Hallo! Ich werde ab Februar ein Praktikum bei einem selbständigen Psychologen machen und habe dazu an euch eine Frage: Ich soll im Monat 400 Euro verdienen. Da es sich um ein Pflichtpraktikum während des Studiums handelt, muss er mich meiner Meinung nach nicht sozial- oder rentenversichern. Nun aber meine Frage: Ist es möglich bzw. wie es ist möglich, dass er meine Bezahlung von der Steuer absetzen kann? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch da besser aus als ich ;)
Vielen lieben Dank im Voraus! Enke

Unabhängig davon, ob die Vergütung pauschal versteuert bzw. versichert wird, stellen diese Zahlungen einschließlich Pauschalabgaben Betriebsausgaben des Arbeitgebers ab, die er bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns von seinen Einkünften abziehen kann.

Wenn das ein sogenannter Minijob ist, muss er einen Pauschalbetrag für Steuer und Versicherung abführen. Dieser Pauschalbetrag und die 400 €, die du ohne Abzug erhältst, sind für den Psychologen natürlich Kosten, die in seine Gewinn- und Verlusrechnung einfliessen.
Sydney2 am 18. Dezember 2007 13:56 Sehr richtig, Dh!
Ja natürlich.
Wenn der Psychologe Dir das Geld nicht "unter der Hand" gibt, sondern alles ordentlich anmeldet, sind das Betriebsausgaben, die er entsprechend steuerlich geltend machen wird - ganz genau so wie jedes Gehalt und alle damit verbundenen Kosten, die er seinen Angestellten bezahlt.