gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kann Mieter wegen Lärm einer Großbaustelle die Miete mindern?

gefragt von steuermann am 08.11.2007 um 14:46 Uhr

Eine Bekannte hat ein Apartment in der Innenstadt, das sie vor 1 Jahr vermietet hat. Jetzt hat der Mieter wegen des Lärms, der von einer Großbaustelle ausgeht, die Miete um 10 % gekürzt. Darf er das überhaupt? Die Baustelle gibt es zwar erst nachdem er eingezogen ist, aber damit muss man in der Innenstadt doch rechnen?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. November 2007 14:59
6x
Thumb_up

Ja, die Miete darf gemindert werden und Dein Vermieter kann sich das beim Verursacher zurückholen.

Kommentar von Keksperte am 8. November 2007 17:24

Mindern geht, ganz klar. Der Vermieter kriegt aber nur einen Teil der Mietminderung vom Lärmverursacher zurück.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. November 2007 17:32

Stimmt, z.B. bei 20 % Minderung bekommt er ca. 14 % vom Verursacher zurück


anonym
beantwortet von Auskunft am 8. November 2007 14:54
3x
Thumb_up

Ja, er darf die Miete mindern, wenn der Baulärm bis in die Wohnung dringt.

Hier findest Du eine Mietminderungstabelle mit Urteilen und Angabe der Prozente, um die die Miete in diesen Fällen gemindert werden durfte:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 8. November 2007 15:09
1x
Thumb_up

Bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft können Wohnungsmieter die Miete auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt. Dies ist ein Urteil des LG Frankfurt, allerdings ging es dort auch um Baulärm, der auch nachts zu hören war. Es kann also durchaus auf den Einzelfall ankommen, denn richtigerweise muss man im Innenstadtbereich Baulärm eher in Kauf nehmen als in Randbezirken.


Igor Myroshnichenko
beantwortet von Igor Myroshnichenko am 8. November 2007 15:20
0x
Thumb_up

Auch wenn der Abfall vor den Fenstern oder Türen stinkt...

http://www.mil-blog.de/?p=394

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. November 2007 15:25

was hat das mit Baulärm zu tun?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. November 2007 15:32

Beides bringt 10 Punkte.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 8. November 2007 15:38

na wenns denn Spaß macht. Ich freue mich über "ehrlich" erworbene Punkte als Anerkennung mehr. ;-) Und wenn ich genug beisammen habe, dann mache ich ein Punkte-Kaufhaus auf.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 8. November 2007 15:39
0x
Thumb_up

Bei den heutigen Vermieter-Enteignungsgesetzen ist hier ja praktisch alles möglich.

Mal im Ernst: Ist dieser Baulärm vom Vermieter veranlasst, würde ich als Mieter ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Handelt es sich bei dem Baulärm jedoch um eine von Dritten verursachte Massnahme, würde ich als Vermieter diese Angelegenheit einem kompetenten Rechtsanwalt übergeben.




Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 8. November 2007 15:45

Und der würde dem Vermieter sagen, dass es schon Gerichtsurteile gibt, die Mietern das Mietminderungsrecht zusprachen, auch wenn der Vermieter auf das Abstellen des Lärms keinen Einfluss hat.

Ich bin zwar für mieterfreundliche Gesetze, aber diese Entscheidung finde ich doch ziemlich ungerecht: es sei denn, der Vermieter kann sich die entstandenen Mietausfälle tatsächlich ohne weitere Kosten vom zuständigen Bauherrn zurückholen - was ich aber bezweifle...

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 8. November 2007 15:56

Hallo soust, die Investition in Wohnungseigentum zum Zwecke der Vermietung lohnt sich heutzutage kaum mehr.

Die Rechtssprechung hat hieran einen wesentlichen Anteil.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Rückholung der Miete zwecks Minderung

    Kann ich die Miete mindern?

    Ist eine Kündigung der Mietwohnung möglich?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.