Eine Bekannte hat ein Apartment in der Innenstadt, das sie vor 1 Jahr vermietet hat. Jetzt hat der Mieter wegen des Lärms, der von einer Großbaustelle ausgeht, die Miete um 10 % gekürzt. Darf er das überhaupt? Die Baustelle gibt es zwar erst nachdem er eingezogen ist, aber damit muss man in der Innenstadt doch rechnen?

Ja, die Miete darf gemindert werden und Dein Vermieter kann sich das beim Verursacher zurückholen.
Ja, er darf die Miete mindern, wenn der Baulärm bis in die Wohnung dringt.
Hier findest Du eine Mietminderungstabelle mit Urteilen und Angabe der Prozente, um die die Miete in diesen Fällen gemindert werden durfte:
Bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft können Wohnungsmieter die Miete auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt. Dies ist ein Urteil des LG Frankfurt, allerdings ging es dort auch um Baulärm, der auch nachts zu hören war. Es kann also durchaus auf den Einzelfall ankommen, denn richtigerweise muss man im Innenstadtbereich Baulärm eher in Kauf nehmen als in Randbezirken.

Auch wenn der Abfall vor den Fenstern oder Türen stinkt...
HerrLich am 8. November 2007 15:25 was hat das mit Baulärm zu tun?

Bei den heutigen Vermieter-Enteignungsgesetzen ist hier ja praktisch alles möglich.
Mal im Ernst: Ist dieser Baulärm vom Vermieter veranlasst, würde ich als Mieter ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Handelt es sich bei dem Baulärm jedoch um eine von Dritten verursachte Massnahme, würde ich als Vermieter diese Angelegenheit einem kompetenten Rechtsanwalt übergeben.
Und der würde dem Vermieter sagen, dass es schon Gerichtsurteile gibt, die Mietern das Mietminderungsrecht zusprachen, auch wenn der Vermieter auf das Abstellen des Lärms keinen Einfluss hat.
Ich bin zwar für mieterfreundliche Gesetze, aber diese Entscheidung finde ich doch ziemlich ungerecht: es sei denn, der Vermieter kann sich die entstandenen Mietausfälle tatsächlich ohne weitere Kosten vom zuständigen Bauherrn zurückholen - was ich aber bezweifle...
Bedburdyck am 8. November 2007 15:56 Hallo soust, die Investition in Wohnungseigentum zum Zwecke der Vermietung lohnt sich heutzutage kaum mehr.
Die Rechtssprechung hat hieran einen wesentlichen Anteil.
Mindern geht, ganz klar. Der Vermieter kriegt aber nur einen Teil der Mietminderung vom Lärmverursacher zurück.
Stimmt, z.B. bei 20 % Minderung bekommt er ca. 14 % vom Verursacher zurück