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kann mein hausbesitzer mich nach 10 jahren in diesen haus wohnen rausschmeisen

gefragt von kareena am 16.04.2009 um 13:41 Uhr
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wohnen x 7.315 wohnung x 4.643 hausverwaltung x 120

tina99
beantwortet von tina99 am 16. April 2009 13:42
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Eigenbedarf kann er jederzeit anmelden

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 16. April 2009 13:43

ja er muss fristen einhalten bei 10 jahren sind das dann (ich bin mir nicht sicher ) 8 monate.

Kommentar von Regenmacher am 16. April 2009 13:45

Es sind 9 Monate


Volker13
beantwortet von Volker13 am 16. April 2009 13:42
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Wenn er das begründen kann, ja.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 16. April 2009 13:42
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ja. aber nicht grundlos, oder bei Eigenbedarf


82guido
beantwortet von 82guido am 16. April 2009 13:42
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Kommt auf den Grund an...


anonym
beantwortet von jockl am 23. April 2009 10:38
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Mein Rat als sog. Exoerte:

Lege gegen diese Kündigung Widerspruch ein. Dann muss der VM klagen. Da ist der Streitwert aber 12 Monatskaltmieten. Mehr kann ohne bessere Info´s nicht gesagt werden. Alles was sonst schon steht ist jeweils sachlich richtig. Aber der VM muss wirklich "Gute Gründe" haben um dich "rauszuschmeissen".


anonym
beantwortet von HILKEULRIKE am 16. April 2009 14:19
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nur wenn er begründet Eigenbedarf nachweisen kann. Diesen must Du auf jedenfalls überprüfen. Sollte sonst gravierend gegen den Mietvertrag verstoßen worden sein, so ist eine Kündigung berechtigt.Beim Mieterbund nachfragen, der gibt verbindliche Auskunft


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. April 2009 13:44
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Da gibts mehrere Gründe weswegen er das könnte.

Schreib mal, warum er dich rausschmeißen will.

Kommentar von Regenmacher am 16. April 2009 13:48

Von dieser Fragestellerin wirst du keine Antwort erhalten. Schon bei der ersten Frage war Funkstille auf Nachfragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. April 2009 13:49

Danke für den Hinweis.


anonym
beantwortet von tigeroli am 16. April 2009 13:44
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Er muss einen trifftigen Grund dafür haben. Dabei reicht es nicht, einfach nur einen Grund anzugeben. Es gibt nur wenige Gründe, die der Gesetzgeber für eine einseitige Kündigung (egal ob fristgerecht oder fristlos) akzeptiert.

Sollte er z.B. Eigenbedarf anmelden, muss er diesen gut und nachvollziehbar begründen können!

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Prüfe, bevor Du was unternimmst. Der Mieterschutzbund weiß sicher für jeden speziellen Fall guten Rat.


Hergy
beantwortet von Hergy am 16. April 2009 13:44
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wen er gute gründe hat. und dass haus ihm gehört kann er das machen


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 16. April 2009 13:43
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Ja, mit einem guten Grund (z.B. Eigenbedarf oder Abriß).


Puttchen
beantwortet von Puttchen am 16. April 2009 13:43
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Wohnst du zur Miete? Dann kann dich der Hausbesitzer wegen Eigenbedarf kündigen. Wenn kein Grund vorliegt, dann würde ich zum Anwalt oder zum Mietschutzladen gehen. Ohne Grund kann er dich nicht vor die Tür setzen.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 16. April 2009 13:43
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Bei Eigenbedarf hast du keine Chance.


KriLu
beantwortet von KriLu am 16. April 2009 13:42
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mit begründung ja. oft ist es z.b. eigennutz. aber er muss die kündigungsfristen einhalten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2009 13:42
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wenn du gegen die auflassungen des Mietvertrages mehrfach verstößt oder verstossen hast oder/und keine Miete zahlst dann schon..

ansonsten gibt es ja Fristen..aber die müssen seitens des Vermieters einen triftigen grund haben..


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. April 2009 13:42
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Wenn er Eigenbedarf hat.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 16. April 2009 13:42
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Wenn er die Kuendigungsfristen einhaelt und ein Grund vorliegt, ja.


critter
beantwortet von critter am 16. April 2009 13:42
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Ist etwas vorgefallen? Ohne Vorgeschichte kann man schließlich keinen Rat geben.


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