Ich habe meinen Chef per SMS mitgeteilt,das ich Krank bin und mich um Etwas anderes kümmern werde!!!!!!Die Krankmeldung hat er!!!! Er behauptet jetzt von mir ich hätte gekündigt!(per SMS) Es kam sofort ein Einschreibebrief wo steht: Er ist mit meiner Kündigung einverstanden und das Arbeitsverhältniß endet am 30.09.08 Im Arbeitsvertrag steht,das beide Parteien eine 4 Wöchige kündigungsfrist einhalten müssen zum Monatsende. Kann er so vorgehen????? Was kann ich machen??????
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
wenn du mit einer solchen SMS deinem Chef auf diesem Weg eine solche plumpe Mitteilung gemacht hast, hat dieser Mensch mit seiner Reaktion meine volle Sympathie - wie kann man nur so unklug und töpelhaft vorgehen!
Bitte??
Warum schreibst Du Deinem Chef sowas per SMS?? Hätte nicht ne Meldung gereicht, dass Du krank bist?
Dass Du Dich um was anderes kümmerst (ich geh davon aus, Du meinst um nen anderen Job), braucht Dein Chef erst zu wissen, wenn Du ihm die Kündigung gibst, weil Du nen neuen Vertrag hast...
Allerdings denke ich nicht, dass eine solche SMS als Kündigung gelten kann-würde Einspruch einlegen, aber diesmal NICHT per SMS, sondern per Einschreiben oder ihm den Brief übergeben udn den Erhalt quittieren lassen-und die Sache als Lehre nehmen für die Zukunft
das Klima in der Firma ist nicht so gut und ich weiß es war auch nicht gut von mir per SMS dieses zu tuen!!!!
Denke, SMS gilt nicht als Kündigung!
Drück Dir die Daumen, dass Du schnell was Neues findest und bis dahin nicht auf der Straße stehst!

eine kündigung muss schriftlich erfolgen oder per e-mail. geh zum arbeitsgericht,er eckt dich raus,aber gib doch zu,man tut nicht schon vorwarnen,etwas anderes zu suchen?
Per eMail? Wo hast du denn diesen Blödsinn her? Eine Kündigung muss immer schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Selbst ein Fax reicht nicht aus.
Hawaii71 am 1. Oktober 2008 12:48 nein eben nicht!Eine Kündigung ist auch per email rechtens

tja wenn du krank bist darf er dich garnicht kündigen! aber du schon! dem einschreiben must du schriftlich wiedersprechen und den verstandenen inhalt der SMS mit kündigungswunsch als misverständniss darlegen
Hör mal wie alt bist du, wie kann man sich per SMS krank melden. Geht garnicht! Ich glaube aus der Sache kommst du nicht so gut raus
was hat das denn mit dem Alter zu tuen? Bei uns werden nur SMS verschickt,da Fernverkehr!!!!!!Telefonieren aus dem Ausland verboten,steht im Arbeitsvertrag
muss leider nochmal antworten: Rechtsanwalt hat keinen Zweck. Du hast dem Chef mitgeteilt, dass du deine Krankschreibung für andere Zwecke nutzt - denn das kann und wird er dir zu recht unterstellen. Das ist ein Kündigungsgrund undzwar fristlos- Vortäuschung falscher Tatsachen!
Ja um dass ich wieder Gesund werde! da 50 Arbeitsstunden die Gesundheit gefährten das sind die anderen Zwecke!!!!
Was soll denn der Quatsch, du hast eindeutig großen Mist gebaut und davon stand nichts in der Frage, versuche doch deinen Dreck nicht im Nachhinein wieder sauber zu reden...

Die Sache hast Du so verbrockt, daß Du da keine Hilfe mehr von der Firma erwarten kannst.
Du wirst nicht umhin kommen, den Tatsachen ins Auge sehen müssen, daß Du dich um einen neuen Job kümmern werden mußt.
geb ich dir Recht,da habe ich was verbockt!!!! Sch.....iss Depriphase
Putze am 25. September 2008 12:00 Wir helfen Dir aber weiter beim Schreiben von Bewerbungen. Ein Satz wirst Du wohl schon darin wiederfinden:
"Im gegenseitigen Einvernehmen haben wir uns getrennt."
So schreibt man das dann.

Ich glaube nicht, daß das rechtens ist, ich würde zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen.
-
Aber wieso schreibst du auch sowas per SMS?? Wenn du nicht gehen willst, dann machst du dir doch so das Leben zur Hölle in der Firma

Es sieht danach aus, dass keine wirksame Kündigung in der Welt ist. Die Kündigung bedarf für beide Seiten zur Wirksamkeit der Schriftform. SMS genügt nicht, sondern Urkunde mit eigenhändiger Unterschrift ist erforderlich. Von Dir gibt es also keine wirksame Kündigung, egal was Du gesmst hast. Der Arbeitgeber bestätigt nach Deiner Schilderung nur Deine angebliche Kündigung, spricht aber keine eigene Kündigung aus. Durch eine schriftliche Bestätigung der Gegenseite wird eine unwirksame Kündigung (SMS) aber nicht wirksam.
Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Karnkheit bzw auf Arbeitsentgelt, musst aber auch dafür arbeiten. Der Arbeitsvertrag kann jetzt aber noch mit vierwöchiger Frist gekündigt werden. Ob auf Dein Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendung findet, kann aus Deiner Schilderung nicht entnommen werden. Du müßtest länger als sechs Monate im Betrieb sein und der Betrieb müsste mehr als 10 Arbeitnehmer haben.

Schreib ihm erstmal einen Einschreibebrief, dass er Du nicht gekündigt hast und daher seine Bestätigung gegenstandslos ist. Wenn er mauerst bzw. kein Geld mehr zahlt, solltest Du einen Anwalt bemühen. Ich glaube nicht, dass er mit der "SMS-Kündigung" vor Gericht durchkommt, da dort nichts konkret von einer Kündigung steht. Allerdings könnte man theoretisch auch fristlos gekündigt werden, wenn man der Arbeit fernbleibt, z.B. wenn der Krankenschein nicht fristgemäß eingereicht wird. Hier wäre ausschlaggeben, ob das in Eurer Firma üblicherweise anders gehandhabt wird.