bsascha87 am 17.07.2009 um 19:09 Uhr
Wir hatten vor ca. 2 Wochen eine Betriebsversammlung in der angekündigt wurde dass wegen der miesen Wirtschaftslage die Löhne gekürzt werden bzw. die freiwilligen, außertariflichen Zulagen.
Zu Kürzungen kommt es bei allen Mitarbeitern außer die , die zu 90 % in Kurzarbeit sind. Es wurde auch gesagt dass zB. ich nichts gekürzt bekomme. Ich habe meine Ausbildung dort gemacht und im Februar erfolgreich beendet. Ich wurde nach der Ausbildung direkt fest übernommen.Mir wurde gesagt,dass bei mir nichts gekürzt wird weil ich noch keine außertariflichen Zulagen habe.Wo nix is,kann man nix kürze!:-) Das ganze soll so lang so bleiben bis es der Firma wieder besser geht.Im Dezember würden wir alles wieder zurück bekommen.(glaub ich eh net dran)
Heute kam dann mein Chef zu mir und drückte mir nen Zettel in die Hand auf dem stand: Wirtschaftskrise....Firma gehts so schlecht....sie wollen Kündigungen vermeiden....Urlaubsgeld vorläufig für 3 Monate gestrichen.:-(
Geht das so einfach? Ist das wirklich alles so erlaubt?Ich finds doof!
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Ja, wenn es mit dem Betriebsrat abgesprochen ist und damit der Betrieb / die Mitarbeiter erhalten bleiben

Nach Absprache mit dem Betriebsrat ja
Zander1961 am 17. Juli 2009 19:39 Nein.
Der Betriebsrat kann sich nicht über bestehende Arbeitsverträge hinweg setzen wo geregelt wird wie es mit Lohnerhöhungen aussieht.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Dort sind Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen vermerkt. Es kommt auf die Formulierung an, wann und wie Dir diese Gelder "zustehen". Wenn Du es nicht verstehst, google mal, Du wirst dann schon was finden, welche Formulierung welche Bedeutung hat.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind Freiwillige zahlungen es sei denn sie sind in einem Vertrag zugesichert,mann könnte ja klagen aber ob du dann noch eine Stelle hast.Sei froh das du noch arbeit hast

Wichtig ist zu wissen ob ein gültiger Tarifvertrag besteht oder nicht.
Wenn ja kann das Urlaubsgeld nicht gestrichen werden. Es muß sich mit den Tarifparteien ausgehandelt werden. Da passt die Gewerkschaft schon auf.
Falls kein Tarifvertrag besteht kann es der Arbeitgeber machen, den man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Wenn es natürlich im Arbeitsvertrag geregelt ist kann man auf seinen Arbeitsvertrag bestehen. Da hat dann der AG auch keine Chance.
Bitte geht zum Betriebsrat, falls vorhanden, und lasst euch beraten.
Der sollte Bescheid wissen.
Urlaubsgeld kann fix- oder variables Gehaltsanteil sein. Erstmals hängt es davon ab. Falls es variabel ist und mit dem Betriebsrat abgesprochen, dann ja. Bei uns ist Urlaubsgeld fester Bestandteil vom Gehalt, Weihnachtsgeld dagegen nicht. Deswegen wurde nur das Weihnachtsgeld schon jetzt gestrichen. Normalerweise kann man vieles kürzen was gesetzlich erlaubt ist, es muss aber mit dem Betriebsrat abgesprochen werden und es muss für alle Mitarbeiter gelten (Gleichbehandlungsprinzip). Oder der Mitarbeiter verzichtet freiwillig auf etwas, und der Arbeitgeber nimmt den Verzicht an.
Betriebsrat hamma net!