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kann mein ex freund mein auto ab melden?

gefragt von marianowi85 am 28.10.2009 um 7:42 Uhr
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abmeldung x 106

anonym
beantwortet von alphonso am 28. Oktober 2009 07:44
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wenn er Brief, Schein und Kennzeichen hat ja.

Kommentar von 9c1e3d48806be5061c7f3493dd631e3csmallmaccis am 28. Oktober 2009 07:57

am eigenen Leib erfahren.. ist aber schon Jahre her. Ich war Halter und Vers.-Nehmer, Steuerzahler. Er sich den Brief und Auto geschnappt und alles auf seine Namen umgeschrieben. Ich hab ne lange Nase gemacht..

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 28. Oktober 2009 08:01

Jetzt sage nicht ein Freund oder so?! Das ist Hammer


anonym
beantwortet von marianowi85 am 28. Oktober 2009 08:09
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ha... ich werd ihm nicht ein schreiben geben, das ist ein rachefeldzug von ihm, da ich ihn verlassen habe!!!!


anonym
beantwortet von marianowi85 am 28. Oktober 2009 08:07
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was kann ich da tun?? brauch etwas rat, ist echt doof die sache und ich hab auch angst, das er mir das auto weg nimmt! kann man denn die abmeldung von ein tag auf den andren beantragen?


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 28. Oktober 2009 08:00
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Du kannst ihm ein Schreiben mitgeben, dass er das in Deinem Namen tun darf - sozusagen eine Vollmacht und dann darf er das selbstverständlich für Dich tun.


anonym
beantwortet von marianowi85 am 28. Oktober 2009 07:56
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nein, das ganze auto läuft auf meinem namen


anonym
beantwortet von marianowi85 am 28. Oktober 2009 07:55
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das ist doch mist, er ist versicherungskaufmann, kommt er da an meine papiere ran? Braucht man für eine abmeldung keine unterschrift von mir, in dem falle???!!!


anonym
beantwortet von fastlink am 28. Oktober 2009 07:52
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Einen kleinen Winkelzug habe ich noch vergessen. Läuft die Versicherung auf Deinen Ex?

Dann kann der die kündigen und ohne gültigen Versicherungsschutz wird dein Fahrzeug zwangsabgemeldet.


anonym
beantwortet von marianowi85 am 28. Oktober 2009 07:50
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nein , er hat keine vollmacht darüber, ha wär ja noch schöner...


anonym
beantwortet von fastlink am 28. Oktober 2009 07:48
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beides nicht so ganz richtig, nur Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen zu haben reicht nicht aus.

Wenn das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist oder er eine Vollmacht hat, zudem die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen, dann ja, ansonsten nein.


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 28. Oktober 2009 07:45
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wenn er die dazu gehörigen papiere hat natürlich.


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