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Kann mein chef das als Kündigung Akzeptieren??????

gefragt von SmartBlue am 25.09.2008 um 11:26 Uhr

Ich habe meinen Chef per SMS mitgeteilt,das ich Krank bin und mich um Etwas anderes kümmern werde!!!!!!Die Krankmeldung hat er!!!! Er behauptet jetzt von mir ich hätte gekündigt!(per SMS) Es kam sofort ein Einschreibebrief wo steht: Er ist mit meiner Kündigung einverstanden und das Arbeitsverhältniß endet am 30.09.08 Im Arbeitsvertrag steht,das beide Parteien eine 4 Wöchige kündigungsfrist einhalten müssen zum Monatsende. Kann er so vorgehen????? Was kann ich machen??????


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anonym
beantwortet von hochglanz am 25. September 2008 11:29
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wenn du mit einer solchen SMS deinem Chef auf diesem Weg eine solche plumpe Mitteilung gemacht hast, hat dieser Mensch mit seiner Reaktion meine volle Sympathie - wie kann man nur so unklug und töpelhaft vorgehen!


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 25. September 2008 11:29
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Bitte??

Warum schreibst Du Deinem Chef sowas per SMS?? Hätte nicht ne Meldung gereicht, dass Du krank bist?

Dass Du Dich um was anderes kümmerst (ich geh davon aus, Du meinst um nen anderen Job), braucht Dein Chef erst zu wissen, wenn Du ihm die Kündigung gibst, weil Du nen neuen Vertrag hast...

Allerdings denke ich nicht, dass eine solche SMS als Kündigung gelten kann-würde Einspruch einlegen, aber diesmal NICHT per SMS, sondern per Einschreiben oder ihm den Brief übergeben udn den Erhalt quittieren lassen-und die Sache als Lehre nehmen für die Zukunft

Kommentar von SmartBlue am 25. September 2008 11:42

das Klima in der Firma ist nicht so gut und ich weiß es war auch nicht gut von mir per SMS dieses zu tuen!!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 25. September 2008 11:45

Denke, SMS gilt nicht als Kündigung!

Drück Dir die Daumen, dass Du schnell was Neues findest und bis dahin nicht auf der Straße stehst!


Hawaii71
beantwortet von Hawaii71 am 25. September 2008 11:28
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eine kündigung muss schriftlich erfolgen oder per e-mail. geh zum arbeitsgericht,er eckt dich raus,aber gib doch zu,man tut nicht schon vorwarnen,etwas anderes zu suchen?

Kommentar von Regenmacher am 25. September 2008 11:31

Per eMail? Wo hast du denn diesen Blödsinn her? Eine Kündigung muss immer schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Selbst ein Fax reicht nicht aus.

Kommentar von 0e88c30e9dfb2cc43e677482951d0316smallHawaii71 am 1. Oktober 2008 12:48

nein eben nicht!Eine Kündigung ist auch per email rechtens


malli
beantwortet von malli am 25. September 2008 11:29
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tja wenn du krank bist darf er dich garnicht kündigen! aber du schon! dem einschreiben must du schriftlich wiedersprechen und den verstandenen inhalt der SMS mit kündigungswunsch als misverständniss darlegen


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 25. September 2008 11:30
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Hör mal wie alt bist du, wie kann man sich per SMS krank melden. Geht garnicht! Ich glaube aus der Sache kommst du nicht so gut raus


Kommentar von SmartBlue am 25. September 2008 11:44

was hat das denn mit dem Alter zu tuen? Bei uns werden nur SMS verschickt,da Fernverkehr!!!!!!Telefonieren aus dem Ausland verboten,steht im Arbeitsvertrag


anonym
beantwortet von hochglanz am 25. September 2008 11:47
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muss leider nochmal antworten: Rechtsanwalt hat keinen Zweck. Du hast dem Chef mitgeteilt, dass du deine Krankschreibung für andere Zwecke nutzt - denn das kann und wird er dir zu recht unterstellen. Das ist ein Kündigungsgrund undzwar fristlos- Vortäuschung falscher Tatsachen!

Kommentar von SmartBlue am 25. September 2008 12:02

Ja um dass ich wieder Gesund werde! da 50 Arbeitsstunden die Gesundheit gefährten das sind die anderen Zwecke!!!!

Kommentar von hochglanz am 25. September 2008 12:40

Was soll denn der Quatsch, du hast eindeutig großen Mist gebaut und davon stand nichts in der Frage, versuche doch deinen Dreck nicht im Nachhinein wieder sauber zu reden...


Putze
beantwortet von Putze am 25. September 2008 11:49
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Die Sache hast Du so verbrockt, daß Du da keine Hilfe mehr von der Firma erwarten kannst.

Du wirst nicht umhin kommen, den Tatsachen ins Auge sehen müssen, daß Du dich um einen neuen Job kümmern werden mußt.

Kommentar von SmartBlue am 25. September 2008 11:52

geb ich dir Recht,da habe ich was verbockt!!!! Sch.....iss Depriphase

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 25. September 2008 12:00

Wir helfen Dir aber weiter beim Schreiben von Bewerbungen. Ein Satz wirst Du wohl schon darin wiederfinden:

"Im gegenseitigen Einvernehmen haben wir uns getrennt."

So schreibt man das dann.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 25. September 2008 11:30
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Ich glaube nicht, daß das rechtens ist, ich würde zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen.

-

Aber wieso schreibst du auch sowas per SMS?? Wenn du nicht gehen willst, dann machst du dir doch so das Leben zur Hölle in der Firma


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. September 2008 13:17
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Es sieht danach aus, dass keine wirksame Kündigung in der Welt ist. Die Kündigung bedarf für beide Seiten zur Wirksamkeit der Schriftform. SMS genügt nicht, sondern Urkunde mit eigenhändiger Unterschrift ist erforderlich. Von Dir gibt es also keine wirksame Kündigung, egal was Du gesmst hast. Der Arbeitgeber bestätigt nach Deiner Schilderung nur Deine angebliche Kündigung, spricht aber keine eigene Kündigung aus. Durch eine schriftliche Bestätigung der Gegenseite wird eine unwirksame Kündigung (SMS) aber nicht wirksam.

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Karnkheit bzw auf Arbeitsentgelt, musst aber auch dafür arbeiten. Der Arbeitsvertrag kann jetzt aber noch mit vierwöchiger Frist gekündigt werden. Ob auf Dein Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendung findet, kann aus Deiner Schilderung nicht entnommen werden. Du müßtest länger als sechs Monate im Betrieb sein und der Betrieb müsste mehr als 10 Arbeitnehmer haben.


dock69
beantwortet von dock69 am 25. September 2008 13:28
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Schreib ihm erstmal einen Einschreibebrief, dass er Du nicht gekündigt hast und daher seine Bestätigung gegenstandslos ist. Wenn er mauerst bzw. kein Geld mehr zahlt, solltest Du einen Anwalt bemühen. Ich glaube nicht, dass er mit der "SMS-Kündigung" vor Gericht durchkommt, da dort nichts konkret von einer Kündigung steht. Allerdings könnte man theoretisch auch fristlos gekündigt werden, wenn man der Arbeit fernbleibt, z.B. wenn der Krankenschein nicht fristgemäß eingereicht wird. Hier wäre ausschlaggeben, ob das in Eurer Firma üblicherweise anders gehandhabt wird.


anonym
beantwortet von casamia am 25. September 2008 15:02
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  1. Man meldet sich nicht per SMS Krank, sondern man ruft an.!!!!! Und 2. Wende dich an einen Anwalt.Der kann dir vielleicht helfen und du machst keinen Fehler mehr.
Kommentar von SmartBlue am 25. September 2008 17:39

jawohl das werde ich machen!!!!


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