Mein Rat als sog. Exoerte:
Lege gegen diese Kündigung Widerspruch ein. Dann muss der VM klagen. Da ist der Streitwert aber 12 Monatskaltmieten. Mehr kann ohne bessere Info´s nicht gesagt werden. Alles was sonst schon steht ist jeweils sachlich richtig. Aber der VM muss wirklich "Gute Gründe" haben um dich "rauszuschmeissen".
nur wenn er begründet Eigenbedarf nachweisen kann. Diesen must Du auf jedenfalls überprüfen. Sollte sonst gravierend gegen den Mietvertrag verstoßen worden sein, so ist eine Kündigung berechtigt.Beim Mieterbund nachfragen, der gibt verbindliche Auskunft

Da gibts mehrere Gründe weswegen er das könnte.
Schreib mal, warum er dich rausschmeißen will.
Von dieser Fragestellerin wirst du keine Antwort erhalten. Schon bei der ersten Frage war Funkstille auf Nachfragen.
bitmap am 16. April 2009 13:49 Danke für den Hinweis.
Er muss einen trifftigen Grund dafür haben. Dabei reicht es nicht, einfach nur einen Grund anzugeben. Es gibt nur wenige Gründe, die der Gesetzgeber für eine einseitige Kündigung (egal ob fristgerecht oder fristlos) akzeptiert.
Sollte er z.B. Eigenbedarf anmelden, muss er diesen gut und nachvollziehbar begründen können!
Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Prüfe, bevor Du was unternimmst. Der Mieterschutzbund weiß sicher für jeden speziellen Fall guten Rat.

wen er gute gründe hat. und dass haus ihm gehört kann er das machen

Ja, mit einem guten Grund (z.B. Eigenbedarf oder Abriß).
Wohnst du zur Miete? Dann kann dich der Hausbesitzer wegen Eigenbedarf kündigen. Wenn kein Grund vorliegt, dann würde ich zum Anwalt oder zum Mietschutzladen gehen. Ohne Grund kann er dich nicht vor die Tür setzen.

mit begründung ja. oft ist es z.b. eigennutz. aber er muss die kündigungsfristen einhalten

wenn du gegen die auflassungen des Mietvertrages mehrfach verstößt oder verstossen hast oder/und keine Miete zahlst dann schon..
ansonsten gibt es ja Fristen..aber die müssen seitens des Vermieters einen triftigen grund haben..

Wenn er die Kuendigungsfristen einhaelt und ein Grund vorliegt, ja.

Ist etwas vorgefallen? Ohne Vorgeschichte kann man schließlich keinen Rat geben.
ja er muss fristen einhalten bei 10 jahren sind das dann (ich bin mir nicht sicher ) 8 monate.
Es sind 9 Monate