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kann mein auto den besitzer wechseln (ehemann) aber auf mich zugelassen bleiben?

gefragt von boootox am 07.07.2009 um 10:04 Uhr
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fahrzeug x 362 besitzerwechsel x 2

Tiggerandi
beantwortet von Tiggerandi am 7. Juli 2009 10:13
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Der, auf dem das Fahrzeug zugelassen ist, ist auch der Halter (Besitzer).
Die einzige Möglichkeit ist, das das Auto auf dich zugelassen ist, und dein Ehemann die Versicherung Zahlt.
Das wird bei der Versicherung dann mit Abweichenden Halter Poliziert.
Nachteil: Die Strafzettel kommen zu dir.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, würde dir Raten, die Zulassungsstelle zu kontaktieren.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 10:23
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Das Auto kann den Besitzer/Halter wechseln. Versicherungsnehmer könntest Du bleiben. Bei der e.V. musst Du soweit ich das hörte, auch Geschenke an Verwandte der letzten 6 Monate (oder länger) angeben. Sofern Du dann irgendwann mal planst, das gereglete Insolvenzverfahren zu machen, bist Du von den Mitwissern immer erpressbar und wenn Du erwischt wirst, ist das ganze verfahren hinfällig. Vielleicht ist ein seriöse Verkauf und die Nutzung des Geldes für das Insolvenzverfahren oder als Verhandlungsmasse gegenüber den Gläubigern zielführender, als täglich um die Entdeckung zu fürchten.


anonym
beantwortet von rudi1234 am 7. Juli 2009 10:06
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dein auto kann das nicht, das musst schon du machen


KriLu
beantwortet von KriLu am 7. Juli 2009 10:05
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wenn er als halter eingetragen wird und du trotzdem besitzer bleibst, natürlich. oder eben andersrum


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 7. Juli 2009 10:14
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Das umschreiben kannst du dir sparen, bei EV greifen verkäufe ca. 1 Jahr zurück. Halter ist immer der der im Brief/Zulassung steht.

Kommentar von boootox am 7. Juli 2009 10:20

also muss ich zahlen, wenn ich das Auto nicht verlieren möchte?? danke schon mal

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 7. Juli 2009 11:13

Nicht immer


anonym
beantwortet von boootox am 7. Juli 2009 10:13
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also noch mal Klartext. eigentümer ist der, der im Brief steht. Besitzer der, der es nutzt. Auf den kann es auch zugelassen werden. Das Auto muss den Eigentümer wechseln, weil ich als Ehefrau eine eideststattliche Versicherung abgeben muss. Das ist keine krumme Sache sondern ein Rechtsstreit, der aber auf meine Kappe geht (Ehefrau) Und wir möchten das Auto nicht verlieren.

Kommentar von Malustra am 7. Juli 2009 10:17

Paß bloß auf! Es könnte nämlich sein, daß größere Einnahmen der letzten Monate erfragt/erforscht werden. Also den Kaufvertrag schön zurückdatieren.


anonym
beantwortet von anjanni am 7. Juli 2009 10:07
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Wenn das Auto auf Dich zugelassen ist, ist es Dein Eigentum.

Besitzer ist der, der es (täglich) nutzt.

Möchtest Du wissen, ob es über Deinen Mann versichert sein kann? - Kann es ohne Probleme, egal wer der Halter (Eigentümer) oder ständige Benutzer (Besitzer) ist.

Kommentar von Malustra am 7. Juli 2009 10:09

So ein Unfug! Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag als Erwerber steht. Ob Ihr intern andere Regelungen trefft, ist nicht relevant bezüglich der Eigentümerfrage.

Kommentar von anjanni am 7. Juli 2009 10:15

Eigentümer des KFZ ist der, der im Brief als Halter eingetragen ist. Nur der kann das Auto rechtmäßig verkaufen.


anonym
beantwortet von spinvestors am 7. Juli 2009 10:06
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klar, mache einen Vertrag, findest Du im Internet. Dann bist Du Eigentuemer und Dein Mann Besitzer (Nutzer)

Kommentar von Annaberg am 7. Juli 2009 10:08

Also ich würde schwören, dass der Besitzer auch gleichzeitig Eigentümer ist.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 7. Juli 2009 10:06
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Falls du damit versuchst, die Arge oder das Finanzamt zu täuschen: Die finden das raus, zusätzlich könnte es eine Anzeige wegen versuchter Unterschlagung oder versuchten Betruges geben.

Kommentar von boootox am 7. Juli 2009 10:08

Nein, mit Arge oder Finanzamt hat das nichts zu tun. Es geht um eine EV, die ich ggf. ablegen muss.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 7. Juli 2009 10:14

Das kommt aufs Gleiche raus. Du schaffst Vermögen auf die Seite, um dessen rechtmäßige Verwertung zu verhindern. Die Gläubiger können dich dafür genauso anzeigen. Arge und Finanzamt waren nur Beispiele für staatliche Gläubiger.


wernilein
beantwortet von wernilein am 7. Juli 2009 10:05
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ja kann deine Auto ,wenn es möchte,:-)

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 7. Juli 2009 10:08

Wirklich? Der Besitzer ist doch im KFZ-Brief eingetragen..somit wird es auf dessen Namen zugelassen. Ich dachte zwischen Zulassung und Versicherung kann man wählen? Liege ich da falsch?

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 7. Juli 2009 10:10

also Eigentümer und Nutzer,oder??

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 7. Juli 2009 10:48

@ Werner Eigentümer und Nutzer können doch unterschiedlich sein- aber zugelassen kann es nur auf den Besitzer/Eigentümer werden.

Kommentar von Annaberg am 7. Juli 2009 10:11

Nein, das ist so richtig.


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