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kann mann nach 8 monaten eine anzeige zurück nehmen?bitte dringend beantworten

gefragt von susse65 am 16.07.2007 um 22:53 Uhr

also vor genau 8 monaten habe ich eine anzeige gegenüber meinem freund erschtattet da er mich geschlagen hatte aber jetzt sind wir wieder ein paar kann ich zur polizei gehen und die anzeige zurück nehmen also so das er keine anzeige mehr hat?


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jwieczorek
beantwortet von jwieczorek am 17. Juli 2007 00:45
15x
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Mein dringender Rat an Dich: Mädchen, laß die Finger von dem Kerl !!!!!!!! Was hast Du denn von so einem zu erwarten, wenn er Dich jetzt schon schlägt, wo er doch normalerweise total verliebt in Dich sein müßte? Was ist denn erst, wenn Euch der Alltag mit all seinen Problemen einholt? Überleg Dir das mal gut! Ich wünsch Dir viel Glück und Deinem Freund die Einsicht, etwas dagegen zu tun (Therapie)!

Kommentar von Mikolina am 17. Juli 2007 01:12

JuWie hat recht, so Menschen ändern sich nicht. Vielleicht ein paar Monate aber wenn man(n) schlägt hat das nichts mehr mit Liebe zu tun...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Juli 2007 23:26
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Handelt es sich um ein Offizialdelikt (wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung, Tierquälerei, Urkundenfälschung etc.) so ist die Staatsanwaltschaft nach Erlangen der Kenntnis über den strafbaren Sachverhalt verpflichtet, diesen zu prüfen bzw. zu verfolgen. Daher kann die Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden.

gefunden bei google

außerdem schreibst du ja auch, dass er schon einen strafbefehl bekommen hat, soll 120 euro zahlen.

also, da ist eine rücknahme deiner anzeige sowieso nicht mehr möglich.

und ich sage dir ganz ehrlich, er soll froh sein, so glimpflich davongekommen zu sein.

sollte viel härter bestraft werden.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 22. Dezember 2007 07:32

Man kann jede Anzeige zurücknehmen, Aussage widerrufen ! Es nütz aber wenig, denn die Staatsanwaltschaft prüft ob öffentliches-Interesse vorliegt !

Wenn das so einfach ginge, könnte ein jeder einen anderen mit einer Anzeige erpressen, denn die würde nach möglicher Zahlung eines Geldbetrages dann wieder zurück genommen ! Und hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben !


anonym
beantwortet von Lissa am 16. Juli 2007 22:56
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Und wieso glaubst du, dass er dich nicht mehr schlagen wird?

Natürlich kannst du eine Anzeige zurücknehmen.

Macht ihr eine Paartherapie oder bekommt ihr Hilfe, damit so etwas nicht wieder passiert?

Kommentar von susse65 am 16. Juli 2007 23:01

ja weil wir zur zeit bei einer paartherapeuten sind.Und noch eine frage damals war ich 17 und mein vater hatte es unterschrieben aber jetzt bin ich 18 kann ich dann trotzdem die anzeige zurücknehmen?

Kommentar von 1d41d8a61d5dfffa20a6dc0aca7735e3smallkrueschahn am 18. Juli 2007 10:02

Hallo Süße65, hast Du alle Antworten u. Kommentare gelesen u. verstanden? Geht Ihr beide noch weiterhin zum Paartherapeuten? Ich würde mich freuen, wenn Du einen guten Weg für Dich findest...


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 16. Juli 2007 23:21
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Ich habe den Eindruck, Dein Vater hat vor acht Monaten genau richtig gehandelt. Die Anzeige wird bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt musst Du die Wahrheit aussagen! Wenn du lügst oder die Wahrheit verdrehst, machst Du Dich selber strafbar. Es geht bei einem solchen Fall nicht nur um Dich sondern der Staat hat auch die Aufgabe uns alle, die Gesellschaft, vor Schlägern zu schützen.


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 17. Juli 2007 09:21
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Ich kann dir nur eines dringend raten: - Entweder du akzeptierst, dass dich jemand, bzw. dein Freund, schlägt, denn wenn er jetzt schon mal damit angefangen hat, kannst du gut und gerne damit rechnen, dass sich das auch irgendwann wiederholt. In diesem Fall nimm das so hin und bleib bei ihm und renn dann aber auch nicht zur Polizei, damit die ihn dir vom Hals schafft. - Oder du akzeptierst NICHT, dass dich jemand schlägt, hältst dich von solchen Leuten konsequent fern, lässt dir von Polizei und Justiz helfen, wenn sich jemand an dir vergreift und bleibst dann aber auch dabei und bei deiner Anzeige!! Alles andere ist Zeit- uns (Steuer-)Geldverschwendung. Das klingt jetzt vielleicht zynisch, aber es wird leider furchtbar viel Zeit und Kraft auf solche Leute verschwendet, die nicht wissen, was sie wollen, die Polizei holen, großartig Anzeige erstatten, und wenn sie dann sehen, was sie damit losgetreten haben, erschrecken und meinen, es sei doch alles ganz anders und nicht so schlimm gewesen. Im übrigen gibt es speziell für Fälle von Gewalt innerhalb von Familien und Beziehungen auch den Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem - das Einverständnis von Täter und Opfer vorausgesetzt - mit Hilfe von Sozialpädagogen und Psychologen versucht wird, das Vorgefallene zu analysieren und Strategien zu entwickeln, um eine Wiederholung zu vermeiden.


anonym
beantwortet von Mikolina am 16. Juli 2007 23:34
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Zu dem Zeitpunkt warst du minderjährig und dein Vater hat die Anzeige erstattet. Bei soetwas schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. Jetzt ist es zu spät. Ich kann dir nur anraten, dass dein Freund die 120 € bezahlt. Und ich hoffe für dich, dass dir so etwas nicht noch mal passiert.


anonym
beantwortet von softkey am 16. Juli 2007 22:59
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kannst Du, ja, aber Körperverletzung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft verfolgen muß.Welche KOnsequenzen diese Körperverletzung haben wird, wird ein Richter entscheiden.

Kommentar von susse65 am 16. Juli 2007 23:07

aber das ding ist ja das er vor paar tagen einen breif bekommen hat und das er wegen der körperverletzung 120€ bezahlen muss wenn nicht muss er für 2 wochen in denn knast.dann musst doch immer noch nicht der richter entscheiden oder also kann ich die anzeige doch ohne probleme zurücknehmen?

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 16. Juli 2007 23:32

Es ist auf jeden Fall besser, wenn Dein "Freund" die 120 Euro zahlt (bzw. 2 Wochen absitzt) als wenn er Dich dazu überredet bei Gericht zu lügen. Deinem Freund soll ja durch die Strafe klar gemacht werden, dass er niemals wieder schlagen darf.

Kommentar von Boldtbregu am 17. Juli 2007 09:10

Der Richter HAT SCHON ENTSCHIEDEN, dass dein Freund eben diese 120 € Strafe zahlen muss! Diesen Brief nennt man einen Strafbefehl.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 17. Juli 2007 13:09
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Ich hoffe nicht! Das hält ihn vielleicht das nächste Mal davon ab, dich zu Brei zu schlagen... Mädel, Mädel denk' mal nach...

Der mich seinerzeit in der Notaufnahmen behandelnde junge Arzt fragte mich seelenruhig:

Muss er Sie erst umbringen, damit Sie merken, daß das keine Liebe ist...?"


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 17. Juli 2007 15:31
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Muss Liebe sooooo weh tun???

Aus eigener Erfahrung gebe ich Dir folgenden Rat: Trenne Dich endgültig von diesem Mann. Es ist Deine Sache, ob oder ob nicht Du die Anzeige zurück nimmst. Fakt ist jedenfalls, wenn einmal die Barriere durchbrochen wurde und die Frau Schläge von ihrem Partner bekommen hat, wird es beim nächsten Mal nur noch schlimmer. Glaube mir, da geht immer noch ein bisschen mehr.

Damals war ich froh, dass ich überhaupt lebend die Wohnung verlassen konnte. Und alles fing so harmlos an: heute eine kleine Ohrfeige, dann eine Heftige, dann wurde es die Faust und dann war es egal wohin er schlug. Grün und Blau hatte er mich geschlagen, an den Haaren mehrmals durch die Wohnung gezogen. Prellung am ganzen Körper! Ich konnte kaum die Arme mehr hochheben.

Kannst ja auch abwarten, bis es soweit ist!

Trotzdem alles Gute!

Kommentar von 1d41d8a61d5dfffa20a6dc0aca7735e3smallkrueschahn am 17. Juli 2007 22:08

Hi Claudia, kannst Du Dich vielleicht noch erinnern, ob Dir damals auch solche gut gemeinten Ratschläge gegeben wurden? Und wenn ja, wie bist Du damit umgegangen?

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 18. Juli 2007 07:39

Jeder, aber auch wirklich Jeder, der mich bzw. uns kannte hat mich gewarnt! Ich habe alles ignoriert und leider die Schuld immer bei mir gesucht. Und ob Ihr es glaubt oder nicht: wenn ich diesen Hilfeschrei höre, werden die Erinnerungen wach. Manches Mal glaube ich sogar, die Schmerzen wieder zu spüren.

Die Süsse hier wurde ja nun wirklich auch von uns allen gewarnt! Meiner Einschätzung nach wird sie sich weiter verprügeln lassen. Sie kann es sich nicht vorstellen, dass es bessere Männer gibt und vor allen Dingen, dass diese ihr dann den Himmel zu Füssen legen.

Kommentar von 1d41d8a61d5dfffa20a6dc0aca7735e3smallkrueschahn am 18. Juli 2007 09:53

Hallo Claudia, Danke für Deine Antwort. Es ist auch für mich bisweilen schwer zu verstehen, aber Bücher von Alice-Miller, o. Sina-Aline-Geißler können hier weiter helfen. Erkenntnisse wie: " Für Kinder ist die bislang erfahrene Züchtigung durch Schläge z.B., die einzige Art gewesen, Aufmerksamkeit zu bekommen und weil sie es nicht anders kennen, suchen sie (unbewusst) weiter danach". "Frauen, auch erfolgreiche, selbstbewußte Frauen suchen (unbewusst) nach der Grenze, an der sie sich messen können". UND viele gehen den Weg den sie kennen, anstatt den Weg zu nehmen der gut tut...


krueschahn
beantwortet von krueschahn am 17. Juli 2007 22:04
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Meine Vermutung bei all diesen Antworten ist, hier versuchen einige die "süsse65" wie ein Schäfchen zum Guten zu führen. Es scheint jedoch, die "süsse65" hat (siehe ihre Kommentare) nur die Abwendung der Bestrafung ihres "Freundes" im Sinn. Warum bekehren wollen, das ist ihre Lebensschule...

Kommentar von Mikolina am 18. Juli 2007 02:52

Richtig, aber darauf hinweisen muss man sie, was sie daraus macht ist ihre Sache. Gute Ratschläge hat sie trotzdem bekommen. Es gibt halt Menschen, die auch weiter Denken und sie vor so einer Lebenserfahrung (wie Claudia )schützen wollen...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. Dezember 2007 07:44
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Vor der zu erwartenden Gerichtsverhandlung kriecht Er dir in den Hintern, und nachher tritt Er Dir in den Hintern ! Du kannst eine Anzeige zurücknehmen, und gar als verlobte von der Aussage freigestellt werden, aber trotzdem wird die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln !


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