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Kann mann selbst hergestellte Ware , ohne Gewerbe und dann auch noch Harz 4 verkaufen ?

gefragt von LachsPaarLachsPaar am 21.05.2009 um 15:45 Uhr

halo zusammen , Ich möchte die Tage ,selbsthergestellten Forellen Teig zum Angeln ) online verkaufen . Ich bekomme Harz 4 , weis auch das die Obergrenze 100+20% beträgt ( Info Arge) also max 120 € betragen darf . Meine Frage bezieht sich mehr auf die Gewerbe Sache, da ich den Teig selbst ,zuhause angefertigt habe, und die Nachfrage ernormt ist .

Kann ich diesen dann bspw, bei e bay einstellen ? oder muss ich da bestimmte dinge beachten? Natürlich geht es dort um Gewinnerziehlung,da ich die 120 Euro am ende übrig haben möchte . Regelmäßigkeit ? ja , aber nur bis max 120 Reingewinn

l.g und danke für die Antworten


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erweh
beantwortet von erweh am 21. Mai 2009 15:54
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Mglw als Kleingewerbetreibender, mußt mal bei Gewerbeamt nachfragen. Aber denk dran bei eBay, daß Du einen deutlichen Haftungsausschluß formulierst, als Keingewerbler kann man das glaub ich noch.


LachsPaar
beantwortet von LachsPaar am 21. Mai 2009 15:57
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ja ich meine auch das das noch geht, Mit der Haftung/ ausschluss ist logisch, aber kann mann das einach selbst reinschreiben? oder wie?

also bspw, das ich keine haftung dafür übernehme wenn die kleinen sich dran verschluken ,oder oder oder

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 22. Mai 2009 21:54

In die Anleitung zum ForellenTeig deutlich schreiben,

  • wie man ihn aufbewahren muss (z. B. gekühlt),

  • bis wann er haltbar ist,

  • dass man ihn nicht essen oder an Haustiere verfüttern darf

  • dass er für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden soll

  • und dass er verschlossen aufbewahrt werden soll, um kein Ungezifer wie z. B. Fliegen, Getreidemotten oder andere Tiere anzulocken.

Und dass der Teig zwar für Fische zwar als Köder attraktiv ist, dass Du aber keine Fänge garentieren kannst, weil das ja vom Können und Glück des jeweiligen Anglers abhängt.

.

Jetzt fällt mir erst mal nix mehr dazu ein. :-)

.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. Mai 2009 21:48
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Wenn man einen Gewinn anstrebt oder erzielt, muss man mit dieser Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

Bezeichnung z. B: "Herstellung und Vertrieb" von Angelzubehör.

.

Zusätzlich muss man entscheiden, ob es aus Umsatzsteuerlicher Sicht als Kleingewerbe oder Gewerbe laufen soll. Wieviel Gewinn man dann tatsächlich macht, ist eine ganz andere Sache.

.

Wie das mit Gewerbe läuft steht hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Wie der Gewinn auf das Hartz4-Geld angerechnet wird, musst Du mal getrennt fragen.


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