Kann mein verlobter zum jugendamt gehen und sich jetzt schon volljährig machen lassen ??
hallo ich habe da mal eine frage und zwar mein verlobter will zum jugendamt gehen und sich jetzt schon volljährig machen lassen geht das überhaupt? und wenn ja müssen dafür seine eltern untershreiben bitte um schnelle antwort
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ich glaube jetzt sind sie gelandet !!
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er ist , wie so viele Menschen, dann volljährig, wenn er volljährig ist, und nicht wenn er entscheidet, jetzt volljährig zu sein
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Das Leben ist kein Wunschkonzert. Wäre ja noch schöner das sich jeder Teenager schon aussuchen könnte wann er volljährig wird.
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009ich habe alles mitbekommen was da abgeluafen ist bei ihn zuhause und ich verstehe ihn das er da raus will und das machen will
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Was soll das denn?Wie alt ist er denn?
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009er möchte es machen weil er mit seinen eltern nicht mehr klar kommt und seine eltern wollen ihn den kontakt zu mir verbieten
Kommentar von Micky72Micky72 25.05.2009vielleicht haben sie ihre gründe dafür!?
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009ne haben die ja eben nicht das ist ja das ding
Kommentar von naddelinskynaddelinsky 25.05.2009er kann seine eltern entmündigen, hat dann aber das jugendamt als vormund.
Kommentar von tommi36tommi36 25.05.2009oha, jetzt sind sie alle gelandet gagger
Kommentar von Gerd2Gerd2 25.05.2009wenn er schon 12 ist kann er das machen. Ist doch eine klare Sache wenn seine eltern den Kontakt du Dir verbieten wollen.
Kommentar von tommi36tommi36 25.05.2009joa, 12-jähriger entmündigt seine Eltern - boah, ist heute Ausgang?
Kommentar von Gerd2Gerd2 25.05.2009@tommi36, wie kann man das denn ernst nehmen mit dem 12 jährigen. Quatsch Frage gleich Quatsch Antwort.
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009hab ich gesagt as er 12 ist nein habe ich nicht
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009er ist 17 jahre und es ist ja nicht nur wegen dem kontakt ei ihn zuhause da läuft noch viel mehr ab und er möchte gerne bei mir wohnen
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Volljährig ist er in Deutschland mit 18!!! Er kann höchstens das Jugendamt um Hilfe bitten wenn er mit seinen Eltern nicht zurecht kommt. Finanziell ist aber schon noch auf seine Eltern angewiesen???
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Ja, die Eltern müssen unterschreiben, so lange er noch nicht 18 ist. Und ab dann ist er volljährig, keinen Tag früher und hoffentlich keinen später.
Die Erziehungsberechtigten müssten auch ihre Erlaubnis geben, wenn ihr vorher heiraten wolltet.
Aber dazu ist ja noch lange Zeit.
Kommentar von tommi36tommi36 25.05.2009sehr sehr lange, glaub ich
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man kann sich nicht volljährig MACHEN LASSEN. man ist es oder eben noch nicht.
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Wenn er meint, das wäre möglich sollte er sich erstmal einschulen lassen.
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Lieber nicht... Früh gefreit, früh bereut...
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Antwort von Beamtenhasser 25.05.2009
Kurzschlussreaktion würde ich sagen und das klingt auch sehr kindisch. Ich will nicht ermahnend klingen aber ich spreche aus Erfahrung, wenn ich sage lass die sich erstmal abregen. Und wenn es echt nicht klappen kann müsst ihr halt ein dickes Fell haben und und in Ruhe eine Wohnung suchen.
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009ich habe jetzt 1jahr da gewohnt und das ging über die zet hinaus auch schon wo ich da noch nicht gewohnt habe und es ging so weit das mein verlobter sich das leben nehmen wollte und das lasse ich echt nicht zu und wegen der wohnung er kann erst mal mit zu mir ziehen
Kommentar von paula211paula211 25.05.2009Bis jetzt durften sie dich also auch noch mit durchfüttern??? Schämt ihr euch nicht??? Ansprüche stellen könnt ihr und wenn an euch mal Ansprüche gestellt werden dann droht ihr mit Selbstmord!!! Ich glaube ihr seid mit 18 noch nicht erwachsen...
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009erstens hat sie jeden monat von mir 250 euro kostgeld bekommen plus strom,wasser usw und ich finde es grade nicht lustig wenn mein verlobter versucht hat sich das leben zu nehmen ich glaube du hättest mal ein tag da sein müssen und du wärst wieder rückwärst aus den haus gegange
Kommentar von paula211paula211 26.05.2009Trotz alledem kann er schon für seine Selbstmorddrohung (wenn er volljährig ist) entmündigt werden!!! Dann müsst ihr dringend zum Jugendamt!!! Seine Eltern müssen auch nicht damit einverstanden sein, dass er jetzt bei dir wohnt. Geht zum Jugendamt, vielleicht hat er ja die Möglichkeit in einer Wohngruppe unterzukommen. Im übrigen war meine Kindheit auch nicht rosig...
Kommentar von paula211paula211 26.05.2009Trotz alledem kann er schon für seine Selbstmorddrohung (wenn er volljährig ist) entmündigt werden!!! Dann müsst ihr dringend zum Jugendamt!!! Seine Eltern müssen auch nicht damit einverstanden sein, dass er jetzt bei dir wohnt. Geht zum Jugendamt, vielleicht hat er ja die Möglichkeit in einer Wohngruppe unterzukommen. Im übrigen war meine Kindheit auch nicht rosig...
Kommentar von teufelchen18 26.05.2009er ist noch nicht volljährig er wird im august volljähig aber wir können beide nicht ohne eiandere und mir macht es etwas angst das er versucht hat sich das leben zu nehmen
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Beantrage eine Personenaltersvolljährigkeitssenkung aus wichtigem Grund.
Kommentar von teufelchen18 25.05.2009und das geht ?? müssen dafür seine eltern unterschreiben?
Kommentar von tommi36tommi36 25.05.2009nö, wozu unterschreiben? die könnt ihr einfach entmündigen, die müssen dann den Kies für euer Hallodriho bezahlen und ihr könnt machen, was ihr wollt. Geht mal los und beantragt!!!
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na klar, kann er dahin latschen - volljährig wird er dadurch nicht!
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ab 16jahren kann man mit einverständnis der eltern heiraten, aber volljährig ist man erst ab 18 und keinen tag eher.
lol !!!
jooooohl