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kann mir bitte jemand die abgeltunssteuer erklären?

gefragt von jeffersonjefferson am 23.02.2008 um 0:14 Uhr

wen betrifft sie? was wird genau besteuert?

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steuer x 2.330 finanzamt x 935 abgeltungssteuer x 222

tradaix
beantwortet von tradaix am 23. Februar 2008 00:17
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Abgeltungssteuer

Ab 2009 beginnt für die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Abgeltungssteuer startet. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent und greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, Banken und Sparkassen zweigen von sämtlichen Kapitalerträgen künftig sofort 25 Prozent für den Fiskus ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten; er muss grundsätzlich nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Anleger mit Niedrigem Einkommen und daher mit niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz dürfen sich aber in Zukunft freiwillig veranlagen lassen. Der Fiskus führt eine so genannte Günstigerprüfung durch.

http://www.boerse-online.de/wissen/lexikon/boersenlexikon

Kommentar von 102b4fe641956db45a46824a192f1c48smalljefferson am 23. Februar 2008 00:19

danke

Kommentar von Fefd2f544c56fa5c4a8d2d6ad8b73ff2smallAntipasta am 23. Februar 2008 00:19

Und bis wohin geht "Niedriges Einkommen"? Oder steht das in Relation zu den Erträgen durch die Wertpapiere?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 23. Februar 2008 00:28

Frage diesbzgl. Dein FA oder Steuerberater.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 23. Februar 2008 09:18

Schon bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro hat ein lediger Single im allgemeinen einen Spitzensteuersatz von 25 %. Das heißt, dass er von jedem zusätzlich verdienten Euro 25 Cent an den Staat abgeben muss, natürlich auch von jedem Euro Zinsertrag.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 23. Februar 2008 09:51
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Gib mal Abgeltungssteuer in Suche oben ein.


anonym
beantwortet von myTimee am 30. Juni 2008 08:29
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Der Vollständigkeithalber: Spekulative Altverluste verfallen!!! vgl. http://futures.xii-ing.de


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 23. Februar 2008 02:10
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Zur Abgeltungssteuer von 25% kommt noch der Soli und eventuell die Kirchensteuer, macht dann knapp 30% Abgaben auf die Kapitalerträge.

@ brajo 25% Abgeltungssteuer ist kein Geschenk für die Reichen. Es fliessen zur Zeit wohl wieder Unsummen von Geld ins Ausland, um dieser Steuer zu entgehen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 23. Februar 2008 09:52

Kein Geschenk für die Reichen???? Gerade die profitieren davon. Wer verliert sind die vielen kleinen tausende Investmentfondssparer.


anonym
beantwortet von brajo am 23. Februar 2008 01:53
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Heraus kommt damit also ein Geschenk für die Reichen, die bisher über 25% Steuer zahlen mußten. Die zahlen jetzt nur noch die 25% Abgeltungssteuer und die Sache ist erledigt.
Diejenigen, die weniger als 25% Steuer zahlen, geben nach wie vor ihre Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung an und bekommen dann den von der Bank zuviel abgezogenen Betrag vom Finanzamt zurück. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wie will Steinbrück denn da über die Runden kommen? Das dürfte doch zu Mindereinnahmen führen!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 23. Februar 2008 09:54

Du hast da etwas Mißverstanden. Es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Denn auch diue Kursgewinne von Aktien und Aktienfonds fallen unter die Abgeltungssteuer.

Kommentar von brajo am 7. März 2008 04:10

Lieber Edgar Niklaus, ich lese deien Kommentar erst jetzt, verstehe aber nicht wieso du mit der Spekulationsfrist argumentierst. Davon habe ich doch gar nicht geredet!
Die Abgeltungssteuer kann eine endgültige Besteuerung dieser Einnahmen - ob Zinsen oder Kursgewinne ist egal - sein und dann müssen diese Einnahmen wohl nicht mehr in der Einkommensteuer erklärt werden. Man kann sie aber auch dort wieder angeben. Dann werden sie mit dem Einkommensteuersatz besteuert und die schon gezahlte Abgeltungssteuer wird angerechnet (also abgezogen)! So habe ich das bisher verstanden.


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