Ich möchte gern von meinem Arbeitgeber eine zusätzliche private Rentenversicherung bezahlt bekommen, nun hörte ich davon, das er diese steuerlich absetzen kann, stimmt das?

Es handelt sich in diesem Fall um ein betriebliche Altersversorgung. Hier ist immer der AG der Versicherungsnehmer und der AN die versicherte Person. Die Einzahlungen sind für den AN steuerfrei, müssen aber bei Auszahlung nach § 3 Nr. 63 EStG versteuert werden. Der Beitragszahler ist immer der AG.
Man unterscheidet zwischen AG-finanzierter Versorgung oder AN-finanzierter Versorgung.
Bei der AG-finanzierten Versorgung, zahlt der AG den Beitrag für eine Versicherung (übrigens wäre eine Renteversicherung besser) aus seiner Tasche. Deshalb kann er diese Beiträge auch steuerlich absetzen. Bei der AN-finanzierten Versorgung, die man auch Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung nennt, wird der Beitrag vom AN erbracht, aber vom AG einbezahlt. Hier ist ein steuerliche Absetzung nur im Rahmen der Lohnkosten möglich. Dies kann der AG ja schon immer.
Da gibt es verschiedenen Formen. 1. die Gehaltsumwandlung, da wird ein Teil des Bruttogehalten vor Steuern in die LV bezahlt. Davon hat der AG keinen zusätzlichen Steuervorteil. Dann kann der AG einen Dirketversicherung für seinen MA's machen und etwas dazubezahlen, diese Zuzahlung kann er dann voll als Ausgabe ansetzen. 3. gibt es die Sog. Pensionskasse. Das ist ein richtiges Altervorsorgemodell / betriebliche Altervorsorge, die steuerlich sehr interessant für den AG ist. Da brauchts aber eine kompetente Beratung. Für Dich gilt au jeden Fall: Du kannst immer einen Gehaltsumwandlucng machen, dann hast Du auf jeden Fall schon mal Deine Steuern gespart. Das geht auch bei der Versicherungsgesellschaft Deiner Wahl. Bei Direktversicherung und Pensionskasse und dergleichen, bestimmt der AG die Gesellschaft bei der das Kapital angelegt wird (das können auhc mehrere Gesellschaften sein)
Edgar Niklaus am 23. August 2007 11:39 Ist deiner Meinung nach eine Direktversicherung kein betriebliche Altersvorsorge??