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Kann mein Sohn selbst Kündigen?

gefragt von mariscisamariscisa am 20.05.2009 um 19:13 Uhr

Mein Sohn hat eine Geringfügige Beschäftigung um sein Taschengeld aufzubessern. Da er nun für längere Zeit krank ist ( Krankenhausaufenthalt anschließend Reha) hat unser Chef geraten das er aus gesundheitlichen Gründen kündigen solle. Er hat einen festen Arbeitsvertrag. Ich arbeite in der selben Firma und da ich zu wenig verdiene, bekomme ich noch Arbeitslosengeld 2. Bekomme ich eine Sperre wenn er kündigt? Ich sagte der Sekretärin das es für uns einfacher wäre wenn sie ihm aus diesem Grund kündigen würden, sie sagte das ginge nicht. Stimmt das?


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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 20. Mai 2009 19:18
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Dein Sohn soll ja nicht selber kündigen...das gibt dann eine 3 monatige Sperre von der Arge für deinen Sohn. Und auch kein Aufhebungsvertrag unterschreiben...der gleicht einer eigen Kündigung... geh mal in dieses Forum und frag da wegen kürzen und so... http://www.elo-forum.org/


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Ahnungslos94
beantwortet von Ahnungslos94 am 20. Mai 2009 19:20
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Wenn dein Sohn einen festen Arbeitsvertrag hat, dann sollte er AUF KEINEN FALL selber kündigen. Er hat (anteilig) Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und danach auf Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn er selber kündigt, fallen diese Leistungen weg!

Auf jeden Fall solltest du mit dem Arbeitsamt und der Krankenkasse sprechen, die können dir rechtsverbindliche Aukunft geben.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 22. Mai 2009 00:05
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Warum denn kündigen. Der Chef will nur sparen. Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung muss er 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit leisten. Danach muss er nichts mehr zahlen und der Arbeitsvertrag ruht im Prinzip. Also wenn soll er kündigen, nicht du.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 20. Mai 2009 19:17
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Warum solltest DU eine sperre bekommen wenn dein Sohn kündigt ? Er würde eine bekommen nicht du

Kommentar von Simple_avatar2smallmariscisa am 20. Mai 2009 19:19

wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und ich erhalte das Geld.

Kommentar von Janni1979 am 20. Mai 2009 19:21

ja das mit der BG war mir schon klar aber macht keinen Sinn. Du hast nix damit zu schaffen ob dein sohn kündigt oder nicht. Er bekommt wenn eine Sperre du nicht.


anonym
beantwortet von samirax5 am 20. Mai 2009 19:19
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wegen Krankheit darf keinem gekündigt werden. Aber warum soll er denn kündigen? Das will der Chef doch nur, um die Stelle neu besetzten zu können...? Ich würde mich darauf nicht einlassen..

Dein beschäftigungsverhältnis und die ALG2 Aufstockung dürfen nichts mit dem Arbetsverhältnis deiner sohnes zu tun haben. du hast keine sperre zu befürchten denke ich. genau sagen kann dir das die arge..


anonym
beantwortet von Pammie am 20. Mai 2009 19:19
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Was soll das sein, Sippenhaftung?


anonym
beantwortet von wickel am 20. Mai 2009 19:21
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Das Arbeitsverhältnis von deinem Sohn ist doch nicht mit deinem verbunden. Wenn er geht ist das seine Sache. Aber es hat doch nichts mit dir zu tun. Er soll ruhig kündigen, wenn er was besseres hat. Warum nicht. Aber Ihr könnt euch auch bei der Arbeiterkammer nochmals genau erkundigen, denn sicher habt ihr einen Arbeitsvertrag. Die sind dort schnell mit Rat behilflich. Alles Gute!


edepirelli
beantwortet von edepirelli am 20. Mai 2009 19:24
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Nicht kündigen. Warum auch, er möchte doch sicher nach der Reha weiter arbeiten.

Kommentar von Simple_avatar2smallmariscisa am 20. Mai 2009 19:26

Nein das wird wohl nicht gehen, da er sich dann erstmal nur auf seine Schule konzentrieren muß.


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