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Kann mich eine Versicherung vor der Schadensregulierung kündigen?Schaden ist bereits gemeldet

gefragt von sonne66 am 21.04.2008 um 23:10 Uhr

Hallo,habe zum dritten Mal in 1,5Jahren einen Schaden bei meiner Hausratversicherung.(kleine Beträge)...jetzt meldete ich erneut einen Schaden.Meine Versicherung teilte mir mit(der Schaden wird nur übernommen wenn ich entweder meine Versicherung saniere oder Selbstbehalt zahle.ich könne auch kündigen,dann wird der Schaden nicht mehr bezahlt.Wenn ich aber weder die Sanierung oder Selbstbehalt will(Versicherug ist eh zu hoch)kann diese mir jetzt vor meiner Schadensregulierung kündigen?


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Reply


anonym
beantwortet von brajo am 22. April 2008 02:21
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In 1,5 Jahren 3 Schäden in der Hausratversicherung zu melden ist ja auch schon der Hammer! Auch wenn es sich um kleine Beträge handelt, belasten sie doch jedesmal die Erstattungsabteilung und verursacht möglicherweise erhebliche Verwaltungskosten. Da kann ich nur im Sinne der übrigen Versicherten sagen: weg mit solchen Versicherungsnehmern.
Eine Versicherung mit Selbstbehalt anzubieten erscheint mir ziemlich fair! Den letzten Schaden wird sie aber noch regulieren müssen.

Kommentar von Simple_avatar8smallvlaruu am 22. April 2008 09:09

DH


vincent
beantwortet von vincent am 22. April 2008 09:05
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Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Haben Sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Versicherungsunternehmen? Dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer.

Auf unserer Homepage erfahren Sie, wie Sie sich beschweren können.

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 22. April 2008 01:43
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Nein, weil der Schaden ja vor der Kündigung eingetreten ist.
Nach Schadensregulierung hat sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. April 2008 23:20
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Kann sie! Aber auch sie muss eine Kündigungsfrist einhalten, so daß der Schaden auf jeden Fall noch reguliert werden muss. Danach suchst Du dir halt eine günstigere!


anonym
beantwortet von tigeroli am 21. April 2008 23:11
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klug wäre das nicht, fair vielleicht auch nicht, aber rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden.





Blumenschnitt
beantwortet von Blumenschnitt am 22. April 2008 17:28
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es ist unerheblich - deine versicherung muss gemäß vertragsgrundlage für den schaden aufkommen. ob du nun auf das angebot eingehst oder nicht. nach entschädigungszahlung hat deine versicherung wie du auch ein kündigungsrecht. von diesem kann sie dann gebrauch machen.


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 29. April 2008 09:58
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Wir nennen diesen Vorgang "Sanierungskündigung" weil sich die Versicherung zum Schutz der schadensfreien Kunden von besonders schadensträchtigen Kunden trennt. Der Bestand wird also saniert.

Eine solche Sanierungskündigung kann von der Versicherung entweder bis 4 Wochen nach einem Schadensfall (Sonderkündigungsrecht) oder fristgemäß zum Vertragsablauf ausgesprochen werden.

Hier sind zwei getrennte Sachverhalte zu klären:

Den aktuellen Schaden: hat die Versicherung zu zahlen, wenn die Sanierungskündigung nach Eingang der Schadensmeldung ausgesprochen wurde und es sich um einen versicherten Schaden gehandelt hat (dies wird die Versicherung in diesem Fall genau untersuchen...

Die Sanierungskündigung kann von der Versicherung erst nach Regulierung/Ablehnung des Schadens ausgesprochen werden bzw. zum regulären Ablauf (außer der davor liegende Schaden ist noch keine 4 Wochen geregelt). Du solltest diese auf jeden Fall sehr ernst nehmen, denn wenn Dein Vertrag von der Versicherung gekündigt wurde, hast nur nur wenig Chancen, einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung zu bekommen (eingetragen in die zentrale Wagnisdatei als von der Versicherung gekündigt und zusätzlich eingetragen als besonders schadensbehaftet).

Du solltest also schnellstmöglich versuchen, bei einem neuen Versicherer Schutz zu bekommen und dort mit ganz offenen Karten spielen (über die o.g. zentrale Wagnisdatei kann nämlich schon jetzt erkannt werden, daß es sich um einen schadenbehafteten Vorvertrag handelt).

Hast Du die Annahmeerklärung in den Händen (und erst dann!!!) kannst Du der bisherigen Versicherung kündigen. Damit umgehst Du den noGo-Eintrag in die Wagnisdatei.

Bekommst Du aufgrund der Vorschäden kurzfristig keinen alternativen Versicherungsschutz, solltest Du die Selbstbeteiligungsregelung für die Zeit nach diesem aktuellen Schaden akzeptieren. Du hast dann zwar bei jedem weiteren Schaden einen Selbstbehalt, aber für größere Schäden bist Du weiterhin versichert. Und das ist sehr wichtig.

Du kannst dann ja bis zum regulären Ablauf der bestehenden Versicherung weiterhin probieren, einen alternativen Schutz ohne Selbstbehalt zu bekommen. Ich vermute allerdings, daß Du Dir den Weg zu Direktversicherungen oder ausgewiesenen Günstig-Versicherungen sparen kannst, denn bei diesen gibt die Beitragskalkulation einfach keine Annahme besonders schadensträchtiger Kunden her.

Für Dich gilt es, etwas aus den Schäden zu lernen:

  • sorge dafür, daß zukünftig weniger Schäden eintreten. Dies ist für Dich gut und für die Versichertengemeinschaft, die Deine Schäden mitbezahlen muß

  • nicht jeder pipifax-Schaden muß von der Versicherung getragen werden. Bei Kleinstschäden ist es durchaus sinnvoll, diese selbst zu bezahlen...

Gruß justii




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