
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann er das. Aber er wird sich das vielfach überlegen, weil das für ihn mit Kosten verbunden ist. Für die Kosten einer nicht geplanten Rückkehr muss er nämlich aufkommen. Und es müssen wirklich zwingende Gründe vorliegen, die Deine sofortige Anwesenheit unbedingt erforderlich machen.

Wenn Deine Anwesenheit für die Firma von größter Wichtigkeit ist, kann er das. Deshalb hinterlassen wir vorsichtshalber unsere Urlaubsadresse nicht. Denn sonst heisst es ja auch immer: niemand ist unersetzlich.
Ja, dass darf er. Er muss dir allerdings die Kosten ersetzen.
Bist Du im Kader, unter Begruendung moeglich. Mittlere und untere Verantwortungsstufe, nein. Ausser bei ganz speziellem Ereignis (Brand, etc.) wo alle verfuegbaren Kraefte erforderlich. Grundsatz, eher unwarscheinlich.