fallen unter die Abgeltungssteuer.
Lieber Edgar Niklaus, ich lese deien Kommentar erst jetzt, verstehe aber nicht wieso du mit der Spekulationsfrist argumentierst. Davon habe ich doch gar nicht geredet!
Die Abgeltungssteuer kann eine endgültige Besteuerung dieser Einnahmen - ob Zinsen oder Kursgewinne ist egal - sein und dann müssen diese Einnahmen wohl nicht mehr in der Einkommensteuer erklärt werden. Man kann sie aber auch dort wieder angeben. Dann werden sie mit dem Einkommensteuersatz besteuert und die schon gezahlte Abgeltungssteuer wird angerechnet (also abgezogen)! So habe ich das bisher verstanden.
danke
Und bis wohin geht "Niedriges Einkommen"? Oder steht das in Relation zu den Erträgen durch die Wertpapiere?
Frage diesbzgl. Dein FA oder Steuerberater.
Schon bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro hat ein lediger Single im allgemeinen einen Spitzensteuersatz von 25 %. Das heißt, dass er von jedem zusätzlich verdienten Euro 25 Cent an den Staat abgeben muss, natürlich auch von jedem Euro Zinsertrag.