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kann mein vermieter mih oeinfach kündigen?

gefragt von SveaRonny am 23.03.2009 um 12:26 Uhr

folgenes Problem: Wir d.h. mein mann und ich haben seit mitte dezember keine heizung mehr, die ersten beiden märz wochen hatten wir nochnichtmal mehr warmes wasser! Unsere wohnung trieft nur so vor schimmel! Wir haben eine Liste mit den nun wirklich erhblichen mängeln erstellt und anfang märz gleich zum vermieter geschickt der uns immer hingehalten hat ud immer sagte er kümmert sich aber nichts passierte! in dem brief von uns an ihn haben wir ihm unterandern mitgeteilt das wir die miete für märz nicht zahlen, allein schon deshalb das wir hier 3 monate lang nicht mehr als 13 grad hatten! Nun hat er uns die ordenliche kündigung ausgesprochen!

Ich aber denke das wir im recht sind und sehe das nicht ein auszuziehen! Bin ich denn recht? und wenn ja ws kann ich dagegen tun?

danke schon mal m vorraus!


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anonym
beantwortet von einfachfragen am 23. März 2009 12:27
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ich würde ausziehen wollen!!!!! schimmel... bäh!

Kommentar von 6ba7d1fd2f54b27ecb073f78612379edsmallSeltsam am 23. März 2009 12:33

ausserdem stark Gesundheitsgefährdend!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 23. März 2009 12:28
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Seid Ihr im Mieterverein? Dann dort nachfragen. Sonst wäre hier ein Rechtsanwalt sinnvoll.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. März 2009 12:28
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Schnell mal einen Anwalt einschalten. Die gesamte Miete nicht zu zahlen, halte ich für risikobeladen


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. März 2009 12:29
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erstens ab zum Mieterverein

zweitens verstehe ich nicht, wie ihr in einer verschimmelten Wohnung leben könnt! Ist euch eure Gesundheit egal???

kopfkratzendunverständigdreinblick!


anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 23. März 2009 12:31
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mieterschutzbund fragen. schimmelbeseitigung ist vermietersache, es sei denn er kann nachweisen dass ihr ihn selbst verursacht habt. beliebte vermieterausrede ist: "sie haben falsch gelüftet"


anonym
beantwortet von xxManuelaxx am 23. März 2009 12:31
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Ich würde sofort zu einem Rechtsanwalt gehen. Und zweitens: Sucht euch schnellstmöglich eine neue Wohnung! Unter solchen Zuständen kann man doch nicht Leben!


konny27
beantwortet von konny27 am 23. März 2009 12:31
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Du wills ja nicht wirklich in der Wohnung bleibe

Kommentar von SveaRonny am 23. März 2009 12:34

naürlich will ich nicht in de wohnung bleiben wir hatten auch vor zum 1.8 zu kündigen weil man hier so schlecht ne wohnung bekommt! jetzt geht das lles nen bisl flotter als gedacht!

wegen dem einbehalt der vollen miete bin ich auf jeden fall im recht weil der ausfall der heizung und dem warmwasser wärend der wintermonate war/ist! da habe ich schon mit einem anwalt drüber gesprochen!


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 23. März 2009 12:32
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sowas nennt man "sibirische Kündigung"...die wollen euch mürbe nachen, damit ihr von selbst auszieht...wahrscheinlich wollen sie das Haus luxus-sanieren?


anonym
beantwortet von armermieter am 23. März 2009 12:35
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im recht seid ihr, würde ich nach deiner schilderung sagen. aber recht haben ist das eine, die gesundheit das andere. kalte bude und schimmel... igitt


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 23. März 2009 12:37
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Das ist eine typische Streitfrage zw.Mieter und Vermieter. Eigentlich seid ihr im Recht. Aber warum um Himmels Willen sucht Ihr denn von Euch aus keine neue Wohnung?? Tut doch nicht weh. Wollt Ihr wirklich im Klamm und Schimmel hausen?? Denkt doch mal an Eure Gesundheit...


anonym
beantwortet von tucan am 23. März 2009 12:38
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Also ich würde von der Schimmelwohnung Bilder machen, damit zum Anwalt gehen und den Vermieter ganz gewaltig verklagen. Außerdem würde ich dem noch die Rechnung, für die Suche einer neuen Wohnung mitsamt Umzugskosten auf's Augen drücken. Das geht aber alles nur über einen Anwalt.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 23. März 2009 12:29
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Tja, der Vermieter mag Euch nicht. Ob das einen Grund hat?

Kommentar von SveaRonny am 23. März 2009 12:31

dr vermieter kennt mich seit kindheitstagen und it mit meinen eltern befreundet also am nicht mögen kanns net liegen

Kommentar von Krabbenkutter am 23. März 2009 12:35

Tja, nichts desto trotz will er Euch 'raushaben. Offensichtlich.
Überleg Dir ob jeweils der Rechtsweg oder die Suche nach einem neuen Dach über dem Kopf die bessere Lösung ist.
Dazwischen gibt es nicht viel außer Zank und Hader.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 23. März 2009 12:30
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Nur bei Eigenbedarf.

Grobe Vertragsverletzung.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 23. März 2009 12:31

Vermieter kann selbstverständlich auch kündigen

Einbehalt der vollen Miete ist grob vertragswidrig

Kommentar von JSKAugsburg am 23. März 2009 12:39

"Einbehalt der vollen Miete ist grob vertragswidrig" - stimmt nicht ganz! - bitte lesen: "seit mitte dezember keine heizung mehr, die ersten beiden märz wochen hatten wir nochnichtmal mehr warmes wasser"

der mieter ist berechtigt eine 100% mietkürzung vorzunehmen, wenn in der heizperiode keine heizung zur verfügung steht. sollte der vermieter auf den gedanken kommen, einen elekt. heizlüfter zur verfügung zu stellen, dann muss er auch die mehrkosten des stromverbrauchs tragen.

ergo: für die zeit des heizungsausfalls ist keine miete zu entrichten!

Kommentar von SveaRonny am 23. März 2009 12:41

er hat uns einen mii lüfter vor die tür gestellt! heisst das dasser die mehrkosten wirklich tragen muss!???


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 2. April 2009 21:40
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das habt ihr euch aber lange gefallen lassen. Bei solchen Temperaturen ist die Wohnung unbewohnbar. Da ist eine große Mietkürzung schon gerechtfertigt. Ihr könnt es ruhig auf eine Klage ankommen lassen. Dort wird geklärt das der V nicht damit durchkommen kann. Der V ist verpflichtet die Raumtemperatur von 18 - 22° zu gewährleisten. Bin mir aber nicht sicher wie man das im Frühling noch nachhalten kann.

Bei dieser Situation braucht ihr schon fachliche Hilfe. Die freuen sich.


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