Llimbuurg am 08.10.2009 um 14:45 Uhr
Ist eine Kreditkarte rechtlich gesehen eigentlich übertragbar? Dürfte meine z.B. meine Kreditkarte meiner Frau geben, damit sie einkäufe tätigt, oder für mich einkauft? Sie muss dann doch unterschreiben, aber ihre Unterschrift würde doch mit meiner nicht übereinstimmen? Ist es somit unmöglich, dass ich die Kreditkarte meiner Frau gebe, damit sie z.B. für mich etwas damit einkaufen könnte?

wenn du für sie bei der bank eine zweitkarte (quasi selbes konto, aber 2 karten) beantragst, ist das möglich. mit deiner eigenen karte geht das nicht, da ja niemand nachvollziehen kann, ob du dein einverständnis für gegeben hast
Wenn sie unterschreiben muss nicht, denn das ist Fälschung von Unterschrift. Im Internet darf sie aber einkaufen, wenn du nicht dabei bist. Sonst besorg ihr doch ne Partnerkarte und mir auch gleich ;) Danke schonmal :P
Unter Umständen würde sie deine Unterschrift fälschen müssen und das ist nichtmal unter Ehegatten erlaubt!!!

Solange sie nur den PIN benutzt, ist das kein Problem. Wenn sie deine Unterschrift fälschen sollte, dann schon!

Theoretisch nur, wenn sie die geheimzahl kennt, nicht aber wenn sie unterschreiben muss.
Nein, übertragbar ist eine Kreditkarte nicht. Wenn allerdings die Unterschrift gut gefälscht wird, kann ein möglicher Dieb allerdings damit bezahlen. Und wer die PIN kennt, kann z.B. am Geldautomaten Bares abheben.

Du kannst es ja wie in „Pretty Women“ machen. Wo Richard Gere dem Ladenbesitzer vorher die Karte gab und die Rahmenbedingungen absteckte, indem er sagte „ein kleines Vermögen ausgeben“. Leider wird am Ende nicht ganz klar wer unterschreibt.

Ich kann mir vorstellen, dass es auch mit einer von dir für deine Frau ausgestellte Vollmacht möglich ist.


wenn man Kartennummer, Sicherheitsnummer und Gültigkeit hat kann jeder damit übers Internet einkaufen oder Flüge buchen etc. Ich mache soetwas oft mit Einwilligung.

wenn sie unterschreiben muss, geht es nicht, da solltet ihr in dem Laden sehr gut bekannt sein. Wenn sie nur den PIN benötigt, ist das kein Problem.
Das geht meines Wissens nach nicht, aber wenn du z. B. deiner Frau die Kreditkarten-Daten (Nummer, Gültigkeitsdaten und diese 4-Stellige Nummer, die hinten auf der Karte steht - weiß jetzt nicht, wie sie heißt), gibst, könnte sie im Internet einkaufen, wenn dort Kreditkartenzahlung akzeptiert wird.

Das klingt wie: "Liebling, geh shoppen - da ist meine Amex". Sie wird ja einen Ausweis mit haben und da steht ja ihr Name drauf, so dass ersichtlich ist, dass Ihr verheiratet seid.

Wäre wohl im Notfall möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht ausgestellt wird.