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kann mich meine lebensgefährdin zum auszug aus unserem gemeinsamen haus bei einer trennung zwingen

gefragt von ingoskonsum am 19.06.2008 um 21:54 Uhr

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RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 19. Juni 2008 21:56
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Wenn es sich um ein gemeinsames Eigentum handelt, wohl kaum, es sei denn es handelt sich um ne Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. Juni 2008 21:57
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Kann man nicht generell sagen.

Wenn es euch zu gleichen Teilen gehört, eher nicht; es sei denn, Du wärest gewalttätig.

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 19. Juni 2008 22:01

Aber dann würde doch sie ihn aus der Wohnung weisen lassen und nicht umgekehrt (wie gefragt)

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 19. Juni 2008 22:07

Ups, sorry. Falsch gelesen. Klar hast Du recht


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Juni 2008 21:55
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nicht wirklich, denn es ist ja euer gemeinames Eigentum..


angelela
beantwortet von angelela am 19. Juni 2008 21:56
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Gemeinsames Haus!!!!! Es gehört Euch beiden... NEIN, kannst Du nicht...


zaunkoenig
beantwortet von zaunkoenig am 19. Juni 2008 22:09
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Wenn es Euer gemeinsames Haus ist, wird nichts mit Zwingen; spätestens jetzt müsst ihr wohl oder übel reden (miteinander) - Tipp: Moderatoren ja, aber muss von beiden akzeptiert sein, spart Geld. Anwälte sind auch Moderatoren, allerdings wirds dann teuer :OI


Tonica
beantwortet von Tonica am 19. Juni 2008 22:25
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Da hilft nur reden, eine Einigung herbei führen. Aber denk dran, einigen kann man sich nur, wenn für BEIDE etwas positives rausspringt, (win-win). Biete Ihr etwas an, das gleichwertig ist, und das sie gerne hätte. L.G.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 19. Juni 2008 22:27
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Habt Ihr das nicht vorher notariell geregelt? Dann habt Ihr ein Problem.


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