Meine Schwester wird jetzt 17 und lebt derzeit nach viuelen Problemen bei ihrem Vater.Eltern sind geschieden. Ihr Vater nicht meiner übt mehr oder weniger nonstop terror auf sie aus. Ausgang nur bis 21Uhr maximal ( Sie darf die Wohnung von ihm und seiner Lebenspartnerin nur betreten wenn sie da ist sonst nur ihr Zimmer? Internetzugang wird ihr verweigert? Taschengeld gibs nur gegen Leistung also 2€ fürs Spülen 2 € fürs Wäsche machen usw. Er bekommt das Kindergeld zuzüglich 150€ unterhalt + 50 € für Reitstunden von der Mutter. Forder aber jetzt nach Düsseldorfer Tabelle die 282 € mindestsatz. Es ist soweit das sie nur noch mit kaputten Hosen Socken und Schuhen rumleuft und nicht mehr zur Arbeit/Schule mochte weil er sagt wir haben kein Geld dafür.Alles in allem soll sie noch 100€ für Strom etc bezahlen da sie da wohnt. Kann meine Schwester rechtlich durchsetzen das das geld für sie eingesetzt wird und nicht wie jetzt für nen neuen Computer trotz arbeitslos mit 3 monatssperre. Sie kann angeblich in betreutes Wohnen wer kommt dafür mit welchen kosten ca auf?Kann sie das selber entscheiden? Wenn meine Schwester sagt sie möchte zu meiner Oma ziehen welche dieses Angebot gemacht welche unterhaltsansprüche werden gegen Eltern geltend?
Oh mann soviel Sorgen um meine Schwester aber ist das einzige was ich immo für sie tun kann da ich sie finanziel nicht unterstützen kan

So nu mal ganz ruhig. Sie ist 17, da kann sich hilfesuchend beim Ju-Amt melden. Wenn es so schwerwiegend abläuft, wie geschildert, sollte sie das betreute Wohnen annehmen. Dort hat sie dann auch ein offenes Ohr für alle ihre Probleme. Das Kindergeld wird dann an das Jugenamt überwiesen, es steht dann dem Vater nicht mehr zu. Bzw. wenn sie zu ihrer Oma möchte, wird das KiGe dorthin überwiesen und der Unterhalt der Mutter auch. Der bemisst sich übrigens nach deren Einkommen/Ausgaben etc. KiGe steht demjenigen Erwachsenen zu, wo das Kind sich mit dem Hauptwohnsitz aufhält (nur wie gesagt die Ausnahme mit dem Jugendamt). Im betreuten Wohnen würde sie auch TaGe bekommen und so langsam aufs Leben ab 18 vorbereitet werden. Wichtig wäre vielleicht noch, dass das betreute Wohnen in der Nähe der Schule sei, um einen Wechsel nicht unbedingt vorzunehmen. Auch wenn Du sie finanziell nicht unterstützen kannst, sei für sie da! Ganz viel Erfolg wünscht K.

als allererstes sollte sie beim Jugendamt vorstellig werden..und danach kommt bestimtm Bewegung in die sache..das Vormundschaftsgericht nicht zu vergessen
Das Jugendamt vermittelt schon seit langem in der Sache.Sie war nach der trennung auch lange Zeit bei der Mutter wo halt auch ständig probleme waren. Das Jugendamt hat mitgewirkt das sie jetzt bei ihrem Vater ist. Ich kann sagen mann kan mit beiden nicht leben bin heute 27 und schon mit 14 von zuhause weggegangen weil mit den beiden kein auskommen war.Das hat sich bis heute nicht geändert
dann ist das betreute wohnen eine alternative. versuche vielleicht, bei einem termin vom jugendamt dabei zu sein. zumal du die situation kennst.
auf jeden Fall zum Jugendamt. Wenn der Fall nachweislich so liegt, wie von dir beschrieben, denke ich dass sie auf jeden Fall aufgrund einer Härtefallregelung Anspruch auf betreutes Wohnen.
sehe ich auch so. wenn die probleme so schwerwiegend sind, ist hilfe von außen nötig, also wie kage1969 schreibt. alles gute.