Kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich krankgeschrieben bin und draussen bin?

6 Antworten

Alles, was "der Genesung nicht entgegensteht" darfst du machen und wird nicht zur Abmahnung führen. Kündigen kann der AG übrigens in der Regel erst im Wiederholungsfall eines abgemahnten Verhaltens!

Selbstverständlich gibt es da, wie bei allen Rechtsauslegungen, einen gewissen Interpretationsspielraum, weswegen ich bei den Aktionen die "kluge Vorsicht" walten ließe ...

Gute Besserung!

Du darfst alles machen was deine Genesung nicht behindert. Diese 2 Feiern sind aber Ausnahmen würde ich behaupten.

du kannst eine abmahnung bekommen.

eine arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung erlaubt dir fuer notwendige einkaeufe und alles, was zur genesung beitraegt, rauszugehen. ausgiebig zu feiern gehoert da nicht dazu.

im guenstigsten fall macht es einen schlechten eindruck.

natürlich darfst du raus um z.b. einkaufen zu gehen oder jemanden zu besuchen. wild party machen und rumtanzen in der öffentlichkeit solltest du aber nicht. nicht nur weil du krankgeschrieben bist sondern um die wundheilung nicht zu stören

du darfst dann auch raus, allerdings solltest du nicht ausgelassen herumspringen oder fahrrad fahren und ähnlich action reiches.

das ist ja jetzt nichs, wo man nur im bett liegtt