
Nur bei Verwandten, oder wenn du dich selbst belasten würdest mit der Aussage, darfst du die Aussage verweigern.

Wenn du dich selbst belastet oder mit den Angeklagten verwand oder verschwägert bist ja. Sonst nein
Nein, außer Du stehst in nahem verwandtschaftsverhältnis zum Angeklagten oder würdest Dich selbst belasten

wenn du verwandt oder verschwägert mit dem angeklagten bist^^

Können schon …
insbesondere kannst Du nicht zu Aussagen gezwungen werden, die Dich belasten. Du mußt es vor Dir verantworten können.
Frohes Fest und guten Rutsch

Wenn Du als Zeuge geladen bist solltest Du erscheinen; Du wirst vor Deiner Aussage über das Dir zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt

Nur bei verwandtschaftlichem Verhältnis oder wenn Du Dich selbst belasten würdest kannst Du die Aussage verweigern.

Der Ladung ist Folge zu leisten, sonst wird Ordnungsgeld verhängt, das führt bis zum Arrest ! Die Aussage an sich kannst du verweigern, bei Familienangehörigen und wenn du dich durch die Aussage selbst belasten würdest ! Erscheinen musst Du in jedem Fall !
Verlobte haben auch (noch) ein Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht, obwohl sie nicht miteinander verwandt sind.