Kann mein Freund heimlich mit einziehen oder muss ich den Vermieter informieren?

15 Antworten

Als Gast Ja ... Als Dauer_Untermieter Nein ... soweit mein wissenstand. Mieter, die einen Teil ihrer Wohnung untervermieten wollen, müssen grundsätzlich den Vermieter um Erlaubnis fragen. Es sei denn, im Mietvertrag ist schon eindeutig geregelt, dass eine Untervermietung erlaubt ist. Hat der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, so kann der Vermieter dies nicht einfach verweigern - es sei denn, gewichtige Gründe sprechen gegen eine Untervermietung. Das Bürgerliche Gesetzbuch benennt drei Gründe: es spricht etwas gegen die Person des Untermieters, die Wohnung wäre durch die Untervermietung überbelegt oder es sprechen sonstige Gründe, die eine Untervermietung für den Vermieter unzumutbar machen würden, dagegen

Wie sieht es damit aus, dass der Freund auch duscht, badet und somit verbrauchst Du mehr Wasser, Strom als wenn er woanders wohnen würde, wenn der Vermieter den Freund akzeptiert siehts da schon anders aus. Ausserdem,, angenommen, Dir passiert was, dann sitzt er auf der Starße, denn weiß der Vermieter nichts von der zweiten Person, so wird er ihn rauswerfen. Also am Besten einen Mietvertrag für Beide machen, allerdings wird dann garantiert die Miete teurer, ist aber normal, meistens zumindest.

Bei uns im Haus müssen wir Partner oder Untermieter nicht extra beim Hauswirt anmelden. Wir haben eine Wasseruhr in jeder Wohnung und die Nebenkosten werden pro Wohnung nach qm abgerechnet.Also ich wüßte nicht,warum dem Vermieter dadurch Mehrkosten entstehen würden. Lebenspartner oder Ehepartner darf er nicht verbieten.

Das kommt auf die Größe der Wohnung an. Prinzipiell muss ein Vermieter es dulden, wenn der Lebenspartner des Mieters einzieht. Allerdings ist er davon in Kenntnis zu setzen.

Ein Vertragsbruch liegt hier nicht vor. Einen vorübergehenden Besuch vorzutäuschen wäre extrem albern, es sei denn, der Partner würde tatsächlich nur für kurze Zeit einziehen. Ein Untermietvertrag muss nicht abgeschlossen werden, dem könnte der Vermieter auch widersprechen.

Ist die Wohnung allerdings nach Größe und Ausstattung nur für eine Person gedacht / geeignet, kann der Vermieter das untersagen.

Ich schlage folgendes vor: Lass ihn zunächst als Besuch bei dir wohnen, diesen musst du nicht melden (5-6 Wochen). In dieser Zeit wird sich möglicherweise klären, ob ihr euch auch vertragt bzw. zueinander passt. Wenn das wünschenswerter weise so eintritt, dann unbedingt schriftlich den Vermieter um Zustimmung des Zuzugs auf Dauer bitten. Das ist im Prinzip eine reine Formsache, da er nur aus berechtigtem Grund ablehnen darf (Wohnung überbelegt oder es liegt in der Person des Freundes). Übergehst du den Vermieter, dürfte er dir kündigen. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist in der Regel bereits im Mietvertrag als zustimmungsbedürftig ausgewiesen. Das gilt sowohl für Lebenspartner als auch Untervermietung. Etwas anderes wäre es bei Aufnahme des Ehegatten, also wenn ihr verheiratet wärt, da hättest du ein Anrecht drauf und es reicht die Information. Dein Freund muss nicht in den MV eingetragen werden, davon rate ich auch ab. Bei Einer Trennung brächte das nur Probleme. Eine Erhöhung der BK-Vorauszahlungen während der Besuchsphase fällt weg, danach nur für BK, die mit Personenumlage vereinbart wurden.