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Kann mein AG mich trotz AU in Haftung ziehen?

gefragt von lilalotte1 am 05.05.2008 um 16:22 Uhr

Ich habe einen Arbeitsvertrag zum 1.5 unterschrieben, am 2.5 aber ein Angebot für eine viel bessere Stelle bekommen. Ich habe meinen AG dirket darüber informiert, da ich dacht dies wäre der fairste Weg. Da ich ihn nicht persönlich erreicht habe, habe ich ihm mit kurzer Beschreibung der Sachlage auf die Mailbox gesprochen und um Rückruf gebeten. Am WE bin ich leider krank geworden und musste mir eine AU holen, worüber ich meinen AG ebenfalls informiert habe. Ich habe die AU und die schriftlich Kündigung dirket heute abgschickt. Mein AG meinte jetzt das ich dort nicht mehr auftauchen sollte, und die Rechtsabteilung das ganze jezt prüfen würde. Kann er mich jetzt in Hafung ziehen?


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Reply


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 5. Mai 2008 16:40
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Wichtig ist, dass du - wie KinderKinder schon schrieb - die Freistellung schriftlich hast.

Ansonsten kann dein AG dich höchstens zum Vertrauensarzt schicken. Aber wofür solltest du denn haften? Er braucht dir ja noch nicht einmal eine Entgeltfortzahlung leisten, da du innerhalb der ersten vier Wochen krank geworden bist. Der will nur ein bisschen mit den Ketten rasseln, denn sein Eindruck wird - verständlicherweise - ein ganz anderer sein.

LG

Wieselchen


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Mai 2008 16:51
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Krank ist krank. Punkt - und da kann dich keiner zur Haftung heranziehen.

Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit? Du darfst natürlich nicht 2 AG auf einmal dienen.

Wenn dein AG dir mitteilt, dass du dort nicht mehr auftauchen sollst, kann er das ja machen. Das nennt man Freistellung. Ich hofe du hast es schriftlich? Wenn nicht, bestätige du deinem Arbeitgeber das Telefonat, in welchem er dich freigestellt hat.

Kommentar von lilalotte1 am 5. Mai 2008 16:58

Die Kündigunszeit beträgt 2 Wochen. Reicht es also aus, wenn ich meinen AG das Telefonat schriftlich bestätige???

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 5. Mai 2008 17:01

Ich würde es so machen, damit hast du auch einen Nachweis. Wenn er nicht reagiert, gilt das als Zustimmung

Kommentar von lilalotte1 am 5. Mai 2008 17:02

Super, vielen Dank. Damit hast du mir echt sehr weiter geholfen!!!!


anonym
beantwortet von KinderKinder am 5. Mai 2008 16:24
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Für was sollst Du den haften? Denk doch mal selber bisschen nach. Krank ist krank. Das mit dem nicht mehr erscheinen, würde ich mir allerdings schriftlich geben lassen bzw. heißt das ja dann freigestellt. Dein Arbeitgeber wird dich sowieso inner halb der Probezeit mit einer 14tägigen Frist kündigen.

Kommentar von lilalotte1 am 5. Mai 2008 16:53

Ja, ich weiß ja auch nicht wofür ich haften sollte, er meinte halt da würde die Rechtsabteilung schon was finden. Das er nicht begeistert ist, ist mir klar. Wäre ich an seiner Stelle ja auch nicht. Nur er meinte, bevor ich was schriftlich bekommen, würde das halt erst durch die Rechtsabteilung geprüft werden und da müsste ich mich schon ein paar Tage gedulden. Meine AU geht allerdings nur bis Mittwoch und auch wenn er mir gesagt hat, das ich nicht wieder kommen soll, weiß ich ja nicht ( da ja zwei Wochen Kündigungzeit besteht)ob die mir noch was ankreiden, bezüglich Arbeitverweigerung nach Ablaufen der AU. Denke das sinnvollste wird dann wohl sein, mich bis zum Ende der Kündigungsfrist krank schreiben zu lassen...




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