Kann meine Schwester eine Anzeige erstatten?

9 Antworten

Anzeigen kann man prinzipiell immer, nur ob das dann zu was sinnvollem führt sei mal dahin gestellt... üble Nachrrede geht immer aber wenn es der Wahrheit entspricht kann man da eig. nichts gegen machen. Im Zweifel steht es Aussage gegen Aussage.

Jeder kann Strafanzeige oder Strafantrag bei der Polizei erstatten. Im Fall deiner Schwester wegen übler Nachrede. Das ist jedoch ein Antragsdelikt und sie kann damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt werden wird (da kein öffentliches Interesse besteht) und dass sie auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen wird. Ab da würde es deine Schwester dann auch Geld kosten. Ist also gut abzuwägen, ob sie überhaupt Anzeige erstattet oder die Sache klärt, ohne den juristischen Weg zu beschreiten. Der anfängliche Triumph, die Sache offiziell gemacht zu haben, weicht oft rasch der Ernüchterung, dass solche Dinge per se meist nicht automatisch verfolgt werden.

Anzeige kann sie theoretisch schon erstatten. Aber wie das mit dem Zeugen ablaufen soll, kann ich mir nicht vorstellen... Also, was soll der denn bezeugen?? 

Er war dabei an dem Tag

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Was soll denn in diesem Fall ein Zeuge sein? Dass sie ihm keinen geblasen hat?! Was den Blowjob angeht, steht Aussage gegen Aussage. Öffentliches Interesse an der Verfolgung ist nicht gegeben; bleibt der Privatklageweg, den deine Schwester bestimmt nicht gehen will.

Ja klar kann sie das machen :)