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Kann meine Frau das Kind in die gesetzliche KV nehmen, ich bin privat KV

gefragt von Iceman1000 am 15.10.2009 um 18:55 Uhr

wir kriegen bald nachwuchs. ich bin privat krankenversichert, meine frau ist bei mir angestellt (600€) und somit gesetzlich krankenversichert. kann meine frau das kind mit in ihre krankenversicherung nehmen ( da privat das doch sehr teuer wird...) mein zu versteuerndes einkommen liegt bei ca. 55000€ !!! hab gehört, dann muss das kind in meine private versicherung, stimmt das...??? und was kostet eigentlich eine private krankenversicherung für kinder...???


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anonym
beantwortet von Kellerassel am 15. Oktober 2009 18:56
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Ja, das kann sie.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 15. Oktober 2009 19:00
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normalerweise sind die Kinder bei dem Hauptverdiemer versichert. Nur Vorteile haben die privaten nicht....

Kommentar von broker am 15. Oktober 2009 21:01

nein natürlich haben die privaten keine Vorteile, darum nimmt der Arzt sie ja auch so gerne wiel er be denn den 2,3 fachen Satz abrechnen kenn und er für den Kassenpatient nur den 1 fachen bekommt und vergiebt ihnen ja auch nie schnell Termine. Also wenn ich so etwas lese kann ich nur ganz laut lachen. Keine Ahnung von nicht!!!!!!!!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 16. Oktober 2009 10:35

Ich war einige Jahre privat versichert und bin seit einigen Jahren zum Glück wieder freiwillig versichert! Das mit der bevorzugten Behandlung sind Ammenmärchen von Leuten, die einem eine solche Versicherung aufschatzen wollen! Die verschweigen auch immer gerne, dass so eine private Versicherung, besonders im Alter, richtig schmerzhaft teuer sein kann! Das einzige was an Deiner Aussage richtig ist, ist die Tatsache, dass Ärzte und Krankenhäuser Leistungen zu einem multiplen Satz abrechnen können und Leistungen, die meistens gar nicht erbracht werden, wie Chefarztbehandlung!

Kommentar von broker am 16. Oktober 2009 12:55

was für ein blödsinn, da hattest du dich privat versichert und der Beitrag sollte sicher wieder so billig wie möglich sein. Dann kannst du natürlich nicht viel erwarten, warum sollte dich dann ein Arzt bevorzugt behandeln wenn du nur gesetzliches Niveau versichert hattest. Versuche als gesetzlich Versicherter heute mal ein Termin beim Augenarzt, Reumatologen oder sogar schon beim orthopäden zu bekommen. Wartezeit in der Regel 2-3 Monate. Ließ einfach mal das Buch "Diagnose Unbezahlbar" das ist eine schöne Dokumentation von Ärzten wo der Unterschied zw. kasse und privat erklärt wird. Ich bin froh privat versichert zu sein, denn du möchtest nicht wirklich wissen was in der gesetzliche gerade los ist. Ich sage nur 7 Mrd. defizit.


anonym
beantwortet von broker am 15. Oktober 2009 21:09
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Nun aber zu deine Frage, da du über der Versicherungspflichtgenze verdienst muss du das Kind bei dir privat versichern. Würde ich im übrigen immer machen, denn mein Kind würde ich nicht in diesem maroden gesetzlichen System versichern wollen. Die Beiträge kannst du ab 2010 auch steuerlich absetzen, ist ja auch nicht so schlecht, das wird zwar bei deinem Steuersatz nicht so viel ausmachen abere wenigstens etwas. Das kostet je nach Tarif zwischen 70-120€ mtl. Wenn du da einen Marktvergleich haben möchtest schreib mich einfach an.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 15. Oktober 2009 18:57
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Frag doch mal bei Deiner.

Wenn einer soviel verdient, dann muß man doch über eine gewisse Intelligenz verfügen.

Und man hat auch einen Steuerberater.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 16. Oktober 2009 10:36

Das Einkommen hat sicher nichts mit Intelligenz zu tun! Die Zeitungen sind voll von solchen Leuten!


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 16. Oktober 2009 02:51
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Das Kind muss beim/vom Hauptverdiener versichert werden


anonym
beantwortet von AWaletzeck am 16. Oktober 2009 07:53
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!!!!!!!!!!!!!!! Guten Morgen, S O R R Y - was ist das denn für ein QUATSCH, dass das Kind bei dem Hauptverdiener versichert sein MUSS!!!?? Wenn beide Elternteile Mitglied einer gesetzl. KK sind, haben sie die WAHL wo das Kind mitversichert sein soll. Ist ein Elternteil in der PKV versichert U N D liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze U N D liegt das Einkommen von dem in der gesetzl. KK Versicherten unter dem Verdienst des in der PKV versicherten, dann kann das Kind NICHT in der Familienversicherung der gesetzl. KK mitversichert werden. Hier kann nun gewählt werden, ob eine freilwillige Mitgliedschaft in der gesetzl. KK oder eine "Mitversicherung" in der PKV in Frage kommt.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. Oktober 2009 10:37
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"Wenn beide Elternteile Mitglied einer gesetzl. KK sind, haben sie die WAHL wo das Kind mitversichert sein soll. Ist ein Elternteil in der PKV versichert U N D liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze U N D liegt das Einkommen von dem in der gesetzl. KK Versicherten unter dem Verdienst des in der"
Nichts Anderes haben die Anderen gesagt! Nur nicht so geschwollen ausgedrückt!


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