
Nein, das kann und darf sie nicht. Es sei denn Du gibst dem Arzt die Erlaubnis, das wird ja immer schöner.

sie selber nicht-wenn dann müsstest du es unterschreiben
Nein. Die wird nur in absoluten Ausnahmefällen aufgehoben. Da geht´s aber dann schon um Leben und Tod.
Sie kann dich nur zu einem Amtsarzt schicken. Der Befund wird ihr dann zugeschickt.
Nein kann sie nicht, aber je nachdem was für Anträge du unterschrieben hast, ist es möglich, dass du dort deine Einverständniserklärung gegeben hast, deinen Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Nein darf er nicht und wenn der Artz ihm auskunft giebt kannst du Rechtliche schrite einleiten !!!!!
normalerweise nicht.
Normalerweise schon?? Mit welchem Recht sollte sie das tun dürfen??
Und, natürlich will man von denen was, das heisst aber noch lange nicht dass man gesetzwidrige Praktiken zulassen muss. Es gibt Amtsärzte. Diese reichen aus, dass man "von dene was bekommt".
nein, das kannst nur du wenn du eine einwilligung dazu gibts

nur in bestimmten Situationen kann jeder Arzt zum Bruch dieses Eides gezwungen werden.In Deinem Fall glaube ich das aber eher nicht!Damit würde sich der Arzt strafbar machen!

Offensichtlich hast du eine Krankheit, die du beim Amt geltend machen möchtest. Um dies zu prüfen, benötigen die Amtsärzte die Befunde deines Hausarztes/Orthopäden/wasauchimmer. Deswegen wirst du geben, eben diesen Arzt, der für dein Anliegen relevant ist, von der Schweigepflicht zu entbinden.
Wenn du das nicht tust, kannst du diese Krankenheit nicht geltend machen bzw. wird dir der Mehraufwand für diese Krankheit nicht gewährt.
Die Amtsärzte lassen dich die Tests, die deine Krankheit bereits belegen nicht noch einmal machen - logischerweise, da es erstens zu viel kosten würde und zweitens beispielsweise einige Tests gesundheitsschädlich sind (Röntgen).
Dazu muss man aber den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden.
Befunde müssen hier ausreichen. Da steht alles Relevante drauf.
moosmutzelchen am 29. Oktober 2009 09:08 Und die Befunde kommen woher?
Hergezaubert?!
Der Amtsarzt und der behandelnde Arzt müssen sich kontakten können, allein ein paar Bilder oder Testergebnisse reichen da nicht aus, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
So ist die Voraussetzung, wenn man was vom Amt haben will.
Eigentlich nicht. Spielst du aber nicht mit gibt es nix von denen. Also wirst du nett gezwungen. So wie mit allem bei denen. Ist alles nur freiwillig... machste aber nicht mit haste Pech.
Nein, man kann sich da erfolgreich wehren. Widerspruch reicht. Dann kriegt das Schreiben/den Antrag ein anderer wenn nicht mehrere in die Hand und dann geht das auch ordentlich durch.
Niemand muss sich "nett erpressen" lassen. Die Leistungen stehen einem zu und basta.
Wer sich´s gefallen lässt ist selbst Schuld, mit dem wird´s immer wieder so gemacht. Wehrt man sich, dann flutscht das auch in Zukunft.
Die suchen nur ihre Idioten mit denen sie´s machen können und den Gefallen sollte ihnen keiner tun.
Du musst normalerweise eine Entbindungserklärung unterschreiben, womit du die Schweigepficht aufhebst.
ganz einfach nein , nein und nochmal nein !! Einzige Ausnahme: du bist damit einverstanden und hast eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben !