gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann mich die Zeitarbeit zwingen Urlaub während meiner Kündigungsfrist zu nehmen !

gefragt von Fwagges am 09.03.2009 um 9:12 Uhr

Hallo Community, ich habe das Problem, dass ich bei meinem bisherigen Entleihbetrieb aufgrund mangelnder Arbeit dank der Wirtschaftskrise abgemeldet wurde. Da meine Zeitarbeit keine weiteren Folgeaufträge für mich hat, bekam ich eine fristgerechte Kündigung. Allerdings verlangt meine Zeitarbeit jetzt von mir, ich soll doch während der Kündigungsfrist meinen Resturlaub sowie die angearbeiteten Überstunden abgleichen. Ist das zulässig ? Soweit ich weiß muss mich die Zeitarbeit auch bezahlen wenn Sie keinen Folgeeinsatz findet. Wenn ich allerdings Urlaub und Überstunden abbauen muß, ist eine Bezahlung ja selbstverständlich. Ich habe das Gefühl meine Zeitarbeit versucht um eine Bezahlung zu Ihren Lasten herumzukommen ?? Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gehaltsfortzahlung Zeitarbeit (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. März 2009 09:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du jetzt zufällig Krank wirst, wirst Du die Zeiten ausgezahlt bekommen müssen. Ansonsten darf man den Urlaub schon von der Kündigungsfrist abziehen. Wirst ja auch freigestellt sein.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 9. März 2009 09:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beantrage stur den Urlaub für die letzte Zeit Deiner Kündigungszeit. So kannst Du eher aufhören zu arbeiten und Deine Überstunden und der Urlaub werden bezahlt. Denn Du musst keinen Urlaub dafür verwenden, dass keine Aufträge da sind. Also lasse Dich nicht einschüchtern. Niemand darf Dir vorschreiben, wann Du Deinen Urlaub zu nehmen hast.

Kommentar von Mietnormade am 9. März 2009 09:20

Er muss keinen Urlaub für auftragsfreie Zeit nehmen aber er befindest sich im Status ohne Auftrag und gekündigt. Ob er den Urlaub nun zu beginn oder am ende seiner Kündigungsfrist nimmt spielt überhaupt keine Rolle. Und er muss den Urlaub nehmen wenn der noch gewährt werden kann. Einzig eine Krankheit würde den Urlaubsanspruch zur Auszahlung gereichen.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 9. März 2009 09:29

Das ist richtig. Aber ich finde es immer moralisch bedenklich, einfach krank zu feiern.


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 9. März 2009 09:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst schon Urlaub nehmen, die Tage müssen aber trotzdem bezahlt werden!

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 9. März 2009 09:20

Sönst wäre es kein Urlaub ;)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. März 2009 09:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Bezahlung erfolgt in beiden Fällen ganz normal. Nur spekulierst Du darauf, den Urlaub ausbezahlt zu bekommen. Und das muss die Zeitarbeitsfirma nicht machen! Selbst wenn Du den anteiligen Urlaub noch nicht aufgebraucht hast! Dann wirst Du halt eine antsprechende Ausgleichsquittung für den nächsten Arbeitgeber bekommen! Es ist nämlich nich Zweck des Urlaubs, ausbezahlt zu werden. Und bei den Überstunden ist es ähnlich. Der AG hat das Wahlrecht und bietet die Möglichkeit zum Abfeiern.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 9. März 2009 09:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann er. Stellt dich bis zum Tage der Beendigung euren Arbeitsverhältnisses frei von der Arbeit, zahlt Dir deine zustehende Bezüge und formuliert "damit werden Urlaubstage, Überstunden abgegolten", dann kannst Du tatsächlich nichts anderes tun, als ab sofort freizunehmen. Ist üblich bei uns auch, alle die bislang aus dem AV ausgeschieden sind, wurden von der Arbeit bei voller Lohnzahlung freigestellt...



Exotime
beantwortet von Exotime am 9. März 2009 09:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo da ich auch mal in so ein Verein war,kann ich dir sagen was du tun kannst,deine Überstd. würde ich schon abbauen lassen da du ehe nur einen gewissen teil wieder bekommst(geld,steuer.usw)du machst da kein Minus ausser von geld her..Urlaub ist so ne sache da würde ich erstmal schaue wo deine Firma seine Gewerkschaft bzw. Tarifpartner hat.Ich selber würde erstmal die Überstd. runterhaue da du bestimmt mehr als genug hast :-) Reicht bestimmt für 10 Monate:-)Zwangsurlaub würde ich selber nicht nehem da du bei einen neuen Arbeitgeber dann weniger oder keinen mehr hast:-(


anonym
beantwortet von parryhotter am 18. März 2009 09:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DI ZAF sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, dich weiterhin zu bezahlen, obwohl keine Aufträge da sind. Mindestens bis zu sechs wochen, dann noch die kündigungsfrist von 2 Wochen. das sind 8 wochen, bzw. 2 Monate, wo der Firma richtig was ausm Kreuz leiern kannst. Lass dich mal vom Arbeitsgericht beraten, und lies deinen arbeitsvertrag durch


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.