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Kann mein bei einer Vorladung als Zeuge vor Gericht die Aussage verweigern?

gefragt von gagalt am 24.12.2008 um 11:09 Uhr

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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 24. Dezember 2008 11:09
6x
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Nur bei Verwandten, oder wenn du dich selbst belasten würdest mit der Aussage, darfst du die Aussage verweigern.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 24. Dezember 2008 11:14

Verlobte haben auch (noch) ein Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht, obwohl sie nicht miteinander verwandt sind.


AtomRising
beantwortet von AtomRising am 24. Dezember 2008 11:10
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Wenn du dich selbst belastet oder mit den Angeklagten verwand oder verschwägert bist ja. Sonst nein


anonym
beantwortet von Kerridiss am 24. Dezember 2008 11:10
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Nein, außer Du stehst in nahem verwandtschaftsverhältnis zum Angeklagten oder würdest Dich selbst belasten


EmoxX
beantwortet von EmoxX am 24. Dezember 2008 11:10
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wenn du verwandt oder verschwägert mit dem angeklagten bist^^


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 24. Dezember 2008 11:13
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Können schon …

insbesondere kannst Du nicht zu Aussagen gezwungen werden, die Dich belasten. Du mußt es vor Dir verantworten können.

Frohes Fest und guten Rutsch

Kommentar von 307b6ad72381534118650f6a659e4a6dsmalloppa02 am 24. Dezember 2008 11:15

gibts für eine verweigerung auch strafandrohungen?

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 24. Dezember 2008 11:19

Aussageerzwingungshaft oder evtl. Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Dezember 2008 11:15
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Wenn Du als Zeuge geladen bist solltest Du erscheinen; Du wirst vor Deiner Aussage über das Dir zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt


Praline
beantwortet von Praline am 24. Dezember 2008 11:24
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JA!


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 24. Dezember 2008 11:30
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Nur bei verwandtschaftlichem Verhältnis oder wenn Du Dich selbst belasten würdest kannst Du die Aussage verweigern.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. Dezember 2008 13:05
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Der Ladung ist Folge zu leisten, sonst wird Ordnungsgeld verhängt, das führt bis zum Arrest ! Die Aussage an sich kannst du verweigern, bei Familienangehörigen und wenn du dich durch die Aussage selbst belasten würdest ! Erscheinen musst Du in jedem Fall !


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