Hallo, bin gerade dabei einen Mietvertrag zu unterzeichnen und stolpere ueber eine zu unterschreibende Zusatzvereinbarung, die folgendermassen lautet:
"Die Mietsache ist an eine Breitbandkabelanlage angeschlossen, über die die Mietsache mit allen in das Breitbandkabelnetz der Firma TeleColumbus Multimedia GmbH, Bismarckstraße 71 in 10627 Berlin eingespeisten TV- und Hörfunkprogrammen (Regelleistung Kabelanschluss) versorgt wird. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Betreiber der Breitbandkabelanlage einen TV- und Hörfunk- Versorgungsvertrag über die Lieferung der Regelleistung abzuschließen und über die Dauer des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der xxxxx gmbH zulässig."
Ist hier die freie Wahl aufgehoben? Die Angebote von TeleColumbus sind nicht ausreichend fuer uns. Wie sieht hier die Sachlage aus? Muss ich das unterschreiben?
Danke im Vorraus Peter Z.
Der Vermieter kann Dich jedenfalls nicht zu einem Einzelvertrag zwingen.
Etwas anderes ist es, wenn der Vermieter für eine gesamte Wohnanlage einen Sammelvertrag hat und Dich da per Umlage mit reinnimmt.
Erkundige Dich aber auch noch mal beim Mieterverein oder einem Anwalt.

ich denke mal solche mietverträge sind sittenwiedrig und desshalb in diesen passagen unwirksam. frag den mieterbund

Das ist recht ungünstig formuliert. Natürlich kann dich niemand dazu verpflichten, einen Vertrag über die komplette Regelleistung bei Telecolumbus abzuschliessen. Wenn du beispielsweise kein TV schaust, brauchst du auch keinen analogen Abschluss. Was der Vermieter eigentlich sagen wollte, ist womöglich: dein zuständiger Kabelnetzanbieter ist Telecolumbus. Dahingehend hast du also keine Wahl. Würdest du zu KDG wechseln wollen, ginge dies nicht, da die Kabel in der betreffenden Liegenschaft zu Telecolumbus gehören. Du hast sozusagen keine Wahl, was den Anbieter betrifft.
Die Formulierung ist zumindest fragwürdig. Allerdings ist es bei Wohnanlagen häufig so, dass die WEG einen Generalvertrag mit einem bestimmten Anbieter abschließt, der im Gegenzug meistens die Hardwarewartung des Kabelanschlusses im Gebäude sowie die Betreuung der Anschlüsse in den Wohneinheiten per Exklusivrecht vornimmt. Je nach Art des Vertrages ist ein Vertragsabschluss mit Dritten (z.B. KabelBW o.ä.) in solchen Gebäuden technisch unmöglich, weil der Vertragspartner nicht gezwungen werden kann, sein Kabelnetz für Dritte zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall ihr einen Kabelanschluss bezahlen müsst, den ihr nicht nutzen könnt.

Sowas ist durchaus zulässig.
Außerdem steht dort, dass in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden kann.
Ich bin z.B. so ein begründeter Einzelfall und muß wegen einer eigenen Satellitenanlage nicht das Fernsehprogramm über unseren Kabelnetzbetreiber beziehen.
Sowas ist aber in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung zu klären.
Die Frage ist unklar gestellt. Im Text steht nur was von Radio und TV. Aber grundsätzlich ist dieses Verlangen sittenwidrig, also nicht zulässig.

Ich habe mal gelesen, dass man verpflichtet ist,sich am Kabelfernsehen zu beteiligen, wenn es denn anliegt.Ein Vermieter muß keine Schüssel dulden,der Rest aber gleicht ja einer Vergewaltigung.Ich wär mit der Unterschrift vorsichtig.Sicher gilt auch hier Vertrag ist Vertrag.

Nein, Sie müssen den Mietvertrag so nicht untrschreiben, wenn Sie mit der Regelung nicht einverstanden sind. Dies würde übrigens auch gelten, wenn die im Mietvertrag genannte Miethöhe Ihnen widerstreben würde!
eigentlich isses nich rechtlich ok...genau so wie dir niemand vorschreiben welcher stromanbieter genutz wird...