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Kann meine Frau während meiner Wohlverhaltensphase ein Haus kaufen?

gefragt von longdong11 am 27.01.2008 um 14:05 Uhr

Hallo,

ich bin nach meinem Insolvenzverfahren seit 2004 in der Wohlverhaltensphase. Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und meine Frau hat ein eigenes Einkommen. Wir haben KEINE Gütertrennung vereinbart.

Besteht die Möglichkeit, dass meine Frau ein Haus kauft und dabei gegenüber der Bank als alleiniger Darlehensnehmer auftritt, ohne dass uns (mir) dieses Geschäft auf die Füße fällt?

In den Unterlagen der Bank gibt es z.B. eine "Zustimmungserklärung des Ehegatten", worin ich meine "Zustimmung zur Mitwirkung bei der Bestellung von Sicherheiten" erteilen soll. Kann ich solch eine Erklärung gefahrlos unterschreiben, ohne meine Restschuldbefreiung aufs Spiel zu setzen?


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medicangel
beantwortet von medicangel am 27. Januar 2008 14:11
11x
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Coole Idee,noch besser als seine alten Verbindlichkeiten mit dem Geld zu bedienen.Wenn man schon die Gläubiger mit Restschuldbefreiung abzockt,dann doch gleich richtig.Ich hoffe die Ironie ist hier im Text klar erkennbar.Ich sag mal so,schei.. Verhalten.

Kommentar von Entenfahrer am 27. Januar 2008 14:24

Danke für die klaren Worte, Medicangel, Du sprichst mir aus der Seele - DH

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 27. Januar 2008 14:30

medicangel, DH


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Januar 2008 14:56
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davon abgesehen, dass dies nicht gehen wird..aber die Gedankengänge sind perfide..ein weiteres DH für Medicangel...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. Januar 2008 14:35
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Natürlich kann deine Frau das machen. Bedenke mal die Antworten meiner Vorredner. Es ist nicht in Ordnung was ihr da macht!!!!!!!!!!!!! Wie würdest du dich fühlen, wenn jemand die Schulden bei dir nicht zahlt, seine Frau aber ein Haus oder teures Auto kauft?

Kommentar von tigeroli am 27. Januar 2008 22:07

kann sie nicht! bei Gütertrennung wird die Bank nicht mitspielen! Sie kann sich nichts Teures kaufen, ohne dass die Gläubiger auf der Matte stehen. Das weiß die Bank. Sowie die Unterschrift des Ehemannes da ist, ist es aus. - Und ohne Unterschrift geht auch nichts. Ende. - Und das ist gut so.


anonym
beantwortet von tigeroli am 27. Januar 2008 15:38
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Wenn Ihr keine Gütertrennung habt und Deine Frau die Kohle und den Backround für entsprechende Kredite hat, werdet Ihr - zurecht - kein solches Eigentum erwerben können, ohne dass die Gläubiger darauf Zugriff haben.

Die Bank wäre ja schön blöd! Sie wäre ja gleich alles an die Gläubiger los. Und ehe sie sich versieht, steht das Haus wieder "unterm Hammer".

Ganz so blöd war der Gesetzgeber auch nicht.

Und zwar - wie man hier sieht - aus gutem Grund!

Mal ganz abgesehen davon, dass Ihr keine Bank finden werdet, die das mit Euch durchzieht.


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