Wenn es sich um ein gemeinsames Eigentum handelt, wohl kaum, es sei denn es handelt sich um ne Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz.

Kann man nicht generell sagen.
Wenn es euch zu gleichen Teilen gehört, eher nicht; es sei denn, Du wärest gewalttätig.
Aber dann würde doch sie ihn aus der Wohnung weisen lassen und nicht umgekehrt (wie gefragt)
Ups, sorry. Falsch gelesen. Klar hast Du recht

nicht wirklich, denn es ist ja euer gemeinames Eigentum..

Gemeinsames Haus!!!!! Es gehört Euch beiden... NEIN, kannst Du nicht...

Wenn es Euer gemeinsames Haus ist, wird nichts mit Zwingen; spätestens jetzt müsst ihr wohl oder übel reden (miteinander) - Tipp: Moderatoren ja, aber muss von beiden akzeptiert sein, spart Geld. Anwälte sind auch Moderatoren, allerdings wirds dann teuer :OI
Da hilft nur reden, eine Einigung herbei führen. Aber denk dran, einigen kann man sich nur, wenn für BEIDE etwas positives rausspringt, (win-win). Biete Ihr etwas an, das gleichwertig ist, und das sie gerne hätte. L.G.

Habt Ihr das nicht vorher notariell geregelt? Dann habt Ihr ein Problem.