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Kann meine Kreditkarte von jemand anderem genutzt werden?

gefragt von LlimbuurgLlimbuurg am 08.10.2009 um 14:45 Uhr

Ist eine Kreditkarte rechtlich gesehen eigentlich übertragbar? Dürfte meine z.B. meine Kreditkarte meiner Frau geben, damit sie einkäufe tätigt, oder für mich einkauft? Sie muss dann doch unterschreiben, aber ihre Unterschrift würde doch mit meiner nicht übereinstimmen? Ist es somit unmöglich, dass ich die Kreditkarte meiner Frau gebe, damit sie z.B. für mich etwas damit einkaufen könnte?

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


KriLu
beantwortet von KriLu am 8. Oktober 2009 14:45
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Hilfreichste Antwort

wenn du für sie bei der bank eine zweitkarte (quasi selbes konto, aber 2 karten) beantragst, ist das möglich. mit deiner eigenen karte geht das nicht, da ja niemand nachvollziehen kann, ob du dein einverständnis für gegeben hast


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Muschkatz
beantwortet von Muschkatz am 8. Oktober 2009 14:46
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Wenn sie unterschreiben muss nicht, denn das ist Fälschung von Unterschrift. Im Internet darf sie aber einkaufen, wenn du nicht dabei bist. Sonst besorg ihr doch ne Partnerkarte und mir auch gleich ;) Danke schonmal :P


anonym
beantwortet von mig112 am 8. Oktober 2009 14:46
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Unter Umständen würde sie deine Unterschrift fälschen müssen und das ist nichtmal unter Ehegatten erlaubt!!!


suessf
beantwortet von suessf am 8. Oktober 2009 14:46
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Solange sie nur den PIN benutzt, ist das kein Problem. Wenn sie deine Unterschrift fälschen sollte, dann schon!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 8. Oktober 2009 14:46
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Theoretisch nur, wenn sie die geheimzahl kennt, nicht aber wenn sie unterschreiben muss.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 9. Oktober 2009 09:47
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Nein, übertragbar ist eine Kreditkarte nicht. Wenn allerdings die Unterschrift gut gefälscht wird, kann ein möglicher Dieb allerdings damit bezahlen. Und wer die PIN kennt, kann z.B. am Geldautomaten Bares abheben.


Sky100
beantwortet von Sky100 am 8. Oktober 2009 15:41
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Du kannst es ja wie in „Pretty Women“ machen. Wo Richard Gere dem Ladenbesitzer vorher die Karte gab und die Rahmenbedingungen absteckte, indem er sagte „ein kleines Vermögen ausgeben“. Leider wird am Ende nicht ganz klar wer unterschreibt.


BlueDash
beantwortet von BlueDash am 8. Oktober 2009 14:51
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Ich kann mir vorstellen, dass es auch mit einer von dir für deine Frau ausgestellte Vollmacht möglich ist.


Franticek
beantwortet von Franticek am 8. Oktober 2009 14:50
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  1. Sie kann die Karte allenfalls nutzen im Internet, wo die Daten der Karte incl der Pruefnummer ausreichen
  2. Sie kann, wenn sie die PIN kennt, auch von Geldautomaten Geld abholen
  3. Sie kann aber nicht in Geschaefte shoppen gehen, da zum Bezahlen dort immer unterschrieben werden muss. Und deine Unterschrift darf sie nicht nachmachen, das waere Unterschriftfaelschung, Betrug.
    .
    Du kannst aber eine Zweitkarte ausstellen lassen auf ihren Namen. Meine Tochter hat z.B. auch eine goldene Amex von mir und benutzt die. Das geht ohne weiteres.

knautsch
beantwortet von knautsch am 8. Oktober 2009 14:48
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wenn man Kartennummer, Sicherheitsnummer und Gültigkeit hat kann jeder damit übers Internet einkaufen oder Flüge buchen etc. Ich mache soetwas oft mit Einwilligung.


istie
beantwortet von istie am 8. Oktober 2009 14:48
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wenn sie unterschreiben muss, geht es nicht, da solltet ihr in dem Laden sehr gut bekannt sein. Wenn sie nur den PIN benötigt, ist das kein Problem.


anonym
beantwortet von Nasenbaerli am 8. Oktober 2009 14:47
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Das geht meines Wissens nach nicht, aber wenn du z. B. deiner Frau die Kreditkarten-Daten (Nummer, Gültigkeitsdaten und diese 4-Stellige Nummer, die hinten auf der Karte steht - weiß jetzt nicht, wie sie heißt), gibst, könnte sie im Internet einkaufen, wenn dort Kreditkartenzahlung akzeptiert wird.


mops09
beantwortet von mops09 am 8. Oktober 2009 14:46
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Das klingt wie: "Liebling, geh shoppen - da ist meine Amex". Sie wird ja einen Ausweis mit haben und da steht ja ihr Name drauf, so dass ersichtlich ist, dass Ihr verheiratet seid.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 8. Oktober 2009 14:46
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Wäre wohl im Notfall möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht ausgestellt wird.


anonym
beantwortet von Emarci1993 am 8. Oktober 2009 14:45
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Ne, das müsste gehen.


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