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Kann meine Sachbearbeiterin für Sozialhilfe die ärztliche Schweigepflicht bei meinem Arzt aufheben?

gefragt von crishy77 am 29.10.2009 um 8:30 Uhr

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


traeumerin1966
beantwortet von traeumerin1966 am 29. Oktober 2009 08:30
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Hilfreichste Antwort

Nein, das kann und darf sie nicht. Es sei denn Du gibst dem Arzt die Erlaubnis, das wird ja immer schöner.


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fnmama
beantwortet von fnmama am 29. Oktober 2009 08:31
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sie selber nicht-wenn dann müsstest du es unterschreiben


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 08:31
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Nein. Die wird nur in absoluten Ausnahmefällen aufgehoben. Da geht´s aber dann schon um Leben und Tod.

Sie kann dich nur zu einem Amtsarzt schicken. Der Befund wird ihr dann zugeschickt.


anonym
beantwortet von AndyKocks am 29. Oktober 2009 08:31
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Nein kann sie nicht, aber je nachdem was für Anträge du unterschrieben hast, ist es möglich, dass du dort deine Einverständniserklärung gegeben hast, deinen Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.


anonym
beantwortet von zeroflow am 29. Oktober 2009 08:31
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Nein darf er nicht und wenn der Artz ihm auskunft giebt kannst du Rechtliche schrite einleiten !!!!!


anonym
beantwortet von nancyg am 29. Oktober 2009 08:31
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normalerweise nicht.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 08:33

Normalerweise schon?? Mit welchem Recht sollte sie das tun dürfen??

Und, natürlich will man von denen was, das heisst aber noch lange nicht dass man gesetzwidrige Praktiken zulassen muss. Es gibt Amtsärzte. Diese reichen aus, dass man "von dene was bekommt".


anonym
beantwortet von barkeeperMoe am 29. Oktober 2009 08:31
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nein, das kannst nur du wenn du eine einwilligung dazu gibts


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 29. Oktober 2009 08:32
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nur in bestimmten Situationen kann jeder Arzt zum Bruch dieses Eides gezwungen werden.In Deinem Fall glaube ich das aber eher nicht!Damit würde sich der Arzt strafbar machen!


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 29. Oktober 2009 08:37
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Offensichtlich hast du eine Krankheit, die du beim Amt geltend machen möchtest. Um dies zu prüfen, benötigen die Amtsärzte die Befunde deines Hausarztes/Orthopäden/wasauchimmer. Deswegen wirst du geben, eben diesen Arzt, der für dein Anliegen relevant ist, von der Schweigepflicht zu entbinden.
Wenn du das nicht tust, kannst du diese Krankenheit nicht geltend machen bzw. wird dir der Mehraufwand für diese Krankheit nicht gewährt.
Die Amtsärzte lassen dich die Tests, die deine Krankheit bereits belegen nicht noch einmal machen - logischerweise, da es erstens zu viel kosten würde und zweitens beispielsweise einige Tests gesundheitsschädlich sind (Röntgen).

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 08:44

Dazu muss man aber den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden.

Befunde müssen hier ausreichen. Da steht alles Relevante drauf.

Kommentar von Fcda1960afe906ea8937b1ae155f056esmallmoosmutzelchen am 29. Oktober 2009 09:08

Und die Befunde kommen woher?
Hergezaubert?!
Der Amtsarzt und der behandelnde Arzt müssen sich kontakten können, allein ein paar Bilder oder Testergebnisse reichen da nicht aus, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
So ist die Voraussetzung, wenn man was vom Amt haben will.


anonym
beantwortet von vollimleben36 am 29. Oktober 2009 08:43
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Eigentlich nicht. Spielst du aber nicht mit gibt es nix von denen. Also wirst du nett gezwungen. So wie mit allem bei denen. Ist alles nur freiwillig... machste aber nicht mit haste Pech.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 08:50

Nein, man kann sich da erfolgreich wehren. Widerspruch reicht. Dann kriegt das Schreiben/den Antrag ein anderer wenn nicht mehrere in die Hand und dann geht das auch ordentlich durch.

Niemand muss sich "nett erpressen" lassen. Die Leistungen stehen einem zu und basta.

Wer sich´s gefallen lässt ist selbst Schuld, mit dem wird´s immer wieder so gemacht. Wehrt man sich, dann flutscht das auch in Zukunft.

Die suchen nur ihre Idioten mit denen sie´s machen können und den Gefallen sollte ihnen keiner tun.


xxyxx
beantwortet von xxyxx am 30. Oktober 2009 08:07
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Du musst normalerweise eine Entbindungserklärung unterschreiben, womit du die Schweigepficht aufhebst.


anonym
beantwortet von Ira9561 am 1. November 2009 21:53
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ganz einfach nein , nein und nochmal nein !! Einzige Ausnahme: du bist damit einverstanden und hast eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben !


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